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Darf das Amt das?

gefragt von Paschek am 08.06.2009 um 8:36 Uhr

Ich bin alleinerziehende Mutter von 2 Kindern. 2 Jahre und 5. Ich bekomme Hartz 4 und meine kinder Wohngeld. ich hab jetzt eine Nebenbeschäftigung gefunden wo ich 55 Euro im Monat habe. Jetzt will das Arbeitsamt mir aber ca. 30 Euro abziehen. Sie sagten das mein 100 euro frei hat . Meine kinder hätten aber schon ein Einkommen von zusammen 93 Euro . ist das richtig So?


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gini0101
beantwortet von gini0101 am 8. Juni 2009 08:39
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Ich kann dir nur sagen: wer in deutschland arbeitet wird bestraft!!!

Kommentar von D82360599aa8a6ce7bf55aa970cebb1dsmallmayermity am 8. Juni 2009 08:44

So ist es! um so ärmer man ist,umso mehr ziehen sie einen aus.Den Reichen wird es dann untergeschoben...


anonym
beantwortet von daeumchendreh am 8. Juni 2009 08:39
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Ob sie das dürfen weiss ich nicht. Aber denke schon - leider ist es in Deutschland immer noch so, dass man als Hartz IV Empfänger am besten GAR NICHT arbeiten geht oder nur dann wenn das Geld auch stimmt - also auch keine Zeitarbeiterfirmen und so weiter ... Das Geld reicht doch auch so, wenn man sparsam ist und unnötigen Kram weglässt.

Kommentar von enaira am 8. Juni 2009 08:41

ja, das stimmt und ven den menschen verlangen sie dass sie es trotzdem tun, dabei würde doch auch niemand, weder politiker oder Angestellte im Arbeitsamt umsonst arbeiten gehen, was für ein asoziales System

Kommentar von hannastgt am 8. Juni 2009 08:43

Es gibt Menschen die für weniger arbeiten als das was manche Hart 4 Empfänger verdienen. Warum sollte ein Hartz 4 Empfänger keinen Job machen nur weil er dadurch nicht noch mehr bekommt? Ist es nicht wichtiger einen geregelten Tagesablauf beizubehalten und arbeiten zu gehen auch wenn das nacher verrechnet wird? Man muss ja bedeken derjenige bekommt ohne Gegenleistug bereits Geld vom Staat.

Kommentar von daeumchendreh am 8. Juni 2009 08:50

Ja klar ist ein geregelter Tagesablauf wichtig. Aber man kann auch so vieles machen (auch arbeiten) im Garten z.b. Gemüse anbauen und Kartoffeln, Tomaten, Erdbeeren und diese dann verschenken (den Nachbarn oder wem auch immer) ... dadurch dass man dann für wenig Geld arbeiten geht, macht man die Situation für ALLE schlimmer, die Firmen gewöhnen sich daran, siehe Zeitarbeiterfirmen... die Gründen sogar selbst Firmen, entlassen leute und stellen sie dann "ohne verpflichtung" ein über diese firmen... also besser NICHT mehr arbeiten schon gar keine "unterbezahlten jobs"

Kommentar von 9bb9ba1430f609b2594261910100b906smalllelletz am 8. Juni 2009 10:11

Natürlich ist es richtig, das Prinzip sollte sein, daß HARTZ ein Leben ermöglicht, auch bei geringem Einkommen, daß mit HARTZ aufgestockt wird. Aber mal ehrlich ein großartiges Leben kann man von HARTZ nicht führen, war selbst mal 1/2 Jahr drin. :-( Aber die Motivation arbeiten zu gehen ist auch sehr gering! Wenn doch nichts dabei herauskommt, warum soll man dann noch den Hintern hochbekommen? Manchmal ist so ein Minijob doch wirklich ein Einstieg, eine Art Sprungbrett, aber ist es auch immer eine Perspektive? Manchmal gibt es halt nur 55 € im Monat, mehr geht nicht, dafür soll man dann aber noch zu Arbeit kommen (BUS/BAHN/ Schuhe), dann ziehen die noch 30 Euro ab, welche Motivation soll daraus kommen. Es ist nicht der richtige Weg immer alles zu zahlen, aber so wie hier, das kan es doch auch nicht sein, oder?

Kommentar von daeumchendreh am 8. Juni 2009 22:05

Genau das ist das Problem. Oft hat man sogar WENIGER durch das Arbeiten gehen in einem "schlecht bezahlten Job" weil man dann extra Kosten hat für den Weg zu Arbeit und Co. man braucht dann auch Essen und alles und je nach Anstellung bekommst du ja nicht mal ermäßigtes Kantinenessen der Firma, weil du ja nur Leiharbeiter bist.


mayermity
beantwortet von mayermity am 8. Juni 2009 08:46
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Das heißt,du gehst für 25 euro im Monat Arbeiten?


akademikus
beantwortet von akademikus am 8. Juni 2009 08:50
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schau mal hier nach: www.tacheles-szialhilfe.de


antje31
beantwortet von antje31 am 8. Juni 2009 08:56
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es ist ne riesen-schweinerei!!! aber ich habe schon öfters solche dinge von klienten gehört und anscheinend darf das amt sowas! ich kanns nicht fassen, aber anscheinend wird man wirklich fürs arbeiten bestraft.... kopfschüttel... ich wünsch dir alles gute und das du nicht mehr lange auf das amt angewiesen bist! antje

Kommentar von enaira am 8. Juni 2009 09:09

ja natrülich wird man für's arbeiten bestraft, so ist das


Heiko075
beantwortet von Heiko075 am 8. Juni 2009 08:38
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wenn die das sagen. Aber warum bekommen deine Kinder Wohngeld?


anonym
beantwortet von enaira am 8. Juni 2009 08:38
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wieso bekommen deine Kinder Wohngeld? das scheint mir blödsinnig. In Bezirksämtern gibt es kostenlose rechtsberatungsstellen, meistens, frag da nach...

Kommentar von Paschek am 8. Juni 2009 08:40

Die Arge hat das vorgeschrieben ich musste Wohngeld beantragen. Somit fallen meine Kinder aus Hartz 4 raus.

Kommentar von Paschek am 8. Juni 2009 08:42

Das Kindergeld wird immer als Einkommen gerechnet. ich warte nur meinen Bescheid ab und wenn das wirklich so ist das die mir von meinen bischen 55 euro 30 abziehen dann sag ich ehrlich kündige ich .


Sarah28
beantwortet von Sarah28 am 8. Juni 2009 08:38
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soweit ich weiß darf man 165 Euro dazu verdienen! Frag einen Anwalt, die Erstberatung ist auch nicht teuer und in deinem Fall bekommst du Prozesskostenbeihilfe!

Kommentar von Sarra72 am 8. Juni 2009 08:42

der Zuverdienst ist nur bei ALG1 gestattet.

Kommentar von Simple_avatar9smallmorefunhoney am 8. Juni 2009 08:42

NEIN 100€ stimmt. 165€ bei ALG1

Kommentar von Sarra72 am 8. Juni 2009 08:49

ich meinte die 165€ Regelung , sorry dumm ausgedrückt.

Kommentar von crazyone1989 am 8. Juni 2009 08:52

Die 165 Euro gelten auch bei Alg2. Da wird kein Unterschied gemacht. Ich bin auch Alg2-Aufstocker, daher weiss ich das.


Mikrofon
beantwortet von Mikrofon am 8. Juni 2009 08:38
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  1. 30 EUR wovon abziehen? Von Deiner Nebenbeschäftigung?

  2. Was meinst Du mit "100 frei hat"?

  3. DU bekommst doch die Wohnbeihilfe oder?


anonym
beantwortet von crazyone1989 am 8. Juni 2009 08:39
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Ja, Kindergeld zählt leider als Einkommen. Die BG hat ca. 160 Euro Freibetrag auf Einkommen. Das kommt auch hin. Lohnt sich leider nicht zu arbeiten.


mugie77
beantwortet von mugie77 am 8. Juni 2009 08:39
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die rechnen alles mir rein. wenn es die 10 euro freibetrag übersteigt. du kannst aber wiederspruch einlegen wenn du einen bescheid hast.


schildi
beantwortet von schildi am 8. Juni 2009 08:40
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ist alles etwas schwer zu verstehen wieso bekommen deine Kinder Wohngeld und du nicht??usw

Kommentar von Sarra72 am 8. Juni 2009 08:45

Bei Hartz4 muß für Kinder extra Wohngeld beantragt werden.


anonym
beantwortet von bambule07 am 8. Juni 2009 08:40
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Das hört sich ja schrecklich an,die können doch nicht den Bedürftigen noch mehr nehmen.

Kommentar von enaira am 8. Juni 2009 08:43

doch können sie und tun es doch schon seit langem...wem sollen sie es sonst nehmen, denkst du die reichen geben freiwillig was her? die wollen immer noch mehr....und passen schön auf, dass ihnen niemand was wegnimmt

Kommentar von bambule07 am 8. Juni 2009 08:47

ja genau,aber daß man der Mutti mit ihren Kindern das wenige auch noch nimmt,ist doch absurd


anonym
beantwortet von chmoti88 am 8. Juni 2009 08:44
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nachdem du sagst das deine kinder wohngeld beziehen wie alt sind denn die daher wird schon ein schlüssel zum weiteren weg versteckt sein, und eigentlich streicht das amt nicht einfach so ohne grund irgendetwas, aber wenn du dir so unsicher bist man kann sich auch kostenlos rechtsberatungen einholen


anonym
beantwortet von Hoppel1961 am 9. Juni 2009 06:37
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Hallo! Um mal hier etwas Ordnung in die Antworten zu bringen: die Kinder haben dann einen Anspruch auf Wohngeld, wenn sie dadurch aus ALG II herausfallen. Das ist seit der Novellierung des Wohngeldgesetzes so Praxis und nichts anstößiges. Übersteigt nun das Einkommen der Kinder (also Wohngeld, Kindergeld und evtl. Unterhalt) den eigenen Bedarf, wird die den Bedarf übersteigende Summe den Eltern angerechnet. Dies scheint hier der Fall zu sein mit den 93 €. Von dieser Warte aus gesehen ist das alles im Rahmen der Gesetze und die Entscheidung juristisch richtig.


abzockeranwalt
beantwortet von abzockeranwalt am 9. Juni 2009 13:21
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gegen den bescheid widerspruch einreichen, dann einen fachanwalt für sozialrecht aufsuchen. siehe auch empfehlungen der vorkommentatoren.


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