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darf auf einem Flachdach ohne Baugenehmigung eine Terrasse / Balkon gebaut werden?

gefragt von Bianci80 am 04.07.2009 um 7:32 Uhr

Wir wohnen in einer alten Villa wo nachträglich angebaut wurde seitlich und ober mit einem Flachdach endet. Dieses Flachdach ist über unserem Wohnzimmer und unser Nachbar baut dieses große Flachdach jetzt zur Hälfte um zu einer Außenterrasse. Dabei zieht er einen Umzäunung mit Steinen und Holzstangen zu seiner Absicherung um die Begrenzung. Unsere Frage ist: braucht nicht eine Baugenehmigung oder die Prüfung durch einen Statiker vor der Baumaßnahme? Unabhängig von den großen Geräuschbelastigung durch Tritte von Personen direkt über unseren Köpfen, haben wir schon Risse in unserer Decke (noch kleineren Ausmaßes - aber deutlich sichtbar und über eine Länge von 1,50 m) und sind schon in Sorgen ob die Decke durchbrechen kann. Über eine Antwort eines Architekten, Statikers oder Handwerkers welche solche Baumaßnahmen durchführt, würden wir uns besonders freuen. Danke schon mal und ein schönes Wochenende


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WilliWinzig
beantwortet von WilliWinzig am 4. Juli 2009 07:34
2x
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Eine Baugenehmigung muß vorliegen

Kommentar von Bianci80 am 4. Juli 2009 07:40

präzise kurze Antwort. Unsere Sorgen sind also nicht unberechtigt! DANKE

Kommentar von B10143acf2f84179e56f8734aeb570efsmallWilliWinzig am 4. Juli 2009 07:49

gern geschehen, dafür ist diese Plattform ja schließlich da :-)


Krizzie
beantwortet von Krizzie am 4. Juli 2009 07:35
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Die Antwort ist leicht....ohne Baugenehmigung darf in Deutschland NICHTS gebaut werden, es drohen sonst eine ordentliche Strafe und der Abriss!

Kommentar von Bianci80 am 4. Juli 2009 07:44

DANKE Dir, wir sind wirklich in Sorge und Du hast uns sehr geholfen mit der Antwort


anonym
beantwortet von butty09 am 4. Juli 2009 07:35
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guten morgen...wenn es schon risse gibt ist die statik nicht ausreichend,es sei denn es reisst durch die vibration...ich würde den guten mann mal fragen ob er nicht nen bauantrag stellen will...oder zu nindest das bauamt fragen ob man eine genehmigung braucht

Kommentar von Bianci80 am 4. Juli 2009 07:46

Danke Dir für deine prompte Antwort - aber nen Bauantrag will der gute Mann freiwillig nicht stellen..


anonym
beantwortet von doris11 am 4. Juli 2009 07:36
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wenn du ohne Baugenehmigung baust,ist es ein Schwarzbau....

Kommentar von Bianci80 am 4. Juli 2009 07:47

Danke Dir auch für deine prompte Antwort - aber nen Bauantrag hat der gute Mann sicherheitshalber nicht gestellt..

Kommentar von doris11 am 4. Juli 2009 07:49

nun,..da ihr ja zur Miete in dem Haus seit,würde ich einmal den Besitzer informieren.....

Kommentar von doris11 am 4. Juli 2009 07:57

;) danke!


firefox2204
beantwortet von firefox2204 am 4. Juli 2009 07:37
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Auf keinen Fall, dafür muss man zumindest eine Statik vorlegen, ob die Garagendecke diese Last ( eventuelle Plattenverlegung etc.) tragen würde- Sollte die Garage mit Dachbahnen ab geklebt sein ? dann habt ihr nach einigem hin- und herlaufen nicht nur Teer an den Schuhe sondern ist euer Garagendach innerhalb kürzester Zeit undicht.

Kommentar von Bianci80 am 4. Juli 2009 07:52

Danke Dir für deine prompte Antwort - aber es ist kein Garagendach sondern über einem Wohnanbau. Ja, es sind Dachbahnen aus Teerpappe oben verlegt - aber nicht wir haben Teer an den Schuhen weil nur unser Nachbar auf dem Dach rumläuft - wir haben nur dann die undichten Stellen in unserer Decke über unserem Kopf...;)


coyotincaos
beantwortet von coyotincaos am 4. Juli 2009 07:38
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Eine Baugenehmigung, oder eine Nutzungsänderung muss im Landratsamt oder der Gemeinde eingereicht werden. Du müstest deine Zustimmung per Unterschrift geben, ansonsten ist es ein "Schwarzbau".

Kommentar von Bianci80 am 4. Juli 2009 07:53

Danke Dir für deine prompte Antwort - aber muß ich als Nachbar auch die Einwilligung geben oder nur die Hausverwaltung??

Kommentar von 9a2e5d81de5287c3fe4f67dab3050b22smallcoyotincaos am 4. Juli 2009 08:05

Als Eigentümer müssen dir die Baupläne vorgelegt werden. Bei einem genehmigten Bau hätten sie die Statik und den Zustand dokumentiert. Das heist, sie hätten deine Decke genau fotografiert. (So war es bei mir )Die Risse können auch von den Bauarbeiten - Erschütterungen von Bohrarbeiten - kommen.


JessicaB
beantwortet von JessicaB am 4. Juli 2009 07:40
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Die Frage beantwortet sich doch von selbst... Ohne Baugenehmigung geht gar nix ;)

Kommentar von Bianci80 am 4. Juli 2009 07:53

DANKE DIR!!!


Rockerjoe
beantwortet von Rockerjoe am 4. Juli 2009 07:58
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  1. darfs nicht über die Maximalhöhe hinausgehen und 2. braucht man ne Genemigung.
Kommentar von Bianci80 am 4. Juli 2009 08:02

Danke! aber was ist eine Maximalhöhe? vom der Hauhöhe ? oder vom Geländer der Umzäunung?? Kannst Du mir das nochmal erklären?? Nochmal Danke im Voraus ;)


anonym
beantwortet von surfer1 am 6. Juli 2009 13:37
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Du kannst Dich an das Bauamt wenden - die können es Dir am vorliegenden Fall genau erklären und werden, wenn sie ebenfalls der Meinung sind, mal spontan vorbeigehen und sich das ganze angucken. Ggf. werden sie dann die Baustelle einstellen und auf eine Vorlage eines Bauantrags bestehen. Du kannst sicher auch das Bauamt bitten, nicht weiterzugeben, von wem der Hinweis ist - dann musst Du es Dir nicht ganz mit Deinem Nachbarn verderben... Falls der Hinweis ans Bauamt nicht hilft - es gibt auch noch die Zeitung :-)


anonym
beantwortet von Seehausen am 9. Juli 2009 11:59
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In vielen Bundesländern wie z.B. in Hessen ist eine derartige Nutzung baugenehmigungsfrei, wenn zur Nachbargrenze ein Abstand von mind. 3 m eingehalten wird.

Es ist erstaunlich, wer alles glaubt, vom öffentlichen Baurecht alles zu wissen! Keine der vorherigen Antworten ist richtig!!!!!!!

Kommentar von surfer1 am 9. Juli 2009 18:52

Ist es nicht trotzdem so, dass das Bauamt Nachbarn berät, ob eine Baugenehmigung erforderlich wäre?

Kommentar von Seehausen am 1. August 2009 17:10

Man sollte sich daran gewöhnen, dass die Bauaufsicht nicht mehr die Aufgaben der Entwurfsverfasser übernimmt und nur so berät, dass die Behörde ihre politische und persönliche Ruhe hat. Dies ist erklärtes politisches Ziel, ausgedrückt durch die neue Musterbauordnung. Darin ist z.B. die Amtshaftung für Bauvoranfragen und Auskünfte weitgehend abgeschafft; die Bundesländer sind dem gefolgt. Dies schließt nicht aus, dass einzelne Sachbearbeiter alter Schule noch im Interesse der Bauherrschaft beraten; verlassen kann man sich darauf aber nicht mehr.


anonym
beantwortet von guterwolf am 11. Juli 2009 18:09
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Ihr solltet eigentlich recht schnell handeln. Je nach dem ob ihr Eigentümer oder Mieter seid... Ein Flachdach über einem Anbau ist nicht unbedingt statisch so ausgelegt, dass es bebaut werden kann - und das wird es ja, d.h. zusätzliche Belastung durch Zaun, Steine, ggf. Bodenbelag und die Dämmung nach unten ist wahrscheinlich auch nicht vorhanden.

Keine falsche Bescheidenheit: ab zum Bauamt - oder Vermieter - oder Architekt/Statiker fragen, der den Anbau geplant hat.

Ist die Decke unten könnt ihr euch die Hand reichen...


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