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Darf das Finanzamt Rechnungsbeträge von Dritten Pfänden ?

Frage von Nicky76 Nicky76

Ein Freund von mir der hat ziemlichen Stress mit dem FA ..meine Frage wenn er Rechnungen bezahlt bekommt die Leistung aber von Dritten ausgeführt wurde, und die Ihm auch Rechnung geschrieben haben...darf das Amt diese Beträge auch einziehen ? Ist ja im Prinzip nicht sein Geld und die anderen können nichts dafür. Konto ist schon gepfändet vom Amt. Wie ist da die Rechtslage ? Danke !

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Antworten (2)

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    Antwort von Wieselchen1 Wieselchen1

    Die Einnahmen von ihm sind pfändbar, egal wofür. Ist nichts anderes, als könne er aufgrund der Pfändungen seine Stromrechnung, seine Materialrechnungen mehr bezahlen.

    Wenn er nicht mehr zahlungsfähig ist, sollte er auf dem schnellsten Wege zum Amtsgericht gehen und Insolvenz beantragen. Tut er es nicht, macht er sich strafbar. Tut er es, kann der Insolvenzverwalter mit ein bisschen Glück eine Einigung mit dem Finanzamt rausschlagen.

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    Antwort von Tonica Tonica

    Schwere Frage: 1.Sozialleistungen sind nicht pfändbar. 2. Geld, das mir anvertraut ist, aber nicht mir gehört ist auch nicht pfändbar( Beispiel: Tochter von Frau Müller überweist mir 200€ um für Ihre Mutter Kleidung zu kaufen, Frau Müller ist nicht geschäftsfähig) 3:So versteh ich Deine Frage: Dein Bekannter ist selbstständig und hat einen Subunternehmer, den er bezahlen muß. In diesem Fall hat Dein Bekannter eine Einnahme aus seinem Unternehmen, offene Rechnungen spielen keine Rolle. Insolvenz? L.G.

    Kommentar von Wieselchen1 Wieselchen1Wieselchen1

    In dem Moment, wo die Zahlung auf seinem Geschäftskonto eingeht, ist sie pfändbar. Ausnahmen sind zu Unrecht erschlichene Leistungen (falsche Lastschriften). Wenn er Gelder für Dritte treuhänderisch vereinnahmt, muss er ein Treuhandkonto eröffen. Ansonsten haben die Dritten das Nachsehen.

    Kommentar von Service08 Service08Service08

    Insolvenz ist er nicht, ist ja ein Einzelunternehmen glaub nicht das er sich da Strafbar macht...wie meinst du das mit dem Treuhandkonto...? dachte da bekommt er kein Konto auf sein Name wenn eins schon gepfändet ist.

    Kommentar von Wieselchen1 Wieselchen1Wieselchen1

    So was muss man in der Regel im Vorfeld schon machen. Man kann ein Treuhandkonto bei einer Bank anlegen, auf dem Gelder "geparkt" werden, die zweckbestimmt sind. Diese Gelder dürfen nicht gepfändet werden und fließen auch nicht in die Insolvenzmasse mit ein.

    Jeder Unternehmer, der feststellt, dass er zahlungsunfähig ist, ist verpflichtet, Insolvenz zu beantragen. Tut er das nicht, macht er sich strafbar. Bestes Beispiel sind doch nun seine Sub-Unternehmer, die ja dann ihre Forderungen im Insolvenzverfahren als Gläubiger anmelden könnten. SO sehen sie gar nichts.

    Kommentar von Tonica TonicaTonica

    Hallo Enrico, insolvent ist jemand in dem Moment, wenn er nich mehr die Rechnungen bezahlen kann. Geschäftsform spielt keine Rolle. L.G.

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