Hallo, liebe Community,
me ine Frage bezieht sich auf Fälle, in denen eine Anzeige wegen Ausübung unerlaubter Heilkunde vorliegt.
Dürfen in dem Fall Mitarbeiter des Gesundheitsamtes entsprechende Besuche bei dem Verdächtigten vornehmen und - wenn ja - dürfen sie das auch ohne richterliche Anordnung? Und sind dort Polizisten dabei?
Vielleicht gibt es ja Leuts, die sich gut auskennen ...
Danke! mayya77
Wer stellt den aus?
In Deutschland immer ein Richter. Deswegen heisst das ja auch "richterlicher Durchsuchungsbefehl".
Geht das so ohne weiteres (quasi auf Verdacht) oder müssen dann schon konkret mehrere Anzeigen vorliegen?
Auf Verdacht im sinne von, "einfach mal nachschauen" nicht.
Wenn ein "begründeter Verdacht" besteht (es also konkrete Beweise gibt), ist dies selbstverständlich möglich. Wie das ganze jetzt genau definiert wird musst du wohl einen Rechtgelehrten fragen.