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darf das geld von einem 1.50 job gepfändet werden ?

Frage von kat0209 kat0209

ich habe einen 1.50 job und auf meinem konto ist eine pfändung drauf muss die bank mir das geld auszahlen ?

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Antworten (10)

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    Antwort von Panikgirl Panikgirl

    Unter einem bestimmten Satz kann Dir überhaupt nichts gepfändet werden.

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    Antwort von Michela001 Michela001

    einen 1,50 euro-job???

    Kommentar von kat0209 kat0209

    wie meinst du das ?

    Kommentar von Michela001 Michela001Michela001

    gibt es echt einen 1,50 euro job? ich kenne nur einen 1-euro-job

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    Antwort von jockl jockl

    Grundsätzlich ja, mit Einschränkungen

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    Antwort von swatkatten swatkatten

    Ein Kontopfändung kannste auch anfechten. Gehe zu einem Rechtspfleger beim örtlichen Amstgericht, der erstellt, bzw läßt ggf. eine einstweilige Verfügung erstellen, mit der Du zur Bank gehen kannst. Diese muß Dir dann Dein Konto wieder freigeben. Das Ganze ist natürlich kostenlos.

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    Antwort von Pretokat Pretokat

    Das positive ist doch das Du so Deine Schulden abbezahlen kannst. Hartz4 gibt es ja weiter im vollen Rahmen.

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    Antwort von jannette1983 jannette1983

    sozialleistung sind nicht pfändbar. du musst innerhalb von 7 tagen das geld abgehoben haben ansonsten fahr ins gericht und lass die so einen brief geben da steht dann drauf was gepfändet werde darf und was nicht

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    Antwort von kandana kandana

    Es gibt Pfändungsgrenzen... Informieren und bei der Bank geltend machen.

    Kommentar von jockl jockljockl

    Bei Kontenpfändung greifen die Pfändungsfreigrenzen nur sofern es sich um Gelder des Sozialbereiches und da nur bis zum 7. des Monats noch Gutschrift/Werstellung.

    Kommentar von kandana kandanakandana

    Habe ich weiter oben auch geschrieben.

    Es gibt aber auch Pfändungsgrenzen beim normalen Einkommen. Habe ja gesagt, man muss sich informieren.

    Die Pfändung kann ja auch ruhen gelassen werden, dann ist das Konto wieder verfügbar. Kann man erreichen, wenn man sich mit dem Gläubiger einigt.

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    Antwort von KrasserTYP KrasserTYP

    sicher nicht wenn du keien anderen einnahmen hast! wovon willst du denn leben ? !!!!

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    Antwort von Tomgiraffe Tomgiraffe

    Nein, wird sie nicht, der Stundenlohn ist doch uninteressant.

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    Antwort von KWSderLoewe KWSderLoewe

    bei einer Kontopfändung erhälst du gar nichts

    Kommentar von kandana kandanakandana

    Nicht pfändbare Gelder (Kindergeld, Unterhalt, Lehrlingsgeld, Bafög etc.) kann man sich in den ersten 7 Tagen nach Eingang bar auszahlen lassen.

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