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Darf Arbeit am Wochenende (Samstag) einfach so angeordnet werden?

gefragt von Floppy1104Floppy1104 am 09.11.2007 um 19:23 Uhr

Ich habe einen Arbeitsvertrag in dem steht, dass das von Montag bis Freitag 40 Stunden gearbeitet werden muss. Jetzt ist mein Chef auf die Idee gekommen, dass Anfang des Jahres zusätzlich noch den halben Samstag gearbeitet werden soll. Kann er das einfach so machen?


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Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 9. November 2007 19:27
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Wenn die Zeit und die Tage im Arbeitsvertrag festgschrieben sind, darf der Chef das nicht so einfach, sondern es bedarf einer Änderungskündigung.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 9. November 2007 19:29

si

Kommentar von 5d7bdef638734917bf09300a9d932cf6small Herlich am 9. November 2007 21:11

Fallstricke der Änderungskündigung Die Änderungskündigung des Arbeitgebers weist in der Praxis einige arbeitsrechtliche Fallstricke auf. Arbeitsrechtlich unerfahrenen Arbeitgebern misslingt nicht die Änderungskündigung selten schon wegen bestimmter formaler Gesichtspunkte. Hinzu kommt, dass in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bis heute vielfache Unsicherheiten bestehen, unter welchen Umständen eine vom Arbeitgeber verlangte Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist. Auf Arbeitnehmerseite sind die Formalien einer wirksamen Annahme unter Vorbehalt fehlerträchtig. Zu erst zu klären ist immer, ob die gewünschte Änderung der Arbeitsbedingungen nicht auch ohne Änderungskündigung zulässig ist - nämlich durch einfache Ausübung des Weisungsrechts (Direktionsrechts) des Arbeitgebers.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 9. November 2007 21:19

und was sagt uns das??? Gibt es einen Link zu diesen Worten?

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 9. November 2007 21:20

hier abgeschrieben: http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/aenderungskuendigung/aenderungskuendigung.htm Und was willst Du damit zum Ausdruck bringen?


Kajjo
beantwortet von Kajjo am 9. November 2007 19:29
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Wenn die genauen Tage im Arbeitsvertrag wirklich festgelegt sind (was selten ist!), dann darf Dein Chef das nicht so einfach, sondern sollte mit Euch über die Änderung verhandeln und vielleicht eine passende Gehaltserhöhung dazulegen.

Wenn jedoch nur von der Wochenarbeitszeit die Rede ist, dann darf er das.

Du solltest Dir aber gut überlegen, wie sicher Dein Arbeitsplatz ist und wie leicht Du einen neuen finden würdest, bevor Du zu viel und zu aggressiv meckerst. Das kann schnell nach hinter losgehen...


Shira
beantwortet von Shira am 9. November 2007 19:24
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Ein Fall für den Betriebsrat!

Kommentar von 14687a84dcd14a149f4b28b91078c95asmallFloppy1104 am 9. November 2007 19:25

Gibt es leider in dieser Firma nicht.


anonym
beantwortet von borchian am 9. November 2007 19:56
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Überprüfe, ob Deine Meinung noch zeitgemäß ist. Gab es vielleicht auch Tage, wo Du etwas vor hattest, vielleicht nach einer Party noch nicht ganz da warst und Dein Chef auch mal Verständnis gezeigt hat? Arbeitsvertrag hin, Arbeitsvertrag her - Du bist ein Teil der Firma und solltest mal beachten - wenn es der Firma gut geht, hast Du Dein Auskommen, wenn nicht, hilft Dir keine Gewerkschaft und kein Betriebsrat. Sicher sollte so etwas nicht zur Regel werden, aber wenn erforderlich, dann sollte man schon nicht nur nach dem Paragraphen schauen. Besser vielleicht das offene Gespräch suchen, denn ansonsten entsteht nur Frust und der hilft keinem. Trotzdem alles Gute!!

Kommentar von Kaldex am 9. November 2007 22:41

Was heißt hier <zeitgemäß>? Ständiges Zurückweichen vor immer neuen Forderungen der "hohen Herren" bringt auch nix. Die jammern oft nur und wenn die "dummen" und willfährigen Arbeiter und Angestellten einknicken freuen sie sich noch klammheimlich darüber. Nö - Samstagsarbeit würde ich immer abzulehnen versuchen, es sei denn, es gibt Zuschläge über deren Höhe noch zu reden ist ...

Kommentar von borchian am 10. November 2007 17:18

Zeitgemäss hat nichts mit Gefallenlassen oder Rückweichen zu tun. Jeder ist Teil eines Unternehmens und hat nicht nur für seinen Geldbeutel, sondern auch für das Unternehmen Verantwortung. Nehmen und Geben sollten sich irgendwie die Waage halten, schließlich ist unser ganzes Leben ein Kompromiss.


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 9. November 2007 23:15
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Wenn in Deinem Vertrag steht Montag bis Freitag 40 Stunden - dann muss Dein Chef Dir bei der Ausweitung auf Samstage einen neuen Vertrag oder eine Zusatzklausel in den alten ausschreiben, den/die Du natürlich nicht unterschreiben musst. Aaaaaaaber - dann wirst Du wohl Deine Arbeit nicht lange behalten. Und, was ist denn schon dabei - Samstag und Sonntag sind Tage wie alle anderen auch. Du musst ja nicht LÄNGER arbeiten - dafür hast Du ja an Tagen innerhalb der Woche frei.




Kommentar von 14687a84dcd14a149f4b28b91078c95asmallFloppy1104 am 10. November 2007 14:21

Naja, ich muss schon länger arbeiten. Montag bis Freitag 40 Std. bleiben. Der halbe Samstag kommt oben drauf... schön oder?! Und das wohl von Januar bis März oder so.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 9. November 2007 19:25
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Wenn es so, wie du sagst in deinem Arbeitsvertrag steht normalerweise nicht so ohne weiteres. Habt ihr einen Betriebsrat an den ihr euch wenden könnt?


carsten75
beantwortet von carsten75 am 9. November 2007 19:26
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steht bei dir wirklich von Mo.-Fr.(?) bei mir steht Wochenarbeitszeit (d.h. Werktage das ist Mo.-Sa.) 40STD. Wie die Zeit auf die Tage umgelegt wird ist Betriebintern.

Kommentar von 14687a84dcd14a149f4b28b91078c95asmallFloppy1104 am 9. November 2007 19:28

Ja, es steht geschrieben Mo. bis Fr. 40 Std.


anonym
beantwortet von Ferry3107 am 11. November 2007 10:43
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Frage bei der Arbeiterkammer nach ( gibt es in Österr.) aber grundsätzlich ist es so: wenn es n ur fallweise verlangt wird am Wochenende zu arbeiten hat mam zwei Möglichkeiten: 1, ja , 2, nein , - bei ja ist es so , dass es ja sicher extra bezahlt wird ( Überstundenzuschläge,) also außer fehlender Freizeit kein Verlust entsteht, bei nein gibt es wieder zwei Möglichkeiten: 1, Kündigung ( mit einer fadenscheinigen Ausrede) oder 2, Schikane bis zur freiwilligen Selbstkündigung. Meiner Meinung nach sollte jeder für sich entscheiden ob er oder ob er nicht und vor allem wie wichtig ist Ihm die Stellung und der Verdienst der ja auch in Erwägung gezogen werden muss.Aber egal was jeder andere Dir sagt, die Entscheidung darüber was getan werden muss liegt ganz alleine bei Dir




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