Darf das Finanzamt Säumniszuschläge festsetzen, weil das Geld um nur einen Tag zu spät ankam?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Säumniszuschläge werden nicht vom Finanzamt festgesetzt, sondern die fallen kraft Gesetz an.

Wenn Du bis 15.01 etwas bezahlen sollst und die Zahlung geht am 16.01 um 00:00 und 01 Sekunden ein, dann ist sie zu spät und es fallen Säumniszuschläge an. Maßgeblich für die Zahlung ist die Gutschrift auf dem Konto des Finanzamts. Banklaufzeiten gehen somit zu Lasten des Steuerpflichtigen.

Ich denke,da hat sich Deine Zahlung mit der Mahnung überschnitten.Ruf da doch mal an und kläre das auf.

Du kannst ja mal mit der Kasse sprechen ob sie dir den Säumniszuschlag erlassen, wenn Du für die Zukunft Einzugsermächtigung gibst... denn damit können auch bei verspäteter Abbuchung durch das FA keine SZ mehr entstehen...

Das Finanzamt darf alles. Irgendwo muss ja eine Frist sein.

Wegen einem Tag kann das aber doch nicht sooo viel ausmachen!

Klar darf das Finanzamt das! Es gibt Fristen an die man sich zuhalten hat. Demnächst einfach nicht erst am Ende oder einen Tag davor überweisen!