2

darf das ein lehrer als fehltage aufschreiben?

Frage von Acidcool Acidcool

hi leute bin 21 Jahreund gehe in die 12 klasse hab folgendes problem und zwar:

konnte ich nicht zur Schule kommen, weil ich kein Geld für den Bus hatte (wohne alleine und bekomme bafög).Mir wurde der Bafög-antrag noch nicht zugesagt. Es fehlte nähmlich noch was und mal eben so 14 euro für Hin und Rückfahrt konnte ich mir auch nicht leihen.Sind immerhin 70 euro die ich einfach nicht auftreiben konnte (erst später). Ich hab dem Lehrer eine email geschrieben, dass ich nicht kömmen könne und ob er diese fehlzeiten als entschuldigt eintragen kan. kurz darauf

Hallo,

es tut mir leid, dass Du solche Schwierigkeiten hast. Ich muss Dich aber genauso behandeln, wie alle Schüler auch. Also werden Deine Fehlstunden normal gezählt.

.....darf er das so einfach? Ist ja nicht so, als ob ich nicht zur schule kommen wollte. Sein Grund wieso er das so mach, ist ja mal lächerlich. Ich meine ich kann ihm das ja beweisen kurz beim Bafög-amt anrufen.

MFG Daniel

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (12)

  • 3
    Antwort von SantaAndreas2 SantaAndreas2

    Der Weg zu Fuss oder mit dem Velo steht dir immer offen. Du bist selber Schuld

    Kommentar von ElizabethI ElizabethIElizabethI

    Sehe ich genauso. Gefehlt ist gefehlt.

    Kommentar von blondie1705 blondie1705blondie1705

    So ist es!

  • 1
    Antwort von zombo zombo

    du bist 21, einundzwanzig und gehst erst in die 12te? omfg

  • 1
    Antwort von Emre1992 Emre1992

    er kann dich mal am A**** lecken dieser ahnungsloser bast*** was haste für ein lehrer man ??? bei mir wäre das kein problem ;)

    Kommentar von user1167 user1167user1167

    xD

  • 0
    Antwort von Violinchen87 Violinchen87

    Ja nur das ärztl. attest wäre dir hilfreich.

  • 0
    Antwort von Andrar Andrar

    du hast doch gefehlt also sind das Fehltage. Sonst musst du dich krankschreiben lassen dann hast du das Problem nicht. Ist in der Arbeitswelt ganz normal. Und mit 21 in der zwölften Klasse - wie oft warst du in der elften? Oder hattest du schön länger keine Fahrkarten um zum Unterricht zu kommen?

  • 0
    Antwort von nadine120785 nadine120785

    kann er - > wie du zur Schule kommst ist dein Problem, dass musst du auf die Reihe bekommen. Als entschuldigte Fehlzeit kann er das schwerlich anerkennen, auch wenn es hart .

    Wie wär´s in Zukunft mit einer kleinen Lüge und: Ich habe heute so arges Kopfweh...!

  • 0
    Antwort von Yessss Yessss

    ja kann er ,,, weil sonst könnte ja jeder kommen und sagen: "ja..ich hatte kein geld für..."

  • 0
    Antwort von Zyogen Zyogen

    Aber es war doch ein Fehltag: Du warst nicht in der Schule. Irgendwo (eventuell in der Schulordnung oder gar im Schulgesetz) wird stehen, aus welchen Gründen Du entschuldigt fehlen darfst, zum Beispiel bei Krankheit. Wenn der von Dir angegebene Grund in dieser Verordnung nicht als Entschuldigung vorgesehen ist, bleibt dem Lehrer keine andere Wahl.

  • 0
    Antwort von Avanina Avanina

    Eigentlich solltest du als erstes wenn dein Geld auf dem Konto ankommt, die wichtigsten Posten bezahlen - und dazu gehört in deinem Fall ja wohl eine Monatskarte. Für Schüler gibts die auch ein bisschen ermäßigt, mach dich da mal schlau. Das hast du nicht gemacht - und damit ist dein Lehrer im Recht, sorry.

  • 0
    Antwort von blondie1705 blondie1705

    Wenn Du schon alleine wohnst, hättest Du ja auch in der Nähe der Schule eine Wohnung nehmen können.

  • 0
    Antwort von carmen4046 carmen4046

    Kannst Du nicht mit dem Rektor dadrüber sprechen ?

  • 0
    Antwort von Mirkelam Mirkelam

    also, ich würd mich aufjedenfall beschweren. das lass ich doch nicht so einfach sitzen. :D

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.