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Darf beantragter Urlaub rigeros geändert werden

gefragt von lumpibaerlumpibaer am 11.12.2008 um 20:53 Uhr

Hallo!Meine Tochter arbeitet im dritten Ausbildungsjahr in einem Friseursalon mit zwölf Mitarbeitern.Sie reichte ihren geplanten Urlaub für das ganze nächste Jahr ein und der komplette Urlaub wurde auf andere Tage verschoben.So hat sie im Sommer keinen Urlaub,aber dafür im Januar,Februar(noch nicht mal zusammenhängend) und November.Danke für die Antwort


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TawaGirl
beantwortet von TawaGirl am 11. Dezember 2008 20:57
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Auszubildenden muss der Urlaub in den Schulferien gewährt werden. Mit der Chefin/dem Chef sprechen. Hilft das nicht, mal bei der Friseurinnung um Hilfe bitten. LG TawaGirl

Kommentar von A645230ad610b6a917450549a977b2f4smalllumpibaer am 11. Dezember 2008 21:10

Sie wird nächtes Jahr im Juni fertig mit der Ausbildung.Und der Urlaub im Frühjahr ist nicht in den Ferien.Sie hat Montags dann Schule und dann ab Dienstag Urlaub.Dann eine Woche arbeiten und dann Schule und wieder Urlaub.Die Chefin wird ihr leider nicht helfen und aus der Innung sind die wohl auch schon ausgetreten.LG lumpibaer

Kommentar von 0feed1e73a91c4a4124aa14bf0b2d347smallTawaGirl am 11. Dezember 2008 21:46

Auch wenn sie aus der Innung ausgetreten sind, so kann man sich bei der Innung doch einmal erkundigen, ob Urlaub während der Osterferien gewährt werden muss. Alles muss sich ein Auszubildener auch nicht gefallen lassen. LG TawaGirl


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 11. Dezember 2008 20:55
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Drei zusammenhängende Wochen einmal im Jahr müssen zur Erholung gewährt werden.


WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 11. Dezember 2008 20:56
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Erst mal im Ausbildungsvertrag nach sehen. Auszubildende genießen einen gewissen Schutz.


Smash
beantwortet von Smash am 11. Dezember 2008 20:58
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Grundsätzlich darf der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen

aber

BUrlG § 7 Absatz 1

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten entgegenstehen.

Es also nicht so einfach, man muß sich einigen.


elquesto
beantwortet von elquesto am 11. Dezember 2008 20:56
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Ja, ist erlaubt.



cats4life
beantwortet von cats4life am 11. Dezember 2008 21:05
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Als Azubi muss sie in den Ferien Urlaub bekommen, aber nicht den kompletten! Verschiebungen wegen dringender betrieblicher Belange sind aber erlaubt!


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