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Darf das Finanzamt GEZ-Schulden eintreiben?

gefragt von rixdorf am 28.04.2009 um 9:25 Uhr

Meine Freundin hat bei der GEZ Schulden für den Zeitraum Oktober 2006 bis Oktober 2008. Nun hat das Finanzamt angekündigt, dass heute ein Vollstreckungsbeamter des Finanzamtes bei ihr vorbeikommt, um 1. für seinen Besuch eine Gebühr von 20 Euro zu kassieren und 2. die Schulden i.H.v. ca.230 Euro einzutreiben. Nun hat meine Freundin kein Geld, besitzt aber auch erst seit Februar diesen Jahres einen Fernseher. Radio ist nicht vorhanden, m.E. bestehen also überhaupt keine Ansprüche der GEZ- nur wie das beweisen? Es lief vorher kein Inkassoverfahren, die GEZ hat nicht einmal selber gemahnt. Welche rechtlichen Befugnisse hat nun dieser Vollstreckunsbeamte des Finanzamtes beim heutigen Hausbesuch???


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MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 28. April 2009 09:27
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Die Finanzbehörden haben mit der GEZ nicht das Geringste zu tun und das Finanzamt darf folglich auch für die GEZ nicht vollstrecken! Da müsst Ihr irgend etwas völlig falsch verstanden haben...

Kommentar von femina am 28. April 2009 09:35

Nee der hat Bammel das das finazamt auch die GEZ Forderungen mitkassieren könnte, deshalb seine Formulierung

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 28. April 2009 09:39

Schreibe ich Chinesisch? Das Finanzamt darf nicht für die GEZ vollstrecken!

Kommentar von rixdorf am 28. April 2009 11:40

femina-Schätzschen: WER hat denn Bammel vor Vollstreckungen durch das Finanzamt?

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 29. April 2009 10:00

Quatsch.
Jeder Gläubiger kann Bundes- und Landesbehörden mit der Vollstreckung beauftragen, sogar das BKA und LKA (die werden es nicht machen und z.B. an den Zoll weiterleiten).
Die GEZ beauftragt hier das FA weil die Vollstreckungskosten, die sie im Fall fruchtloser Pfändung bezahlen müssen, nicht so hoch sind wie bei einem Gerichtsvollzieher.


pepe33
beantwortet von pepe33 am 28. April 2009 09:32
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Das ist richtig, das Finanzamt unterhält eine Vollstreckungsstelle die behördliche Schulden eintreibt.

Die GEZ wird nach einer erfolgreichen Wohnungsprüfung, was ich bei euch vermute, den entstandenen Schaden schätzen. D.h. die berechnen die GEZ-Gebühr für den Zeitraum, solange sie Mieter dieser Wohnung war. Dieser Titel entsteht, wenn man nicht rechtmäßig und rechtzeitig Widerspruch einreicht! Danach ist das Geld zu zahlen, ob es für euch nachvollziehbar ist oder nicht.

Wenn deine Freundin sich nicht die ganze Zukunft verbauen will und den Eintrag wieder aus der Schufa haben möchte, dann sollte sie ganz schnell zahlen. Egal wie. Aber wenn sie erst einmal negativ in der Schufa steht, hat sie keinerlei Chancen für mindestens 3 Jahre weder einen Handyvertrag, Mietvertrag oder gar einen Kredit zu bekommen.

Kommentar von rixdorf am 28. April 2009 11:25

Mietverträge habe ich ich in den letzten drei Jahren vier verschiedene abgeschlossen, bei einem sechs DIN A4-Seien langen Schufa-Antrag. Und die GEZ hat schlichtweg keinen Schuldtitel erwirkt, also besteht kein Anlaß Geld zu verschenken. Wenn Du Dich so leicht einschüchtern läßt, dann viel Spaß noch im weiteren Leben!!!


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 28. April 2009 09:32
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Wenn Gerichtsvollzieher überlastet sind, hilft schonmal der Zoll (Finanzbehörde) aus. Solche Zollbeamten haben dann die selben Befugnisse wie ein Gerichtsvollzieher. (z. B. gewaltsame Türöffnung, Pfändung, Abnahme der eidesstattlichen Versicherung usw.).

So ist es jedenfalls im Bundesland Berlin.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 28. April 2009 09:37

Das ist dann eine Berliner Eigenheit. In Hessen geht eine solche "Amtshilfe" z.B. nicht...

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 28. April 2009 10:07

@MikeFFM: Lesetipp zum Thema Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen: http://de.wikipedia.org/wiki/Vollziehungsbeamter

(Vollziehungsbeamte des Zoll

Die Vollziehungsbeamten des Zoll vollstrecken Forderungen von Bundesbehörden oder Körpersschaften des öffentlichen Rechts die unter Aufsicht des Bundes stehen (z. B. Sozialversicherungsträger wie Rentenversicherungsträger und Krankenkassen soweit diese keine eigenen Vollziehungsbeamten haben).)

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 28. April 2009 10:40

Aber hallo! Seit wann ist denn die GEZ eine Bundesbehörde? Die Rundfunkanstalten sind Landeseinrichtungen, auch wenn sie die gemeinsame GEZ unterhalten. Mal nachlesen, Herr Kollege...

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 28. April 2009 10:49

Kann natürlich auch sein, dass der Berliner Zoll die GEZ fälschlicherweise als Bundeseinrichtung einstuft...

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 28. April 2009 11:08

Hab ich schon gelesen, sonst hätte ich es nicht hierher kopiert. Wie gesagt: in Berlin helfen die (Bundes-)Zollbeamten aus, wenn z. B. Bußgelder wegen Falschparkens o. ä. nicht gezahlt wurden. Der Zoll vollstreckt dann auch diese Forderung (war übrigens schon vor 20 Jahren so). Es ist also auch nicht ausgeschlossen, dass jemand vom Zoll vorbeikommt um die Forderungen des rbb zu vollstrecken.

Sollte diese Praxis seit Jahren illegal sein (was ich als eingefleischter Skeptiker nicht absolut ausschließen will) dann kann man ja als Betroffener ein Urteil eines Verwaltungsgerichtes herbeiführen. Nur zu, dann wird auch endlich mal gerichtlich geklärt, ob die GEZ eine "richtige Behörde" ist.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 28. April 2009 09:29
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Sicher hat die Freundin auch noch Schulden beim Finanzamt. Die GEZ bemüht zum Schulden eintreiben nicht das Fananzamt, sondern das Gericht.

Kommentar von rixdorf am 28. April 2009 11:27

Hat keine Schulden beim Finanzamt, sonst wäre die Sache ja völlig anders gelagert. Hätte dann auch nicht fragen brauchen.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 28. April 2009 12:04

Dann kann es doch nur ein Blender sein.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 28. April 2009 12:04

Dann kann es doch nur ein Blender sein.


Ankiii
beantwortet von Ankiii am 28. April 2009 09:30
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Das FA hat mit der GEZ nichts zu tun, das ist klar.... aber die Gemeinde- oder Stadtverwaltung auch nicht, und von dort wird definitiv ein Mitarbeiter geschickt, das Geld für die GEZ einzutreiben, wenn länger nicht gezahlt wurde....!

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 28. April 2009 09:34

Dagegen würde ich vorgehen, das ist rechtswidrig!

Kommentar von D7c69442ee4c5e5328687195c11165cesmallAnkiii am 28. April 2009 09:36

Das kann ich mir nicht vorstellen - warum sollte die Gemeinde/Stadt rechtswidrige Dinge unternehmen? Der GEZ zur liebe sicherlich nicht...! Ich denke, daß es dafür eine Rechtsgrundlage gibt!

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 28. April 2009 09:41

Klar, vielleicht die, dass die Stadt dafür Gebühren kassiert. Ändert aber nichts an der Rechtswidrigkeit. Und aller Obrigkeitshörigkeit zum Trotz, auch Stadtverwaltungen bekommen oft von den Gerichten auf die Ohren...


zahraa
beantwortet von zahraa am 28. April 2009 09:26
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wenn sie nicht bezahlt hat kommt der gerichtsvollzieher vom gericht und nicht vom finanzamt,hat sie vlt steuerschulden

Kommentar von rixdorf am 28. April 2009 11:28

Nein eben NICHT!


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 28. April 2009 09:28
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Das Finanzamt treibt eigene Schulden ein, aber jetzt weiss wenigstens jeder, dass GEZ auch nicht bezahlt wurde - grins.

Kommentar von wender am 28. April 2009 09:33

dacht ich auch. sie hat Schulden beim finanzamt und bei der GEZ


Tremor
beantwortet von Tremor am 28. April 2009 09:46
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GEZ nicht bezahlen geht nicht, da dann Post vom Finanzamt kommen könnte, welches dann die GEZ eintreibt. Wie es jetzt bei Deiner Freundin passiert ist. Wenn sie das auch ignoriert wird ihr Konto gepfändet.

Jeder Der sagt, das das FA nicht befugt wäre, ist leider im Unrecht. Es wäre besser sie hätte die Rechnungen unter Vorbehalt gezahlt und wäre dann dagegen angegangen

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 28. April 2009 09:50

Dann liefere mal die Rechtsgrundlage, auf der das Finanzamt für die GEZ vollstreckt!

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 28. April 2009 10:26

Da mußt Du schon selbst Googeln.. :-)

Wenn die GEZ eine öffentliche Vollstreckung beantragt, steht das FA vor der Tür. Hier ein ähnlicher Fall von 2002 http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2002/0213/leserforum/0108/index.html

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 28. April 2009 10:53

Mag ja sein, dass die Stadt Köln für die GEZ vollstreckt. Diese Regelung ist aber nicht bundeseinheitlich.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 28. April 2009 10:43

Das wurde schon insofern geklärt, als dass Berlin offensichtlich einen Sonderstatus hat. In anderen Bundesländern ginge das nicht! Zumal die GEZ keine Bundesbehörde ist, für die das Finanzamt vollstrecken könnte...

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 28. April 2009 10:48

Kann natürlich auch sein, dass der Berliner Zoll die GEZ fälschlicherweise als Bundeseinrichtung einstuft...

Kommentar von rixdorf am 28. April 2009 11:37

Also bitte Leute: Die GEZ ist überhaupt keine Behörde, weder Bundes-, Landes-, noch Kommunalbehörde! Schulden bei der GEZ sind demnach immer private, nie öffentliche Verbindlichkeiten. Hatte gehofft, wenigstens das wäre nun doch allen völlig klar, war übrigens auch nicht Inhalt meiner Frage!

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 28. April 2009 11:41

Eben! Und der Zoll als "Finanzpolizei" darf nur für Bundesbehörden vollstrecken.

Kommentar von 68e74607c15e37d209b335c0c1b7bde4smallTremor am 28. April 2009 14:19

@ Rixdorf

Auch wenn Du das nicht wahr haben möchtest. Spätestens nach dem Termin heute wirst Du anders denken.

Es ist normal und leider rechtens das die GEZ das FA beauftragt offene Forderungen einzutreiben. Das funktioniert aufgrund der Tatsache das die GEZ eine Gesellschaft öffentlichen Rechts ist. Deine Freundin hat im Grunde nur die Möglichkeit zu zahlen, da das FA sofort vollstrecken darf (ohne MB/VB). Wenn die Forderung bestritten wird, soll sie unter Vorbehalt zahlen und versuchen das Geld über den Rechtsweg zurückzuholen.

Auch wenn Du das nicht wahr haben möchtest. Spätestens nach dem Termin heute wirst Du anders denken.


anonym
beantwortet von MrWombel am 28. April 2009 09:27
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Wendet euch an einen Rechtsanwalt...


BELLA64
beantwortet von BELLA64 am 28. April 2009 09:27
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Natürlich, die GEZ holt sich ihr Geld. Wege dafür gibt es heute genug. Schon einen Fernseher zu besitzen und nicht zu zahlen.....da fehlen einem die Worte!!!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 28. April 2009 09:29

Wirklich. Dass dieses Vergehen nicht in den Katalog der Todsünden aufgenommen wurde, ist erstaunlich.

Kommentar von Bbbc403fddae5e3edbb7c8b9ddb47aafsmallBELLA64 am 28. April 2009 09:30

Dann sollte man den Spruch doch lassen : Ich bezahle nicht, obwohl ich einen Fernseher habe!!

Kommentar von D283a4923cc6e520e7d9f5b9de51a275smallQuestor am 28. April 2009 10:05

Was meinst Du wie viele das genau so machen, und ich stimme denen voll zu.

Kommentar von rixdorf am 28. April 2009 11:31

Zu BELLA 64: Sei so gut und lies wenigstens die Frage, bevor Du antwortest. Mal einfach für geistige Tiefflieger: Fernseher seit Februar 2009. GEZ will Gebühren für 10/2006 bis 10/2008. Capice?


almmichel
beantwortet von almmichel am 28. April 2009 10:21
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Das Finanzamt ist für die Steuern zuständig. Für das "Eintreiben der GEZ" ist letzendlich das Amtsgericht zuständig in Form seines Vollziehers.


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