Angenommen, ich habe den Steuerbescheid 2008 erst Ende März 2011 abgegeben, das Finanzamt braucht jedoch wegen Überlastung bis August 2011, um einen Steuerbescheid zu erstellen.
Darf das Finanzamt dann auch für den Zeitraum April - August Zinsen berechnen?
Für den Zeitraum bis März 2011 stehen dem Finanzamt ja Zinsen zu - immerhin wurde der Bescheid in diesem Beispiel zu spät abgegeben.
Aber für die Untätigkeit des Finanzamt bzw. die Unfähigkeit der Behörde, genug Mitarbeiter einzustellen, kann ich nichts.
Darf das Finanzamt dennoch Zinsen für diesen von mir nicht zu verantwortenden und von mir auch nicht beeinflussbaren Zeitraum berechnen?
Natürlich nicht - doch in diesem Falle geht die Verzögerung zu Lasten des Verursachers.
In meinem Falle geht jedoch die Verzögerung zu Lasten eines Dritten.
Wenn ich verantwortlich wäre für die Verzögerung bis August, müsste ich auch für diesen Zeitraum zahlen. Aber ich kann nur etwas für die Zeit bis März. Die Zeit danach liegt nicht in meiner Hand - doch per Zins werde ich dafür bestraft.
Es ist egal, wer die Verzögerung zu verantworten hat, darauf kommt es nicht an. Es ist davon ganz unabhängig zu verzinsen. Punktum, aus der Nummer kommst du nicht raus, gib die nächste EStE einfach fristgerecht ab (für die EStE 2010 ist das der 31.12.2011). Mehr als 15 Monate hat meiner Erfahrung nach noch kein FA zur Bearbeitung einer Steuererklärung gebraucht.