Darf bei einer Fahrscheinkontrolle der Personalausweis verlangt werden

18 Antworten

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Ich glaube sie dürfen nicht fragen weil, einen Ausweis muß man nicht immer dabei haben.

Ab 16 Jahre besteht aber Ausweispflicht. Also musst du deinen Ausweis doch dabei haben.

@JollySwgm

JollySwgm,
damit unterliegst Du einem bekannten Irrtum.
Denn:
Eine Ausweispflicht bedeutet nur, dass Du einen Ausweis besitzen musst.
Dieser kann auch zu Hause unter dem Sofa liegen.
Du mußt ihn eben nicht immer mit dir führen.

Informiere dich bitte einmal etwas ausführlicher dazu,
auf Nachfrage kann ich dir auch gerne einen Link dazu schicken.

Desweiteren gilt:
Ein Kontrolleur ist kein Polizist.
Somit darf er zwar nach einem Ausweis fragen, doch du mußt dieser Nachfrage nicht nachkommen.

Rechtlich gesehen gilt ein Kontrolleur (sofern es kein Beamter der Bahn ist) als Zivilperson.

@JollySwgm

Jolly, mache erst mal deine Ausbildung zu Ende, und verbreite hier keine Unwahrheiten.

Fragen darf er schon, vorzeigen musst du den Ausweis aber nicht. Kann halt sein dass er dich dann raus wirft ;)

Hier der Abschnitt aus den Bedingungen des MVV (München):

2Bei den persönlichen Abonnements werden neben dem örtlichen Geltungsbereich Vorname und Name des Inhabers angegeben. 3Zur Identifikation muss bei allen per- sönlichen und bei der übertragbaren IsarCard60 im Abo ein amtlicher Lichtbildaus- weis (Geburtsdatum) mitgeführt und bei einer Fahrausweiskontrolle mit vorgezeigt werden.

http://www.mvv-muenchen.de/fileadmin/media/Dateien/3_Tickets_Preise/dokumente/Auszug_Gemeinschaftstarif_2014_Anhang_5.pdf

In Deutschland besteht KEINE Ausweispflicht. Dennoch kann in den AGB des Beförderungsunternehmens verlangt werden, dass du deine Identität nachweisen musst. Dafür reicht aber auch dein Gesundheitsausweis als quasi öffentliches (wenn auch nicht behördliches) Dokument.

Natürlich besteht eine Ausweispflicht in Deutschland. Es besteht nur keine Mitführpflicht (nur in Ausnahmefällen).

In Deutschland besteht KEINE Ausweispflicht

Doch, die besteht ab 16 - das bedeutet aber nur, dass man einen Ausweis besitzen muss, nicht ihn ständig dabei haben.

Übrigens:

In Deutschland besteht absolut keine Pflicht, einen Personalausweis immer dabei haben zu müssen! Bei Fahrscheinkontrollen ist das natürlich etwas anderes, denn hier usst Du Dich legimitieren können.

Kannst Du mir mal erklären wie ohne Personalausweis erkennbar sein soll, wer denn da die persönliche Monatskarte vorzeigt? Fragen gibts, man glaubt es nicht.

Es geht um die verwaltungsrechtlichen Grundlagen.

@HubertusKW

Verwaltungsrecht? Wohl eher Zivilrecht.

@HubertusKW

Schau in die Beförderungsbedingungen. Da steht das drin!

@ArminSchmitz

Die Beförderungsbedingungen können aber rechtlich gesehen keinen Dritten zu legitimieren, einen Ausweis zu verlangen.

@HubertusKW

Aufgrund des Erwerbs einer (insb Monats-)Karte nicht? Und wenn nicht, warum fragst du dann, dh was kennst du Entgegenstehendes?

@HubertusKW

Welchen "Dritten"?

Der Kontrolleur repräsentiert das Verkehrsunternehmen, ist also einer der beiden Vertragspartner.

Der andere Vertragspartner ist der Fahrgast, der beim Kauf des Tickets automatisch den Tarifbestimmungen zugestimmt hat - und damit bereits im Vorfeld zusagt, den Ausweis bei einer Kontrolle vorzulegen.

Ja, darf er. Du musst sie ihn aber nicht zeigen, aber dann damit rechnen, einen erhöhten Fahrpreis zahlen zu müssen, da viele personalisierte Karten nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig sind....

Ausweisen MUSST du dich z.B. nur gegenüber der Polizei....

Sehr gute Antwort.