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Ja, wird zum Auszahlungszeitpunkt als Einkommen angerechnet

Ja.
bitmap am 19. April 2009 00:03 ''Eine Einkommensteuererstattung seitens der Finanzverwaltung ist als einmalige Einnahme zu berücksichtigen''
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/DA-11---23.02.2009.pdf
Ja,es wird angerechnet,ich weiß das es Beschiß ist,bin auch Hartz 4 Empfänger

Nein! Das ist nämlich kein Vermögenszuwachs, sondern die Erstattung der vormals überzahlten Steuern!
WEISTDUS am 18. April 2009 23:59 ...interessiert die arge nicht, woher die Knete kommt. Leider.
MikeFFM am 19. April 2009 00:01 Unsinn! Schmerzensgeld und Schadenersatz zählen auch nicht. Darüber gibt es genügend Urteile.
bitmap am 19. April 2009 00:06 Schmerzensgeld und Schadenersatz sind ne andere Einkommens-Kategorie.
''Eine Einkommensteuererstattung seitens der Finanzverwaltung ist als einmalige Einnahme zu berücksichtigen''
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/DA-11---23.02.2009.pdf
MikeFFM am 19. April 2009 00:11 Wie gesagt, es kommt auf den Zeitraum an, für den die Steuer erstattet wird! War der Zahlungsempfänger während des ganzen Jahres berufstätig und hat kein ALG 1 oder 2 bezogen, darf nicht angerechnet werden! Sagt das BSG...
bitmap am 19. April 2009 00:27 ''Sagt das BSG...''
Was meinst du denn? Das Urteil vom 16.12.2008, B 4 AS 48/07 R?
MikeFFM am 19. April 2009 00:29 Ich komme hier auf der Dienststelle leider nur beschränkt ins Net. Es gibt allerdings ein BSG-Urteil, nach dem nur angerechnet werden darf, wenn die Erstattung ein Jahr betrifft, in dem Leistungen bezogen wurden. Und wenn es nur für einen Monat war... Wenn man das gesamte betreffende Jahr über berufstätig war und keine Leistungen bezogen hat, bleibt die Erstattung anrechnungsfrei.
bitmap am 19. April 2009 00:35 Kannst ja mal zu Hause schauen. Bei http://kURL.de/ecay gibts unter ''Steuer'' als Texteingabe mehrere Urteile. Das mit dem obigen Aktenzeichen war das neueste.
bitmap am 19. April 2009 00:39 ... nach dem Ausschlafen natürlich.
wim50 am 19. April 2009 00:07 Das zählt auch ausdrücklich nicht zu den anrechenbaren Einkünften. Rückzahlungen vom Finanzamt sind KEIN Schmerzensgeld, auch wenn es manchmal so scheinen mag.
MikeFFM am 19. April 2009 00:07 Damit ich nicht missverstanden werde: Anrechnungsfrei sind natürlich nur Steuererstattungen für Jahre, in denen noch kein Hartz 4 bezogen wurde. Den Zeitraum hätte der Fragesteller präzisieren müssen...
Hier gab es eine ähnliche Frage: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?t=55154

Ja darf es,kannst es aber auf raten zurück bezahlen.