Stefan21 am 09.06.2009 um 23:04 Uhr
siehe oben

Ja, sie dürfen das nicht nur, sie sind dazu verpflichtet um Missbrauch vorzubeugen !!!

nein, neues urteil, auch die arge nicht!! info auf SOZIALTICKER.de
bitmap am 9. Juni 2009 23:15 Zu unkonkret.
Aktenzeichen?
Ja, das tun sie, muß Kontoauszüge von 3 Monaten vorlegen und sie dürfen das auch!
Meinst du, ob du verpflichtet bist, ihnen auskunft über deine Ersparnisse zu geben ?? Verpflichtet bist du nicht...aber wenn du dich weigerst, kriegst auch von denen kein Geld !! so einfach is des :)
ja, nicht nur das Arbeitsamt, wenn Zweifel an deinen Aussagen bestehen, darf das so gut wie jedes Amt
nicht unbedingt,- sie müssen aber mit nem anwalt kontaktieren
obiwana am 9. Juni 2009 23:11 ???
Wie jetzt? Wer muss wofür einen Anwalt Kontaktieren? Oder Kontaktiert der Anwalt, oder wie?

das habe ich noch nie gehab und ich bekomme was von arbeitsamt geld
bei H4 dürfen sie das!!!
http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html da gibts weitere nützliche Informationen