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Darf auf dem Balkon gegrillt werden, wenn über einem keiner mehr wohnt?

gefragt von nanine123 am 11.05.2009 um 23:32 Uhr

Hallo ihr fleißigen,

hatte grad ein streitgespräch mit meiner doofen nachbarin, die unter mir wohnt, da sie mal wieder die musik sooooo laut aufgedreht hat, dass bei mir oben die wände wackeln. als ich eben unten klingeln war, hat sie mir geantwortet das wäre dafür, weil wir auf unserem balkon gegrillt haben. wir wohnen im 3. stock und ber uns wohnt keiner mehr, also ein freier balkon, sie hat ihren balkon dadrunter. jedoch ist das mit der musik schon seit unserem einzug so und wr wohnenseit dem 1.9.08 hier und haben bis jetzt 1 mal gegrillt! also darf ich grillen wenn über mir keiner mehr wohnt?


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Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 11. Mai 2009 23:34
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Man darf auf dem Balkon auch grillen, wenn einer über einem wohnt. Es darf sogar öfters gegrillt werden, jedoch nicht über das übliche Maß hinaus (wie oft das auch sein mag)

Kommentar von nanine123 am 11. Mai 2009 23:59

hab jetzt ein gerichtsurteil gefunde, was ich ihr morgen in den briefkasten schmeiße ... und den vermieter informiere ich auch morgen!


Karolus3
beantwortet von Karolus3 am 11. Mai 2009 23:36
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Es sollte kein Holzkohlengrill sein.Bei einem Elektrogrill sagt niemand was.

Kommentar von t124terra am 12. Mai 2009 09:58

warum kein holzkohlegrill ?

Kommentar von 2f625e64cec72338c7c179273e91812asmallKarolus3 am 12. Mai 2009 10:16

wegen dem offenen Feuer(Funkenflug)

Kommentar von t124terra am 12. Mai 2009 10:42

so´n Quatsch


krabbe22
beantwortet von krabbe22 am 11. Mai 2009 23:33
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Das hat nichts damit zu tun ob daüber noch einer wohnt. Generell ist nirgends geregelt wo, wann oder wie oft man grillen darf. Die Gerichte entscheiden da auch recht unterschiedlich. Am Besten mit Nachbarn zusammen grillen, dann kann keiner meckern!


Dini1
beantwortet von Dini1 am 11. Mai 2009 23:34
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und mit absprache darfst du sogar auf dem Balkon grillen wenn einer über dir wohnt... und wenn die Lärmbelästigung so weiter geht gibt es einen anruf bei dem grün/weissen Partybus die bringen dann die Partylichter mit! vorallem um die Uhrzeit und unter der woche


lloonaa
beantwortet von lloonaa am 11. Mai 2009 23:37
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klar kannst du grillen auf dem balkon...soweit ich weiss, ist es verboten mit holzkohle zu grillen...aber elektrisch ist es jederzeit erlaubt



glasheuler
beantwortet von glasheuler am 11. Mai 2009 23:42
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Ich denke wenn es ein Grill mit offenem Feuer ist, also mit Grillkohle, wird die Sache gefährlich und rechtlich bedenklich. Mehr Augenmerk solltest Du der Ruhestörung widmen.Wenn Du später mal eine rechtliche Handhabe gegen den lauten Mieter brauchst muss er unbedingt schriftlich(!) vom Vermieter verwarnt worden sein, sonst geht alles ins Leere. Nach 3 schriftlichen Verwarnungen hat die Sache Aussicht vor einem Gericht.


Russe
beantwortet von Russe am 11. Mai 2009 23:33
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Ja, du darfst!!

Außer es steht irgendwo deutlich ...

Meine Freundin's Eltern grillen auch jede Woche und über ihnen wohnt niemand mehr - ihre Hausordnung ist streng!

Kommentar von nanine123 am 11. Mai 2009 23:37

im mietvertrag steht nichts, aber es kann ja nicht sein das die tuse aus rache ihre musik aufdreht. ich habe sie vorher mal wegen der musik angesprochen bevor es überhaupt wetter mäßig möglich war zu grillen!!!


Shira
beantwortet von Shira am 11. Mai 2009 23:34
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Ja, darfst du, wenn es nicht grade jedes Wochenende ist!

Kommentar von 569588b4199b6de88d960af8b45bdfb2smallDiscoopa am 11. Mai 2009 23:43

Mist! Ich darf nicht.Vom Vermieter verboten.

Kommentar von C8d3f6d10fc8cdba93db90ece3f90e6dsmallShira am 12. Mai 2009 14:43

Dann muss du halt dein Grillzeug packen, und zum Alsterufer fahren.:-)


Dini1
beantwortet von Dini1 am 11. Mai 2009 23:34
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und mit absprache darfst du sogar auf dem Balkon grillen wenn einer über dir wohnt... und wenn die Lärmbelästigung so weiter geht gibt es einen anruf bei dem grün/weissen Partybus die bringen dann die Partylichter mit! vorallem um die Uhrzeit und unter der woche


pippi60
beantwortet von pippi60 am 11. Mai 2009 23:35
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Bei uns ist es laut Hausordnung verboten - leider!


Monchiane
beantwortet von Monchiane am 11. Mai 2009 23:36
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Man darf auf dem Balkon grillen, aber nur so und so viele Male im Jahr (genaue Anzahl weiß ich nicht). Es darf auch laut Musik gehört werden, nur zu den bekannten Zeiten nicht.

Kommentar von nanine123 am 11. Mai 2009 23:39

die hausordnung habe ich ihr schon gegeben, aber sie hält sich net dran. am we hab ich ja echt nix gegen, aber ey... ich arbeite und will ab 22 uhr meine ruhe ... als antwort darauf erhielt ich : Ich will mein leben so leben wie ich will!!! gehts noch?

Kommentar von Simple_avatar5smallcocoma am 11. Mai 2009 23:45

naja dann sollte sich deine Nachbarin wohl ein Haus kaufen, am besten irgendwo abseits, dann kann sie ihr Leben so leben wie sie will und von Früh bis Spät laute Musik hören und auf niemanden Rücksicht nehmen!

Kommentar von Simple_avatar5smallcocoma am 11. Mai 2009 23:51

Klar darfst du grillen, am besten mit einem Elektrogrill

Kommentar von nanine123 am 11. Mai 2009 23:56

wir haben ne steingrill, mit geruchsloser brennpaste...


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 11. Mai 2009 23:36
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das eine hat mit dem anderen null zu tun.. auf eine nette nachbarschaft !

Kommentar von 39d9640351769470231ada0df66b04ebsmallDini1 am 11. Mai 2009 23:39

eine ganz tolle nachbarschaft....

Kommentar von nanine123 am 11. Mai 2009 23:40

vor allem hört sie die laute musik ja schon seit unserem einzug ...

Kommentar von 39d9640351769470231ada0df66b04ebsmallDini1 am 11. Mai 2009 23:45

dann ruf doch mal den Partybus an... :-)


noky61
beantwortet von noky61 am 11. Mai 2009 23:41
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ja grillen erlaubt das is egal wie oft haubtsache du setz das haus nich im brand


digiritter
beantwortet von digiritter am 11. Mai 2009 23:43
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Ja, darf.


primusvonquack
beantwortet von primusvonquack am 11. Mai 2009 23:58
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Geht's denn wirklich um das Grillen? Nee, irgendwann wird deine nette Nachbarin sich darüber beschweren, daß du nachts pinkeln gehst. Sieh zu daß du sie in ihre Schranken weist oder such dir eine andere Wohnung!



tradaix
beantwortet von tradaix am 11. Mai 2009 23:59
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«Gerichtsurteil: Nachbarn müssen Balkon-Grillen aushalten» http://www.welt.de/finanzen/article1958382/NachbarnmuessenBalkonGrillenaushalten.html


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