Rene Ducke am 26.04.2008 um 15:23 Uhr
Ich habe Alg.II beantragt, man muss ja alles dort angeben. Wie ich gesagt habe das ich seid fünf Jahren geschieden sei, sagten sie zu mir das sie die Scheidungs unterlagen haben möchten. Wozu denn,denn ich weiß das man offiziell nach 2Jahren wieder single ist. Soll ich die Unterlagen jetzt hinbringen oder nicht.

Wenn Du keine Leistungen haben möchtest, dann brauchst Du die Unterlagen auch nicht anschleppen...
Ich vermute, es geht denen um den Versorgungsausgleich bzw. darum, ob Du noch Leistungen von Deinem Ex beziehst.
Ob man das auch anders nachweisen kann / muss / darf, weiß ich nicht.

Wo ist denn das Problem? Zeige sie ihnen und gut ist.
LG
Wieselchen
Klar nur könnte es sein das du immer noch Alimente oder sonst was bekommst! Gib denen das Zeug und gut ist!

das amt hat das recht die scheidungs entscheidung in kopie zu fordern.
sinn ist klar, es könnte ja ein satz enthalten sein dass unterhalt geschuldet oder gefordert und bewilligt ist.
wenn eine verständliche begründung mitgeliefert wird warum die angaben nicht beigebracht werden können könnte es helfen, mancher sachbearbeiter kann dies aber auch zu einem ablehnungsgrund machen um so nicht zahlen zu müssen. soll nicht selten vorkommen.
Sie brauchen die Scheidungsunterlagen, weil in ihnen ein ggf. bestehender Unterhaltsanspruch festgelegt ist.
Und wenn dein Ex-Mann dir Unterhalt zahlen müsste, würden sie ihn vermutlich zur Kasse bitten.
ich würde sie hinbringen,sonst wirst du bestimmt kein geld bekommen.die sind immer so ober pingelig,von mir wollten die unterlagen die schon 5 mal abgegeben hab

Die Vormundschaftsbehörde muss Gesetzes wegen diese Unterlagen von dir verlangen. Das ist keine Schikane.
DH