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Darf das Finanzamt den Vorgesetzten eines Beamten über dessen Steuervergehen informieren?

gefragt von wegener am 31.10.2008 um 21:18 Uhr

Das würde dann wahrscheinlich ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Geht das denn? Kann der Beamte sich schützen?

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Recht x 35.295 Finanzamt x 937 Beamter x 68 Vorgesetzter x 24 Informieren x 19 Steuervergehen x 1

Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 31. Oktober 2008 21:33
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sweetymo hat gut recherchiert; darüberhinaus gibt es eine Vorschrift, die nennt sich:MiStra = Mitteilung in Strafsachen; darin ist genau geregelt, welche Verfahren in welchem Verfahrensstand an den Dienstvorgesetzten mitzuteilen sind; dies ist unabhängig von der Unschuldsvermutung; Beispiel: es liegt eine Anklage gegen einen Beamten des Jugendamtes wegen Besitzes/Verbreitung von Kinderpornos vor; dann kann man doch nicht so tun als wäre nichts. Der Beamte hat seinem Dienstherrn gegenüber eine Treuepflicht; es wird nur mitgeteilt; der Dienstherr muss selbst entscheiden, was zu tun is. und, und, und


anonym
beantwortet von sweetymo am 31. Oktober 2008 21:20
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Dazu gab es eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Das Gericht hat das Informationsrecht des Finanzamtes bejaht. Az.: VII B 149/07


vlavielle
beantwortet von vlavielle am 20. März 2009 15:36
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Also ein Beamter ist ja ein Staatsdiener, der darf ohne Erlaubnis seines Dienstherrn, keine anderen ungenehmigten Einkünfte haben, es sei denn diese Einkünfte sind offengelegt und genehmigt. Natürlich muss der Dienstherr informiert werden, wir sprechen hier von evtl. Korruption. Wollen wir alle noch mehr in einer Bananenrepublik leben? LG


anonym
beantwortet von CheckerDaluxe am 31. Oktober 2008 21:20
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wenn zu den personenkreis der beamten,richter und soldaten gehörst dann ja


andreas48
beantwortet von andreas48 am 31. Oktober 2008 21:19
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als erstes hat es mal den Betroffeenn zu informieren und bis zum Beweis der Schuld ist er als unschuldig zu betrachten...wir sind doch nicht im Kindergarten..

Kommentar von 70a5f2b8a33e9623a7d85ffd8fbf401csmallEddy21 am 1. November 2008 07:00

Kenne einen Fall da wurde einem Amtmann nachts der Führerschein einbehalten! Am gleichen Vormittag war sein Dienstherr schon informiert !


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