Moin zusammen,
ein kleines Problem mit dem Finanzamt.
Mangels Deckung hat die Bank, die fällige Kfz-Steuer nicht überwiesen (als solches auch korrekt) das war vor vier Wochen.
Heute bekomme ich Post vom FA, worin steht, daß wegen nicht gezahlter Kfz-Steuer, das Fahrzeuig stillgelegt werden soll, ohne vorher den nichtgezahlten Steuerbetrag anzumahnen.
Ist diese Verfahrensweise rechtlich überhaupt zulässig ?
Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten
LG twin1967
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