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Darf das Finanzamt, ohne Anmahnung einfach Vollstrecken ?

Frage von twin1967 twin1967

Moin zusammen,

ein kleines Problem mit dem Finanzamt.

Mangels Deckung hat die Bank, die fällige Kfz-Steuer nicht überwiesen (als solches auch korrekt) das war vor vier Wochen.

Heute bekomme ich Post vom FA, worin steht, daß wegen nicht gezahlter Kfz-Steuer, das Fahrzeuig stillgelegt werden soll, ohne vorher den nichtgezahlten Steuerbetrag anzumahnen.

Ist diese Verfahrensweise rechtlich überhaupt zulässig ?

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten

LG twin1967

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Antworten (7)

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    Antwort von froozen1975 froozen1975

    Ich kenne das Problem leider aus eigener Erfahrung. Bei mir hat das Finanzamt direkt eine Kontenpfändung vorgenommen und mich ein paar Tage später darüber informiert. Bei mir wurde jedoch nicht abgebucht sondern ich musste damals noch überweisen. (das geht im übrigen auch heute noch) Die Stadt Duisburg hatte damals um Kosten zu sparen keine Post mehr verschickt um den Halter an die fällige Steuer zu errinern sondern direkt Maßnahmen ergriffen. Aussage vom Finanzamt hierzu: "Sie müssen zahlen und sie Wissen doch wann sie ihr Fahrzeug zugelassen haben!"

    Das dein Fahrzeug still gelegt wird ist rechtens! Die Mahnung kommt dann später. Die Städte verstehen da keinen Spaß mehr.

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    Antwort von Tippi120 Tippi120

    Ja das ist Rechtens so.Mal die erste Mahnung abwarten,funktioniert Heute nicht mehr beim Finanzamt.Wenn die jetzt 4 Wochen schon drauf warten,brauchst Du dich auch nicht Wundern.

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    Antwort von odemtann odemtann

    Das ist in Ordnung da du ja verpflichtet bist ohne Anschreiben deine Steuer zu zahlen . Zahlst du nicht , wird still gelegt .

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    Antwort von DerHans DerHans

    Ein fälliger Betrag braucht nicht zusätzlich angemahnt werden. Du kannst froh sein, dass sie dir die Abmeldung vorher ankündigen. Mit der Nachzahlung des Betrages ist es nicht getan. Da kommt noch ein Ordnungsgeld. Hoffentlich hast du wenigstens die Versicherung bezahlt. Du weißt, doch wann deine Steuer fällig ist, oder hast du keinen Kalender?

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    Antwort von eureka1 eureka1

    Ein unversteuertes Fahrzeug darf nicht zugelassen werden, somit erlischt die Zulassung. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug kann nicht versichert werden, somit gilt das Fahrzeug trotz bezahlter Versicherug als nicht versichert! Das Finanzamt muß das Fahrzeug unverzüglich stilllegen.

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    Antwort von Goebi Goebi

    Ja, denke schon, daß es so korrekt ist.

    Immerhin wußtest Du von der Steuerschuld und hast vier Wochen nichts unternommen.

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    Antwort von Fanta4 Fanta4

    Ja, ist rechtens

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