Hallo ihr fleißigen,
hatte grad ein streitgespräch mit meiner doofen nachbarin, die unter mir wohnt, da sie mal wieder die musik sooooo laut aufgedreht hat, dass bei mir oben die wände wackeln. als ich eben unten klingeln war, hat sie mir geantwortet das wäre dafür, weil wir auf unserem balkon gegrillt haben. wir wohnen im 3. stock und ber uns wohnt keiner mehr, also ein freier balkon, sie hat ihren balkon dadrunter. jedoch ist das mit der musik schon seit unserem einzug so und wr wohnenseit dem 1.9.08 hier und haben bis jetzt 1 mal gegrillt! also darf ich grillen wenn über mir keiner mehr wohnt?

Man darf auf dem Balkon auch grillen, wenn einer über einem wohnt. Es darf sogar öfters gegrillt werden, jedoch nicht über das übliche Maß hinaus (wie oft das auch sein mag)

Es sollte kein Holzkohlengrill sein.Bei einem Elektrogrill sagt niemand was.

Das hat nichts damit zu tun ob daüber noch einer wohnt. Generell ist nirgends geregelt wo, wann oder wie oft man grillen darf. Die Gerichte entscheiden da auch recht unterschiedlich. Am Besten mit Nachbarn zusammen grillen, dann kann keiner meckern!

und mit absprache darfst du sogar auf dem Balkon grillen wenn einer über dir wohnt... und wenn die Lärmbelästigung so weiter geht gibt es einen anruf bei dem grün/weissen Partybus die bringen dann die Partylichter mit! vorallem um die Uhrzeit und unter der woche
klar kannst du grillen auf dem balkon...soweit ich weiss, ist es verboten mit holzkohle zu grillen...aber elektrisch ist es jederzeit erlaubt

Ich denke wenn es ein Grill mit offenem Feuer ist, also mit Grillkohle, wird die Sache gefährlich und rechtlich bedenklich. Mehr Augenmerk solltest Du der Ruhestörung widmen.Wenn Du später mal eine rechtliche Handhabe gegen den lauten Mieter brauchst muss er unbedingt schriftlich(!) vom Vermieter verwarnt worden sein, sonst geht alles ins Leere. Nach 3 schriftlichen Verwarnungen hat die Sache Aussicht vor einem Gericht.

Ja, du darfst!!
Außer es steht irgendwo deutlich ...
Meine Freundin's Eltern grillen auch jede Woche und über ihnen wohnt niemand mehr - ihre Hausordnung ist streng!
im mietvertrag steht nichts, aber es kann ja nicht sein das die tuse aus rache ihre musik aufdreht. ich habe sie vorher mal wegen der musik angesprochen bevor es überhaupt wetter mäßig möglich war zu grillen!!!

Ja, darfst du, wenn es nicht grade jedes Wochenende ist!

und mit absprache darfst du sogar auf dem Balkon grillen wenn einer über dir wohnt... und wenn die Lärmbelästigung so weiter geht gibt es einen anruf bei dem grün/weissen Partybus die bringen dann die Partylichter mit! vorallem um die Uhrzeit und unter der woche
Man darf auf dem Balkon grillen, aber nur so und so viele Male im Jahr (genaue Anzahl weiß ich nicht). Es darf auch laut Musik gehört werden, nur zu den bekannten Zeiten nicht.
die hausordnung habe ich ihr schon gegeben, aber sie hält sich net dran. am we hab ich ja echt nix gegen, aber ey... ich arbeite und will ab 22 uhr meine ruhe ... als antwort darauf erhielt ich : Ich will mein leben so leben wie ich will!!! gehts noch?
naja dann sollte sich deine Nachbarin wohl ein Haus kaufen, am besten irgendwo abseits, dann kann sie ihr Leben so leben wie sie will und von Früh bis Spät laute Musik hören und auf niemanden Rücksicht nehmen!

das eine hat mit dem anderen null zu tun.. auf eine nette nachbarschaft !

ja grillen erlaubt das is egal wie oft haubtsache du setz das haus nich im brand

Geht's denn wirklich um das Grillen? Nee, irgendwann wird deine nette Nachbarin sich darüber beschweren, daß du nachts pinkeln gehst. Sieh zu daß du sie in ihre Schranken weist oder such dir eine andere Wohnung!

«Gerichtsurteil: Nachbarn müssen Balkon-Grillen aushalten» http://www.welt.de/finanzen/article1958382/NachbarnmuessenBalkonGrillenaushalten.html
hab jetzt ein gerichtsurteil gefunde, was ich ihr morgen in den briefkasten schmeiße ... und den vermieter informiere ich auch morgen!