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Darf das Arbeitsamt ohne Vorwarnung das Arbeitslosengeld streichen?

gefragt von Sumpfantilope am 14.08.2008 um 21:29 Uhr

Einer Freundin von mir wurde aufgrund eines sehr vagen Verdachts der Leistungserschleichung jegliche Unterstützung ohne Vorwarnung gestrichen. Es geht dabei um Kapitalvermögen von 400€ aus dem Jahr 2006 von ihrem Lebensgefährten. Diese Summe hat denen tatsächlich ausgereicht, um einen Betrugsvorwurf zu äußern und von heute auf morgen die Leistungen einzustellen. Meine Frage ist: Ist das überhaupt rechtens? Ohne ihre Eltern könnte sie weder ihre Miete noch ihr Essen bezahlen und alles wegen eines Verdachts, der bei genauerer Betrachtung als völlig haltlos erscheint, zumal von dem Geld heute kein Cent mehr übrig ist. Kann mir einer sagen, wie hier die Rechtslage aussieht?

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Hartz4 x 985 Schweinerei x 5

RedBergfee
beantwortet von RedBergfee am 14. August 2008 21:37
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Gab es einen Ablehnungs- oder Aufhebungsbescheid ? Dann erhebt Widerspruch wegen aktueller und nachgewiesener Hilfebedürftigkeit. Sollte keine kurzfristige Entscheidung von der ARGE kommen, dann ist eine einstweilige Anordnung über das Sozialgericht möglich.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 14. August 2008 21:38
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ich glaube , auf Grund der sehr vagen Angaben und einigen Ungereimtheiten kann hier keine vernünftige und vor allen richtige Auskunft gegeben werden

sie hat auf jeden Fall des Recht des Widerspruches und das sollte sie nutzen und dann wird und kann der Sachverhalt sich aufklären..


Zander1961
beantwortet von Zander1961 am 14. August 2008 21:30
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Ohne die gesamten Hintergründe zu wissen ist alles etwas vage was man jetzt schreiben würde.


angylau
beantwortet von angylau am 14. August 2008 21:30
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ja dürfen sie


pippi60
beantwortet von pippi60 am 14. August 2008 21:36
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Ich kenne 3 Fälle, da haben sie es auch gemacht. Bis zur endgültigen Klärung gab es kein Geld. Eine Bekannte hat aber durchgesetzt (mit anwaltlicher Hilfe) , dass sie erst mal Geld auf Darlehensbasis bekommt.


anonym
beantwortet von papa22 am 14. August 2008 21:32
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Gehe zu HÖRA rechtschutz die helfen dir oder deinem freund weiter

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 14. August 2008 21:43

Was ist ''HÖRA''?

Kommentar von papa22 am 14. August 2008 23:59

Rechtschutz gibt es auf jedenfall hier in Hamburg

Kommentar von D48e2ba0d2b968305a5b46bb1887a5a9smallUrbanessa am 21. September 2008 02:31

Das heißt "ÖRA" nicht HÖRA --> "Öffentliche Rechts-Auskunft"


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