Das würde dann wahrscheinlich ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Geht das denn? Kann der Beamte sich schützen?

sweetymo hat gut recherchiert; darüberhinaus gibt es eine Vorschrift, die nennt sich:MiStra = Mitteilung in Strafsachen; darin ist genau geregelt, welche Verfahren in welchem Verfahrensstand an den Dienstvorgesetzten mitzuteilen sind; dies ist unabhängig von der Unschuldsvermutung; Beispiel: es liegt eine Anklage gegen einen Beamten des Jugendamtes wegen Besitzes/Verbreitung von Kinderpornos vor; dann kann man doch nicht so tun als wäre nichts. Der Beamte hat seinem Dienstherrn gegenüber eine Treuepflicht; es wird nur mitgeteilt; der Dienstherr muss selbst entscheiden, was zu tun is. und, und, und
Dazu gab es eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Das Gericht hat das Informationsrecht des Finanzamtes bejaht. Az.: VII B 149/07
Also ein Beamter ist ja ein Staatsdiener, der darf ohne Erlaubnis seines Dienstherrn, keine anderen ungenehmigten Einkünfte haben, es sei denn diese Einkünfte sind offengelegt und genehmigt. Natürlich muss der Dienstherr informiert werden, wir sprechen hier von evtl. Korruption. Wollen wir alle noch mehr in einer Bananenrepublik leben? LG
wenn zu den personenkreis der beamten,richter und soldaten gehörst dann ja

als erstes hat es mal den Betroffeenn zu informieren und bis zum Beweis der Schuld ist er als unschuldig zu betrachten...wir sind doch nicht im Kindergarten..
Eddy21 am 1. November 2008 07:00 Kenne einen Fall da wurde einem Amtmann nachts der Führerschein einbehalten! Am gleichen Vormittag war sein Dienstherr schon informiert !