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Darf das Finanzamt Zinsen nach Abgabe der Steuererklärung berechnen?

Frage von scrut scrut

Angenommen, ich habe den Steuerbescheid 2008 erst Ende März 2011 abgegeben, das Finanzamt braucht jedoch wegen Überlastung bis August 2011, um einen Steuerbescheid zu erstellen.

Darf das Finanzamt dann auch für den Zeitraum April - August Zinsen berechnen?

Für den Zeitraum bis März 2011 stehen dem Finanzamt ja Zinsen zu - immerhin wurde der Bescheid in diesem Beispiel zu spät abgegeben.

Aber für die Untätigkeit des Finanzamt bzw. die Unfähigkeit der Behörde, genug Mitarbeiter einzustellen, kann ich nichts.

Darf das Finanzamt dennoch Zinsen für diesen von mir nicht zu verantwortenden und von mir auch nicht beeinflussbaren Zeitraum berechnen?

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Antworten (4)

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    Antwort von MenschMitPlan MenschMitPlan

    Die Zinsen entstehen per Gesetz (§233a AO). Für die Veranlagung 2008 ab April 2010. Das Finanzamt darf nicht nur die Zinsen berechnen, es muss dies auch tun. Bei einer Steuererstattung würde diese ja auch verzinst werden, da würdest du dich doch auch nicht beschweren, wenn die Bearbeitung noch einen Monat länger dauert, oder? Hättest du deine Steuererklärung fristgerecht eingereicht, wer weiß, vllt. wäre sie dann schneller bearbeitet worden. Für deine Unfähigkeit, deine Steuererklärung fristgerecht und damit zu einem für die Bearbeitung günstigeren Zeitpunkt einzureichen, kann schließlich auch keiner was...

    Kommentar von scrut scrutscrut

    da würdest du dich doch auch nicht beschweren, wenn die Bearbeitung noch einen Monat länger dauert, oder?

    Natürlich nicht - doch in diesem Falle geht die Verzögerung zu Lasten des Verursachers.

    In meinem Falle geht jedoch die Verzögerung zu Lasten eines Dritten.

    Wenn ich verantwortlich wäre für die Verzögerung bis August, müsste ich auch für diesen Zeitraum zahlen. Aber ich kann nur etwas für die Zeit bis März. Die Zeit danach liegt nicht in meiner Hand - doch per Zins werde ich dafür bestraft.

    Kommentar von MenschMitPlan MenschMitPlanMenschMitPlan

    Es ist egal, wer die Verzögerung zu verantworten hat, darauf kommt es nicht an. Es ist davon ganz unabhängig zu verzinsen. Punktum, aus der Nummer kommst du nicht raus, gib die nächste EStE einfach fristgerecht ab (für die EStE 2010 ist das der 31.12.2011). Mehr als 15 Monate hat meiner Erfahrung nach noch kein FA zur Bearbeitung einer Steuererklärung gebraucht.

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    Antwort von Peter96 Peter96

    Das ist eine gute Frage. Ich fürchte, ja. Umgekehrt würde der Steuerpflichtige im Falle einer Steuererstattung ja auch Zinsen bekommen.

    Kommentar von aktuelle12 aktuelle12aktuelle12

    Wetten nicht du scherz keks

    Kommentar von MenschMitPlan MenschMitPlanMenschMitPlan

    Wetten doch? Ist gesetzlich geregelt!

    Kommentar von Meandor MeandorMeandor

    Wetten doch! Zinsen gelten in beide Richtungen.

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    Antwort von hauseltr hauseltr

    Du warst seit Ende 2008 steuerpflichtig, hast aber 2 Jahre und 2 Monate benötigt, deine Steuererklärung abzugeben. Dann reg dich auf, wenn du berechtigt zur Kasse gebeten. Du warst derjenige, der hier untätig oder unfähig war zeitig genug zu reagieren, aber nicht das Finanzamt.

    Kommentar von scrut scrutscrut

    Es gibt Lebens-Situationen und Arbeitsumfelder, die so einen langen Zeitraum möglich machen.

    Um eine Moralpredigt habe ich jedoch nicht gebeten. Auch habe ich mich nicht über die Zinsen bis zur Abgabe der Steuererklärung beklagt.

    Ich stelle lediglich die Zinsen NACH der Abgabe in Frage.

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    Antwort von aktuelle12 aktuelle12

    Faustregel : Du bist Nix . Das Finanzamt meint es ist Gott.

    Die können fast alles. Nicht mal so eine Frage kannst du bei den 1.000.000 oder mehr Ausnahmeregel die in Deutschland am Wirken sind "sicher" beantworten.

    Grundsätzlich: ja,aber nur wenn .... alles klar auf das nur wenn kommt es an. Leg doch erst einmal widerspruch ein beim Finanzamt

    Kommentar von Meandor MeandorMeandor

    Doch, die Sache ist zu 100% und ganz einfach zu beantworten.

    Das Finanzamt hat bei den Zinsen kein Ermessen. Die fallen kraft Gesetz an. Und der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Verschulden unerheblich ist, denn der Gesetzgeber wollte damit den Zinsvorteil abgreifen und der liegt immer vor, egal wer etwas verschuldet.

    Fazit des BFH: Zinsen fallen immer an.

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