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Darf das Finanzamt für KFZ Steuern Guthaben an die Hundesteuerstelle überweisen?

gefragt von szukiszuki am 13.10.2009 um 12:47 Uhr

Habe mein Auto beim Finanzamt abgemeldet und auf dem Steuerbescheid festgestellt das man von meinem Guthaben einen Betrag an die Steuerhundestelle überwiesen hat,obwohl ich die Hundesteuer fürs ganze Jahr bezahlt habe.Dürfen die das einfach so?Muß ich mich jetzt mit denen rumärgern? Vielen Dank an alle die mir Antworten.


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anonym
beantwortet von tergenna am 13. Oktober 2009 12:49
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wenn du Steuerschulden hast, darf das Finanzamt die miteinander verrechnen. Wenn du keine hast, dann ruf bei der Hundesteuerstelle an, und bitte, dir dein Guthaben schnellstmöglich zu überweisen.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 13. Oktober 2009 12:49
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Lege Widerspruch ein und füge Belege für die gezahlte Hundesteuer bei.

Kommentar von EnnoBecker am 14. Oktober 2009 10:24

...also, ein Einspruch (!) ist nicht möglich, da es sich nicht um das Festsetzungsverfahren, sondern um das Abrechnungsverfahren handelt.
 
Zur Lösung führt der Antrag auf einen (einspruchsfähigen) Abrechnungsbescheid nach § 218 (2) AO mit anschließendem Einspruch.
 
Klingt vielleicht komisch, aber ist so. Der Einspruch muss schon gegen den falschen Verwaltungsakt gerichtet sein und nicht gegen irgendeinen.


anonym
beantwortet von PeterSchmitt2 am 13. Oktober 2009 12:51
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Hallo, die Hundesteuer hat mit dem Finanzamt nichts zu tun, also wende dich an die Gemeinde oder Stadt, denn dort ist dein Geld ja jetzt gelandet, und bitte um Klärung und Rücküberweisung. Viele Grüße!

Kommentar von EnnoBecker am 14. Oktober 2009 10:26

...also, falsch. Das Finanzamt darf hier aufrechnen, wenn eine Aufrechnungslage entstanden ist.

Kommentar von PeterSchmitt2 am 14. Oktober 2009 10:36

Hier ist doch keine Aufrechnungslage entstanden. Und außerdem rechnet das Finanzamt nicht mit der Stadt gegen. Finanzkasse und Stadtkasse sind doch getrennte Kassen. Wenn sie bei der Stadt anruft und dann ist das telefonisch regelbar - ohne ein Einspruchverfahren in die Wege zu leiten.

Kommentar von EnnoBecker am 15. Oktober 2009 06:54

...also, das ist richtig. HIER ist keine Aufrechnungslage entstanden.
.
Zum zweiten Satz: Doch, tut es. Im Stadtstaat auf jeden Fall, im Flächenstaat kommt es drauf an. Da es hier allerdings so passiert ist, vermute ich einen Stadtstaat.
.
Zum dritten Satz: Wie ich hier schon irgendwo ausgeführt habe, ist ein Einspruch nicht gegeben, wenn die Steuer in der richtigen Höhe festgestellt wurde.


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 13. Oktober 2009 12:50
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Ob sie das dürfen sei mal dahin gestellt, sie machen es einfach und ziehn beim Guthaben die Summe ab, die man in irgend einer anderen Steuerangelegenheit versäumt hat zu bezahlen. Bloß bei Dir ist es ja wohl nicht so, ein Anruf würde ich schon machen und darauf hinweisen und das Geld verlangen.


Nicoleta1151402
beantwortet von Nicoleta1151402 am 13. Oktober 2009 12:51
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Ja ,das dürfen die. es spielt beim finanzamt keine Rolle.Wir haben das gleiche mit unser Auto gehabt.Wir hatten bezahlt und auch unser Steuerbescheid bekommen.Da wurde auch einfach die KFZ Steuer abgezogen Ich mußte dann zum Finanzamt fahren und habe meine Quittung vorgelegt .Dann haben die mir mein Geld zurücküberwiesen.


vollyhn
beantwortet von vollyhn am 13. Oktober 2009 12:52
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Erstaunlich. Hundesteuer wird ja von der Gemeinde erhoben. Das Finanzamt ist eine Landesbehörde und hängt nicht wirklich mit der Gemeinde zusammen.


WernerPlaten
beantwortet von WernerPlaten am 15. Oktober 2009 06:16
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Eine Hundesteuerstelle gibt es überhaupt nicht beim Finanzamt, oder handelt es sich hier um eine Scherzfrage!


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