Hallo erstmal...
Also wollte mal fragen ob das arbeitsamt mir meine nachzahlungen ganz streichen darf ... ??? Hatte mein antrag im november abgegeben ... und die sind der meinung das wegen meiner sperrzeit fürs arbeitslosengeld 1 die mir auch 2 ganz streichen können . Ist es denn nicht so das die wenn dann nur 30 % kürzen dürfen ??? Aya dazu kommt noch das ich unter 25 bin und wohnungslos!!!
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Wenn du irgendeinen Bockmist gemacht hast, dann darf dir die ARGE die Leistungen bis 100% kürzen.
Ohne Grund läuft so etwas aber nicht ab.
Wenn Du die Bedingungen nicht erfüllst, können Sie Dir alles streichen. Jawohl.
Mindestens kooperativ mußt Du sein, Belege beibringen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen usw.
Und da Du unter 25 bist, sind eh Deine Eltern in der Regel noch (mit) zuständig.
Ohne Wohnung bekommst Du halt keine Miete und die Nebenkosten entfallen auch.

Du kannst einen Widerspruch wegen unzumutbarer Härte einlegen. Doch da musst Du auch erklären können, warum Du Dich so verhalten hast, dass Du gesperrt werden musstest. Wünsche Dir Glück!
Wenigstenst einer der was vernünftiges von sich gibt . Danke für die antwort !
Und was nützt dir die Antwort, wenn dir der Fallmanager bei der ARGE den Stinkefinger zeigt? NICHTS!!

Wenn Du böse bist und dumme Sachen machst dürfen die das, ist ja nicht Dein Geld, sondern unser Steurzahler/ALV Versicherungs-Zahler Geld!
das interresiert die wenig ob du keine wohnung hast!!! aber wahrscheinlich hast du mist gebaut sonst würden sie es dir nicht androhen

Stell hier deine Frage...da gibt es eine Sparte U25 (unter 25) Die können dir mit Sicherheit Antworten geben die dir helfen.
Was meinst du mit hier ???
Schnuffduff am 2. Februar 2009 11:51 LOL...sorry hab vergessen den Link ;) http://www.elo-forum.org/forum.php