Einer Freundin von mir wurde aufgrund eines sehr vagen Verdachts der Leistungserschleichung jegliche Unterstützung ohne Vorwarnung gestrichen. Es geht dabei um Kapitalvermögen von 400€ aus dem Jahr 2006 von ihrem Lebensgefährten. Diese Summe hat denen tatsächlich ausgereicht, um einen Betrugsvorwurf zu äußern und von heute auf morgen die Leistungen einzustellen. Meine Frage ist: Ist das überhaupt rechtens? Ohne ihre Eltern könnte sie weder ihre Miete noch ihr Essen bezahlen und alles wegen eines Verdachts, der bei genauerer Betrachtung als völlig haltlos erscheint, zumal von dem Geld heute kein Cent mehr übrig ist. Kann mir einer sagen, wie hier die Rechtslage aussieht?
Gab es einen Ablehnungs- oder Aufhebungsbescheid ? Dann erhebt Widerspruch wegen aktueller und nachgewiesener Hilfebedürftigkeit. Sollte keine kurzfristige Entscheidung von der ARGE kommen, dann ist eine einstweilige Anordnung über das Sozialgericht möglich.

ich glaube , auf Grund der sehr vagen Angaben und einigen Ungereimtheiten kann hier keine vernünftige und vor allen richtige Auskunft gegeben werden
sie hat auf jeden Fall des Recht des Widerspruches und das sollte sie nutzen und dann wird und kann der Sachverhalt sich aufklären..

Ohne die gesamten Hintergründe zu wissen ist alles etwas vage was man jetzt schreiben würde.

Ich kenne 3 Fälle, da haben sie es auch gemacht. Bis zur endgültigen Klärung gab es kein Geld. Eine Bekannte hat aber durchgesetzt (mit anwaltlicher Hilfe) , dass sie erst mal Geld auf Darlehensbasis bekommt.
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