es wurde bei mir unangemeldet ein Besuch erstatte ! sie wollte sich in der wohnung umsehen ob eien zweite person mit drin wohnt ! ich hatte ein termin und lies sie nicht rein ! nun ist das geld gesperrt worden ! ist das in Ordnung ?

Amt- Hausbesuch rechtswidrig. Urteil Außendienstmitarbeiter von (Arge) Behörden dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Bespitzelungen von Sozialhilfeempfängern (ALG II ) durchführen. Insbesondere dürfen nicht ohne Weiteres Nachbarn und Dritte befragt werden.
Es ist schon zweifelhaft, ob die eingeholten Informationen (= Erhebung von Sozialdaten) überhaupt erforderlich war. Darüber hinaus bestimmt § 67a Abs. 2 Satz 1 SGB X grundlegend, dass Sozialdaten (vorrangig) beim Betroffenen zu erheben sind. Das ist vorliegend erkennbar nicht geschehen, denn die Befragung der Vermieterin erfolgte zeitlich bevor der Antragstellerin auch nur Gelegenheit zu Erläuterungen zu einer "eheähnlichen Lebensgemeinschaft" gegeben wurden. Ohne Mitwirkung der Betroffenen dürfen Sozialdaten nach § 67a Abs 2 Nr. 2 SGB X bei anderen Personen nur erhoben werden, wenn dies durch Rechtsvorschrift zugelassen ist (§ 67a Abs. 2 Nr. 2 a) SGB X – was vorliegend nicht ersichtlich ist (insbesondere nicht nach § 51a SGB II)– oder wenn die Aufgaben der Behörde ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen Personen erforderlich machen (§ 78a Abs. 2 Nr. 2 b) aa) SGB X ) und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.
Sozialgericht Düsseldorf - Az.: S 35 AS 343/05 ER - Beschluss vom 23.11.2005 http://www.gegen-hartz.de/urteile/536596985f0e0ec25.html

Wenn ein begründeter Verdacht besteht, daß ein "Sozialbetrug" begangen wird, ist es doch logisch und für mich total plausibel, daß das Amt im Vorfeld keinen Termin anberaumt, um die Räumlichkeiten zu betrachten?! Ich finde es auch sehr seltsam , daß Du die Mitarbeiter nicht in die Wohnung gelassen hast! Ich lehne mich bestimmt weit aus dem Fenster, wenn ich jetzt sage, daß Amt sollte häufiger solche Kontrollen durchführen! - Ich habe schon sooft gehört, wie ungerechtfertigt Hartz IV bezogen wird! :-( Kenne da ein Ehepaar, die sich räumlich getrennt haben = 2 Wohnungen, beide finanziert über Hartz IV!! Die zwei sind aber zusammen und pendeln zwischen den Wohnungen hin und her (5 Fußminuten voneinander entfernt)! So klappt ihre Ehe besser, sagten sie mir! - Ein normalverdienendes Ehepaar könnte sich diesen Luxus m.E. nicht leisten! :-( Nun gut, ich bin keine RAin, aber ich denke schon, daß Dein Geld gerechtfertigt gesperrt wurde!

Bist Du sicher, dass es sich um das Arbeitsamt und nicht um das Sozialamt handelte? Bei Sozialhilfe kann ich es verstehen. Habe ich allerdings auch noch nicht von gehört, dass das Arbeitsamt Hausbesuche macht?
koira1975 am 6. November 2007 12:43 Es gibt kein Sozialamt mehr.
ArianeHD am 6. November 2007 14:35 Wie heißt es denn dann?
Zuständig ist jetzt die ARGE, Arbeitsgemeinschaft von Sozialhilfe der Kommunen und Arbeitsamt (agentur)

Du must sie nicht in die Wohnung lassen. Allerdings kann das Amt dann davon ausgehen, dass da was nicht stimmt und das Geld streichen, bis du das Gegenteil beweisen kannst. Aber sie dürfen dir auf keinen Fall sofort das Geld sperren. Leg Widerspruch ein, und erkläre, warum du sie nicht reinlassen konntest.

Es gibt sicher einen begründeten Verdacht gegen Dich wegen Leistungsmißbrauchs.Der liegt vor ,wenn Du z.B. Wohngeld beziehst und noch einen Mitbewohner oder Untermieter hast.Ich denke Du hattest auch etwas zu verbergen und finde die Sperre richtig, denn es sind unsere Steuergelder.
HerrLich am 6. November 2007 12:06 Das war aber nicht die Frage.
manni1937 am 6. November 2007 12:15 Aber eine gute Antwort.
Das war meiner Meinung nach keine gute Antwort. Ich würde auch niemanden einfach so in meine Wohnung lassen. Wenn da schon im Vorfeld irgendwas faul gewesen ist, dann ist das sicher gerechtfertigt. Aber einfach so aus dem nichts. Das ist schon ziemlich frech und dreist. Meine Vier Wände gehören mir und da lasse ich auch niemanden rein, wenn ich nicht möchte.
Biggi2000 am 6. November 2007 13:05 Ich verweise auf die Antwort von lieplink.
Biggi2000 am 6. November 2007 13:12 Die Frage lautet:"Findet Ihr die Sperre richtig?"und meine Antwort lautet "JA"

Du warst zu Hause und hast sie nicht reingelassen. Egal mit welcher Begründung. Das da der Verdacht sich verstärkt, dass eine 2. Person in der Wohnung wohnt, ist doch klar. Und dann ist das Amt berechtigt, das Geld zu sperren.
Die Kontrollen werden künftig verstärkt durchgeführt.
irgendjemand hat geschrieben, was es dem Arbeitsamt anginge, es wäre seine Wohnung. Ich frage mich, wer bezahlt denn die Miete bei Hartz IV? Wer zahlt, hat recht.
Was interessiert das Arbeitsamt ob noch jemand bei dir wohnt?
manni1937 am 6. November 2007 12:07 Das interessiert schon,wenn man z.B.Wohngeld bezieht und sich die Wohnung mit einer zweiten Person teilt und damit die Miete halbiert.
wenn der Verdacht besteht,ja. Du meinst bestimmt Arge- wegen Hartz4? damit das du sie nicht reingelassen hast machst du dich begründet verdächtig. Was man sich als Alg2 Empfänger alles gefallen lassen muss!!!
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass das erlaubt sein soll. Jedoch werden sie schon ihre Gründe gehabt haben wenn sie plötzlich einfach bei dir vor der Tür stehen. Wenn du nichts zu verbergen hast dann leg wiederspruch ein und klär die Sache auf, ansonsten wird es teuer für dich wenn du versuchen solltest zu betrügen. Klär die Sache am besten so schnell wie möglich damit sie dir nicht noch mehr Geld kürzen!!

Es ist so nicht erlaubt. Du musst niemanden rein lassen, das wissen auch die Kontrolleure. Normalerweise ist es so, dass wenn Du nicht zuhause warst oder eben niemanden rein gelassen hast, eine schriftlichen "Einladung" aufs Amt bekommst. Leistest du der nicht Folge, werden Leistungen gekürzt. Sollte das bei Dir nicht stattgefunden haben, solltest Du Einspruch einlegen. Davon das dich jemand angezeigt hast, würde ich mal fast ausgehen. Inzwischen kommen sie allerdings auch schon so.
Biggi2000 am 6. November 2007 13:22 Wie die Sache in diesem Fall auch immer sein mag, wenn ich ein gutes Gewissen habe kann ich auch jemanden in meine Wohnung lassen wenn mir derart plausible Erklärungen gegeben werden. (evtl.Mitbewohner)Ich finde es gut , dass gegen diese Art von Sozialmißbrauch durch Kontrollen vorgegangen wird.
koira1975 am 6. November 2007 23:39 @Biggi2000: sehe ich ja ähnlich, aber das war nicht die Frage;-)!Trotzdem denke ich im übrigen, dass man auch als Hartz IV -Empfänger das Recht hat sein Recht zu kennen. Wir können alle mal in die Situation geraten.

also bei uns ist es nicht die arge sonder zentrum für arbeit dessen sozialarbeiter aussendienstlich kontrollon mit termin durchführen müssen denn ansonsten dringen sie ins privatrecht ein denn auch als hartz vier empfänger hat man rechte leider stehe ich selbst im momentan in so einer situation nicht das ich das amt bescheisse sondern hartz beziehe weil ich schwanger und allein erziehend bin leider gottes gefällt mir dies garnicht aber leider nicht zu ändern.