Darf auf dem Schutzstreifen für Radfahrer verkehrsbedingt gehalten werden z.Bsp. ander Ampel?

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Sehr ausführlich wir der Schutzstreifen hier definiert:

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/RadSchutzstreifen01.php

Demnach ist ein zum Stehen kommen an der Ampel auf dem Schutzstreifen neben einem anderen Fahrzeug nicht zulässig.

Meine Meinung: 

Fairerweise sollten KFZ-Fahrende den Schutzstreifen durch vorausschauende Fahrweise dem Radverkehr offen halten. Das gilt auch, wenn sich ein baldiges Halten an der Ampel oder durch Abbiegeverkehr andeutet. Immerhin werden Schutzstreifen aus Gründen der Verkehrssicherheit für Rad  Fahrende angelegt.

Wenn du an der Ampel stehst, hälst du ja nicht wirklich. Du fährst ja noch, nur daß du gerade stehst. Ich weiß ist blöd ausgedrückt. Aber man unterscheidet ja zwischen warten, halten und parken. Und wenn die Ampel rot ist, kommst du ja Verkehrsbedingt zum stehen, das ist nur ein Warten. Der Schutzstreifen darf ja befahren werden und wenn es nicht anders möglich ist, daß du auf ihm zum stehen kommst, ist es halt so. Wenn du es vermeiden kannst, solltest du es vermeiden, weil du andere Verkehrsteilnehmer ja nicht behindern darfst. Nur der Radfahrer rechts von dir hat ja an derselben Stelle auch Rot, wenn du Rot hast. Das heißt, er muß ja dann auch warten. ob das nun direkt an der Haltelinie ist oder ein paar Meter weiter hinten, weil er nicht an dir vorbeikommt, ist ja eigentlich egal. Deshalb ist das Behindern auch nicht gegeben. Also du machst nichts verbotenes, wenn du den schutzstreifen befährst und dann verkehrsbedingt da drauf zum Stehen kommst. Aber wenn du es vermeiden kannst, vermeide es trotzdem.

Stvo §42 abs.2 lfd 22 Zeichen 340

2.  Fahrzeugführer dürfen auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Dabei dürfen Radfahrer nicht gefährdet werden.

Bsp. Rechtsabbieger.

Naja meine Frage betrifft: Bei mir vorm Fenster liegt eine Hauptstrasse mit besagtem Schutzstreifen (unterbrochene Linie). Nun staut sich der Verkehr mehrere 100m zurück. Das dieser Streifen befahren werden darf ist Fakt. Darf man auf ihm verkehrsbedingt halten um den Rückstau um die Hälfte zu verkürzen. Wenn man rechts genügend Platz lässt so das der Radfahrer noch vorsichtig vorbeifahren kann. Denn durch mein halten sehe ich den Radfahrer nicht gefährdet. Die StVO sagt,der Streifen darf befahren werden wenn Radfahrer nicht gefährdet werden,beim verkehrsbedingten halten wird er auch nicht gefährdet, vllt. leicht behindert aber nicht gefährdet, also ja oder ja :-) ?? Lt. Definition gehört dieser Bereich eindeutig zur Fahrbahn.

@Kutscher50

Wenn Du beim verkehrsbedingten Halten einen Bedarf hast den Schutzstreifen mit zu benutzen dann stimmt da was nicht. (Es sei denn Du fährst einen Bus oder LKW). Wenn die notwendigen Breiten eingehalten sind, ist links des Schutzstreifens genug Platz zum Halten und Du hast auf dem Schutzstreifen nichts zu suchen.

@Olokun

Hm...

Ich kenne einige Stellen, an denen an der Ampel Richtungspfeile aufgemalt und daher zweispurig gehalten wird, an denen dann der Schutzstreifen nicht mehr in voller Breite frei bleibt ... 

Was ist ein Schutzstreifen für Radfahrer und wo befindet sich der?

über landstraßen der republik und in städten sind und werden etwa 80 cm breite streifen mit weißen streifen markiert - als schutzzone für ordentliche radfahrer . in fahrtrichtung .