Floppy1104 am 09.11.2007 um 19:23 Uhr
Ich habe einen Arbeitsvertrag in dem steht, dass das von Montag bis Freitag 40 Stunden gearbeitet werden muss. Jetzt ist mein Chef auf die Idee gekommen, dass Anfang des Jahres zusätzlich noch den halben Samstag gearbeitet werden soll. Kann er das einfach so machen?

Wenn die Zeit und die Tage im Arbeitsvertrag festgschrieben sind, darf der Chef das nicht so einfach, sondern es bedarf einer Änderungskündigung.

Wenn die genauen Tage im Arbeitsvertrag wirklich festgelegt sind (was selten ist!), dann darf Dein Chef das nicht so einfach, sondern sollte mit Euch über die Änderung verhandeln und vielleicht eine passende Gehaltserhöhung dazulegen.
Wenn jedoch nur von der Wochenarbeitszeit die Rede ist, dann darf er das.
Du solltest Dir aber gut überlegen, wie sicher Dein Arbeitsplatz ist und wie leicht Du einen neuen finden würdest, bevor Du zu viel und zu aggressiv meckerst. Das kann schnell nach hinter losgehen...

Ein Fall für den Betriebsrat!
Floppy1104 am 9. November 2007 19:25 Gibt es leider in dieser Firma nicht.
Überprüfe, ob Deine Meinung noch zeitgemäß ist. Gab es vielleicht auch Tage, wo Du etwas vor hattest, vielleicht nach einer Party noch nicht ganz da warst und Dein Chef auch mal Verständnis gezeigt hat? Arbeitsvertrag hin, Arbeitsvertrag her - Du bist ein Teil der Firma und solltest mal beachten - wenn es der Firma gut geht, hast Du Dein Auskommen, wenn nicht, hilft Dir keine Gewerkschaft und kein Betriebsrat. Sicher sollte so etwas nicht zur Regel werden, aber wenn erforderlich, dann sollte man schon nicht nur nach dem Paragraphen schauen. Besser vielleicht das offene Gespräch suchen, denn ansonsten entsteht nur Frust und der hilft keinem. Trotzdem alles Gute!!
Was heißt hier <zeitgemäß>? Ständiges Zurückweichen vor immer neuen Forderungen der "hohen Herren" bringt auch nix. Die jammern oft nur und wenn die "dummen" und willfährigen Arbeiter und Angestellten einknicken freuen sie sich noch klammheimlich darüber. Nö - Samstagsarbeit würde ich immer abzulehnen versuchen, es sei denn, es gibt Zuschläge über deren Höhe noch zu reden ist ...
Zeitgemäss hat nichts mit Gefallenlassen oder Rückweichen zu tun. Jeder ist Teil eines Unternehmens und hat nicht nur für seinen Geldbeutel, sondern auch für das Unternehmen Verantwortung. Nehmen und Geben sollten sich irgendwie die Waage halten, schließlich ist unser ganzes Leben ein Kompromiss.

Wenn in Deinem Vertrag steht Montag bis Freitag 40 Stunden - dann muss Dein Chef Dir bei der Ausweitung auf Samstage einen neuen Vertrag oder eine Zusatzklausel in den alten ausschreiben, den/die Du natürlich nicht unterschreiben musst. Aaaaaaaber - dann wirst Du wohl Deine Arbeit nicht lange behalten. Und, was ist denn schon dabei - Samstag und Sonntag sind Tage wie alle anderen auch. Du musst ja nicht LÄNGER arbeiten - dafür hast Du ja an Tagen innerhalb der Woche frei.
Floppy1104 am 10. November 2007 14:21 Naja, ich muss schon länger arbeiten. Montag bis Freitag 40 Std. bleiben. Der halbe Samstag kommt oben drauf... schön oder?! Und das wohl von Januar bis März oder so.

Wenn es so, wie du sagst in deinem Arbeitsvertrag steht normalerweise nicht so ohne weiteres. Habt ihr einen Betriebsrat an den ihr euch wenden könnt?

steht bei dir wirklich von Mo.-Fr.(?) bei mir steht Wochenarbeitszeit (d.h. Werktage das ist Mo.-Sa.) 40STD. Wie die Zeit auf die Tage umgelegt wird ist Betriebintern.
Floppy1104 am 9. November 2007 19:28 Ja, es steht geschrieben Mo. bis Fr. 40 Std.
Frage bei der Arbeiterkammer nach ( gibt es in Österr.) aber grundsätzlich ist es so: wenn es n ur fallweise verlangt wird am Wochenende zu arbeiten hat mam zwei Möglichkeiten: 1, ja , 2, nein , - bei ja ist es so , dass es ja sicher extra bezahlt wird ( Überstundenzuschläge,) also außer fehlender Freizeit kein Verlust entsteht, bei nein gibt es wieder zwei Möglichkeiten: 1, Kündigung ( mit einer fadenscheinigen Ausrede) oder 2, Schikane bis zur freiwilligen Selbstkündigung. Meiner Meinung nach sollte jeder für sich entscheiden ob er oder ob er nicht und vor allem wie wichtig ist Ihm die Stellung und der Verdienst der ja auch in Erwägung gezogen werden muss.Aber egal was jeder andere Dir sagt, die Entscheidung darüber was getan werden muss liegt ganz alleine bei Dir
si
Fallstricke der Änderungskündigung Die Änderungskündigung des Arbeitgebers weist in der Praxis einige arbeitsrechtliche Fallstricke auf. Arbeitsrechtlich unerfahrenen Arbeitgebern misslingt nicht die Änderungskündigung selten schon wegen bestimmter formaler Gesichtspunkte. Hinzu kommt, dass in der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte bis heute vielfache Unsicherheiten bestehen, unter welchen Umständen eine vom Arbeitgeber verlangte Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist. Auf Arbeitnehmerseite sind die Formalien einer wirksamen Annahme unter Vorbehalt fehlerträchtig. Zu erst zu klären ist immer, ob die gewünschte Änderung der Arbeitsbedingungen nicht auch ohne Änderungskündigung zulässig ist - nämlich durch einfache Ausübung des Weisungsrechts (Direktionsrechts) des Arbeitgebers.
und was sagt uns das??? Gibt es einen Link zu diesen Worten?
hier abgeschrieben: http://www.anderfuhr-buschmann.de/arbeitsrecht/aenderungskuendigung/aenderungskuendigung.htm Und was willst Du damit zum Ausdruck bringen?