Sonnenorange am 26.02.2009 um 19:49 Uhr
Ich habe seit kurzem Hartz 4 und nun will das Arbeitsamt deswegen auch das Geld vom Sparkonto meines Sohnes mit 780 euros wegnehmen!
darf das arbeitsamt das überhaubpt?

glaube schon. da dein sohn mit bei dir im haushalt wohnt. er gehört zu deiner bedarfsgemeinschaft und somit wird sein geld auch mit angerechnet.. bin mir aber nicht 100 % sicher

Das AA will dir kein Geld wegnehmen. Sie können es höchstens auf ihre Leistungen anrechnen. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.
Bei der Summe eigentlich nicht vorstellbar. Da müsstest du schon weitere Rücklagen haben.

wenn es auf Deinen Namen läuft, wird es als Dein Erspartes angerechnet.

Das dürfen die garnicht
bitmap am 26. Februar 2009 19:59 Du kennst doch gar nicht die Hintergründe dazu.

Ui,das ist hart.Weiß net ob die das dürfen.Kann ich mir garnet vorstellen.Wenn da jetzt Tausende drauf wären könnt man es ja verstehen.Aber bei dem Betrag sag ich "Finger weg vom Sparbuch des Kindes"

Bitte mehr Infos dazu!
Die nehmen nicht einfach grundlos was von nem Konto (mal abgesehen davon, dass die es gar nicht abheben können).

Warum hast du das denn der Arge auf die Nase gebunden ? Ämter wollen belogen werden , wenn du ehrlich bist , hast du nur ärger .
Da dürftest du (leider) recht haben. Du musst erst deine Rücklagen (bzw. die deines Sohnes(wie schon erwähnt, wegen der Bedarfsgemeinschaft)) aufbrauchen, um Anspruch zu haben. Ich schätze, alles was über dem ALG-2-Satz liegt, wird als solche Rücklage angerechnet...
ich denke auch, dass das machbar ist.
Vielleicht solltest du dich auch noch anderweitig informieren was du so für Möglichkeiten hast. das geht zB gut unter http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html