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Darf das Arbeitsamt meine Konten überprüfen?

gefragt von Stefan21Stefan21 am 09.06.2009 um 23:04 Uhr

siehe oben


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rivabella
beantwortet von rivabella am 9. Juni 2009 23:06
2x
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Ja, sie dürfen das nicht nur, sie sind dazu verpflichtet um Missbrauch vorzubeugen !!!

Kommentar von ottoott6 am 8. September 2009 14:03

bei H4 dürfen sie das!!!

http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html da gibts weitere nützliche Informationen


willidikid
beantwortet von willidikid am 9. Juni 2009 23:06
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nein, neues urteil, auch die arge nicht!! info auf SOZIALTICKER.de

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. Juni 2009 23:15

Zu unkonkret.

Aktenzeichen?


romeo27
beantwortet von romeo27 am 9. Juni 2009 23:04
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aber sicher !!!!!!!!!!!


anonym
beantwortet von BieneMaus am 9. Juni 2009 23:05
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Ja, dass dürfen die. Und was nicht noch alles....


anonym
beantwortet von Reanne am 9. Juni 2009 23:06
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Ja, das tun sie, muß Kontoauszüge von 3 Monaten vorlegen und sie dürfen das auch!


UhuBuhu
beantwortet von UhuBuhu am 9. Juni 2009 23:06
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Meinst du, ob du verpflichtet bist, ihnen auskunft über deine Ersparnisse zu geben ?? Verpflichtet bist du nicht...aber wenn du dich weigerst, kriegst auch von denen kein Geld !! so einfach is des :)


Mismid
beantwortet von Mismid am 9. Juni 2009 23:07
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ja, nicht nur das Arbeitsamt, wenn Zweifel an deinen Aussagen bestehen, darf das so gut wie jedes Amt


anonym
beantwortet von LimiteR am 9. Juni 2009 23:09
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nicht unbedingt,- sie müssen aber mit nem anwalt kontaktieren

Kommentar von 68d0216913663b2e210308f44cfecb24smallobiwana am 9. Juni 2009 23:11

???

Wie jetzt? Wer muss wofür einen Anwalt Kontaktieren? Oder Kontaktiert der Anwalt, oder wie?


tauben
beantwortet von tauben am 9. Juni 2009 23:10
1x
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das habe ich noch nie gehab und ich bekomme was von arbeitsamt geld


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