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Darf das Gesundheitsamt unangemeldet Hausdurchsuchungen vornehmen?

Frage von mayya77 mayya77

Hallo, liebe Community,

me ine Frage bezieht sich auf Fälle, in denen eine Anzeige wegen Ausübung unerlaubter Heilkunde vorliegt.

Dürfen in dem Fall Mitarbeiter des Gesundheitsamtes entsprechende Besuche bei dem Verdächtigten vornehmen und - wenn ja - dürfen sie das auch ohne richterliche Anordnung? Und sind dort Polizisten dabei?

Vielleicht gibt es ja Leuts, die sich gut auskennen ...

Danke! mayya77

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Antworten (4)

  • 5
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von lilusau lilusau

    Mit einem Durchsuchungsbeschluss - natürlich.

    dürfen sie das auch ohne richterliche Anordnung?

    nein

    Und sind dort Polizisten dabei?

    wahrscheinlich

    Kommentar von mayya77 mayya77mayya77

    Wer stellt den aus?

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    In Deutschland immer ein Richter. Deswegen heisst das ja auch "richterlicher Durchsuchungsbefehl".

    Kommentar von mayya77 mayya77mayya77

    Geht das so ohne weiteres (quasi auf Verdacht) oder müssen dann schon konkret mehrere Anzeigen vorliegen?

    Kommentar von MufffyMufff MufffyMufffMufffyMufff

    Auf Verdacht im sinne von, "einfach mal nachschauen" nicht.

    Wenn ein "begründeter Verdacht" besteht (es also konkrete Beweise gibt), ist dies selbstverständlich möglich. Wie das ganze jetzt genau definiert wird musst du wohl einen Rechtgelehrten fragen.

    Kommentar von wuff1959 wuff1959wuff1959

    dem kann ich nur zustimmen!

  • 3
    Antwort von inicio inicio

    es muss eine richterliche anordnung zur ausdurchsuchung und eine anzeige vorliegen...

    leute vom gesundheitsmat werden nicht dabei sein -koennten aber eine anziege gemacht haben... dann haben die polizei das recht mit durchsungungsbefehlt und richtelrichen anordning das machen.

    wenn nicht, kannst du die leute wegschicken -sie kommen dann aber wieder..

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Selbstverständlich darf das Gesundheitsamt (Medizinprodukte), die Gewerbeaufsicht (Nutzungsänderungsantrag) und das Finanzamt (Betriebsprüfung) jederzeit (unangemeldete) Besuche vornehmen.

    Diese Sachverhaltsermittlung ergibt sich u. a. aus HeilprG, § 24 VwVfG und § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 10 S. 3 EStG und bedarf mit dieser Legitimation keiner richterlichen Anordnung :-O

    Das sie sich im Zweifel zur Eigensicherung von (bewaffneten) Polizeibeamten bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben begleiten und ggf. Zutritt in die Praxis(neben)räume verschaffen lassen, ist nicht auszuschließen.

    G imager761

    Kommentar von mayya77 mayya77mayya77

    Es geht hier aber nicnt um Praxisräume (die als solche angemeldet sein müssten) sondern um die eigene Wohnung.

    Kommentar von himako333 himako333himako333

    bei Gefahr das Unterlagen versteckt, unterschlagen werden schon!

    Kommentar von himako333 himako333himako333

    sorry les gerad nur die Hälfte meines Schriebs ,& wenn auch Heilbehandlungen im privatem Whg.bereich vorgenommen wurden/werden darf es unangekündigt sein.

    Kommentar von mayya77 mayya77mayya77

    Wie will man das nachweisen- und woher weißt Du das? Link?

    Kommentar von Benjamin BenjaminBenjamin

    Vollkommen richtig, imager761.

    DH!

  • 1
    Antwort von Lenari Lenari

    Ohne richterliche Anordnung dürfte das nicht erlaubt sein. Ich würde solche Leute nicht herein lassen. Ansonsten Polizei rufen.

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