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Darf Chef Nebenjob verbieten?

gefragt von Tam82Tam82 am 23.04.2009 um 10:51 Uhr

Hallo, meine Freundin ist ganz ausn Häuschen. Sie arbeitet auf 50 Prozent in Ihrer Firma und hat einen Nebenjob auf 400 Euro (nicht die gleiche Branche). Jetzt verbietet ihr Chef ihr den Nebenjob, mit der Begründung sie war letztes Jahr 30% krank. Letztes Jahr hatte sie den Nebenjob noch gar nicht...darf er das? Also ich sage "nein" mit der Begründung das der Hauptjob ja kein Vollzeitjob ist und ihr auch eine 75 oder 100 Prozent Stelle abgelehnt wurde. Was meint ihr?

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Arbeitsrecht x 2.168

anonym
beantwortet von Adore am 23. April 2009 10:52
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Wenn der Chef befürchten muss, dass sich ein Nebenjob negativ auf den Hauptjob auswirkt, dann darf er das.


Monchiane
beantwortet von Monchiane am 23. April 2009 10:53
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Ja, er darf das. Nebentätigkeiten müssen immer mit dem Chef besprochen werden.


Acer2009
beantwortet von Acer2009 am 23. April 2009 10:52
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Ja dein Chef darf das wenn die Gefahr besteht das dein Hauptberuf unter dem Nebenjob leidet.


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 23. April 2009 11:01
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Die Frage ist so einfach gar nicht zu beantworten. Erst einmal darf er einen bestimmten Nebenjob schon verbieten, aber da sie nur eine 50% Stelle hat und ich nehme mal an das das so um die 20 Wochenstunden sind darf sie natürlich für 48 - 20 = 28 Stunden in der Woche eine Nebenjob haben. Er muss ihr schon erlauben eine Weiteren Job an zu nehmen, das sie a nur eine halbe Stelle hat. Alles unter der Voraussetzung das der Job nicht unter dem Nebenjob leidet. Einfach alle Nebentätigkeit verbieten kann der Arbeitgeber in diesem Fall nicht.

Kommentar von Drachentoeter am 23. April 2009 11:07

monja1995
beantwortet von monja1995 am 23. April 2009 10:55
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Ja das darf er, auch ohne Begründung

Kommentar von Drachentoeter am 23. April 2009 12:04

Rechtsgrundlage? Du irrst dich bei deiner Aussage

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 26. April 2009 21:40

Ach ja? Dann schau mal die unterschiedlichen Arbeitsverträge an


bergmeisterin
beantwortet von bergmeisterin am 23. April 2009 10:54
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Ich sehe es genauso wie "Adore". Der Nebenjob darf nur verboten werden, wenn er Deine Freundin so in Anspruch nimmt, daß sie ihren Hauptjob nicht uneingeschränkt wahrnehmen kann.

Gemäß Deiner Ausführungen scheint ja zumindest die Begründung des Chefs dafür nicht ausreichend. 30 % Krankheit ist aber auf jeden Fall auch heftig.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 23. April 2009 10:52
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Wenn der Hauptjob nicht darunter leidet,darf er das nicht!


belmondo
beantwortet von belmondo am 23. April 2009 10:52
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Natürlich darf er dass!


anonym
beantwortet von einfachmartin am 14. August 2009 07:58
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Oder einfach einen Nebenjob suchen, den man von zuhause erledigen kann. Erfährt kein Chef was davon und beeinträchtigt keinen Hauptjob dieser Welt. Meine Empfehlung: Seriöse Nebenjobs im Internet Gibt es wie Sand am Meer, wenn man weiss, wie und wo man suchen muss. Aber Vorsicht: Nicht auf Versprechen von Abzockern reinfallen,die täglich 500 Euro und mehr versprechen oder 25 Euro pro Email,die man bearbeitet. Meine Buchempfehlung: http://martinschuster.biz/echte-nebenjobs-im-internet/


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anonym
beantwortet von sanbrasil am 24. April 2009 21:06
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Die Begründung der Krankheit im letzten Jahr ist ja keine Begründung. Der Nebenjob darf nicht nur in direkte Konkurrenz mit dem Hauptjob stehen. In vielen Verträgen steht, dass eine nebenberüfliche Tätigkeit bedarf die Zustimmung vom Arbeitgeber, also die Zustimmung muss da sein bevor man eine Nebentätigkeit annimmt.


anonym
beantwortet von kabatee am 24. April 2009 09:16
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Ja, er darf. Deswegen muss man auch den Nebenjob melden.


Teddyle
beantwortet von Teddyle am 23. April 2009 10:54
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Er darf das.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 23. April 2009 10:54
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30% ist aber schon ein starkes Stück.

Solche Leute stehen hier gleich als erstes auf der Abschussliste, wenn es darum geht Kosten zu sparen.


lamagoes
beantwortet von lamagoes am 23. April 2009 10:53
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ja wenn dieses nicht anders im Vertrag geregelt ist und du deinen Hauptjob nicht dadurch behinders


KBB0815
beantwortet von KBB0815 am 23. April 2009 10:52
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ja


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