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Darf das Amt bei Arbeitslosengeld II bezug die Rückzahlung von der Steuererklärung anrechnen?

gefragt von CHIPU am 18.04.2009 um 23:57 Uhr

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talano
beantwortet von talano am 18. April 2009 23:57
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Ja, wird zum Auszahlungszeitpunkt als Einkommen angerechnet


bitmap
beantwortet von bitmap am 18. April 2009 23:58
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Ja.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. April 2009 00:03

''Eine Einkommensteuererstattung seitens der Finanzverwaltung ist als einmalige Einnahme zu berücksichtigen''

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/DA-11---23.02.2009.pdf


anonym
beantwortet von kherzog852 am 19. April 2009 00:00
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Ja,es wird angerechnet,ich weiß das es Beschiß ist,bin auch Hartz 4 Empfänger


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 18. April 2009 23:59
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Und ob datt datt darf.


MikeFFM
beantwortet von MikeFFM am 18. April 2009 23:58
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Nein! Das ist nämlich kein Vermögenszuwachs, sondern die Erstattung der vormals überzahlten Steuern!

Kommentar von 55e352120b1bd7026c2f8996215ffbddsmallWEISTDUS am 18. April 2009 23:59

...interessiert die arge nicht, woher die Knete kommt. Leider.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 19. April 2009 00:01

Unsinn! Schmerzensgeld und Schadenersatz zählen auch nicht. Darüber gibt es genügend Urteile.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. April 2009 00:06

Schmerzensgeld und Schadenersatz sind ne andere Einkommens-Kategorie.


''Eine Einkommensteuererstattung seitens der Finanzverwaltung ist als einmalige Einnahme zu berücksichtigen''

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/DA-11---23.02.2009.pdf

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 19. April 2009 00:11

Wie gesagt, es kommt auf den Zeitraum an, für den die Steuer erstattet wird! War der Zahlungsempfänger während des ganzen Jahres berufstätig und hat kein ALG 1 oder 2 bezogen, darf nicht angerechnet werden! Sagt das BSG...

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. April 2009 00:27

''Sagt das BSG...''

Was meinst du denn? Das Urteil vom 16.12.2008, B 4 AS 48/07 R?

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 19. April 2009 00:29

Ich komme hier auf der Dienststelle leider nur beschränkt ins Net. Es gibt allerdings ein BSG-Urteil, nach dem nur angerechnet werden darf, wenn die Erstattung ein Jahr betrifft, in dem Leistungen bezogen wurden. Und wenn es nur für einen Monat war... Wenn man das gesamte betreffende Jahr über berufstätig war und keine Leistungen bezogen hat, bleibt die Erstattung anrechnungsfrei.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. April 2009 00:35

Kannst ja mal zu Hause schauen. Bei http://kURL.de/ecay gibts unter ''Steuer'' als Texteingabe mehrere Urteile. Das mit dem obigen Aktenzeichen war das neueste.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 19. April 2009 00:39

... nach dem Ausschlafen natürlich.

Kommentar von 64da7f639533ab2107528c09977b7d90smallwim50 am 19. April 2009 00:07

Das zählt auch ausdrücklich nicht zu den anrechenbaren Einkünften. Rückzahlungen vom Finanzamt sind KEIN Schmerzensgeld, auch wenn es manchmal so scheinen mag.

Kommentar von Ad7f60134a588bbd9f16f5980f53599bsmallMikeFFM am 19. April 2009 00:07

Damit ich nicht missverstanden werde: Anrechnungsfrei sind natürlich nur Steuererstattungen für Jahre, in denen noch kein Hartz 4 bezogen wurde. Den Zeitraum hätte der Fragesteller präzisieren müssen...


anonym
beantwortet von Lissa am 18. April 2009 23:58
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Meisttollerant
beantwortet von Meisttollerant am 18. April 2009 23:58
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JA , die dürfen


platzwart4
beantwortet von platzwart4 am 19. April 2009 00:00
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Ja darf es,kannst es aber auf raten zurück bezahlen.


wim50
beantwortet von wim50 am 19. April 2009 00:02
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Die meisten Eikünfte werden angerechnet. Es gibt nur wenige Ausnahmen.


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