tobi2000 am 05.01.2009 um 19:19 Uhr
obwohl der arzt bestimmtes medikamen aufgeschrieben hat... ist das rechtens???

Er darf Dir ein Medikament von einer anderen Firma geben. Wenn Deine Krankenkasse mit der Firma einen Vertrag hat.
Ja,wenn deine Kasse die andere Sorte nicht bezahlt.Ist aber der selbe Wirkstoff hat nur einen anderen Namen
tobi2000 am 5. Januar 2009 19:43 es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???

wenn es der gleiche Wirkstoff nur von einem anderen hersteller ist, ja. Die fragen aber vorher nach deinem Einverständnis und drücken es dir nicht einfach so in die Hand. Normalerweise.
ja, solange das Medikament den gleichen Wirkstoff hat, darf er das. Dem kannst du nur entgegenwirken, wenn der Arzt auf dem Rezept "out item" ankreuzt, dann bekommst du auch genau das Medikament, das draufsteht.
tobi2000 am 5. Januar 2009 19:44 es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???
das muss der Arzt entscheiden, ob es genau dieses Medikament sein muss, bei mir ging es auch um ein Dauermedikament für meine Tochter und da war das "Ersatzmedikament" auch ok.

Wenn der Wirkstoff derselbe und das Medikament preiswerter ist, kann er das machen.
tobi2000 am 5. Januar 2009 19:44 es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???
Ja, es sei auf dem Rezept ist ein Originalmedikament, was nicht verändert werden darf. Das wird angekreuzt. Sonst kann ein anderes Medikament, was die gleichen Inhaltsstoffe hat, ausgegeben werden
tobi2000 am 5. Januar 2009 19:47 es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???und mein sohn will es nicht,er bricht aus???
Ich glaube nicht, dass Du auf dem Medikament bestehen kannst. Die Apotheken sind von den Krankenkassen verpflichtet worden, das preisgünstigste Medikament auszugeben. Es sei denn, auf dem Rezept ist etwas anderes vermerkt. Dann kannst Du nur mit dem Arzt reden.
tobi2000 am 6. Januar 2009 21:29 hallo, es geht hier nicht um mich sondern um meinen sohn.das kann doch nicht seinen das 3€ billigeres medikamt durchkommt. obwohl es 10mal nebenwirkung gibt und mein sohn weigert dies zunehmen. was würdes du machen an meiner stelle??? Mfg tobi2000
Ich bin kein Arzt. Und wenn Du mit solchen Tatsachen nicht klar kommst, dann brauchst Du hier nicht zu fragen. Die einzigste Alternative ist und bleibt, dass Du Deinen Arzt fragst und dich mit ihm beräts. Du bist doch nicht einzigste , dei das betrifft bzw. Deinen Sohn.Hier können wir Dir doch nur bestmöglichste Antworten geben. Übrigens, wie alt ist Dein Sohn?

Richtig, wenn es von einem anderen Hersteller ist, daurch billig und es trotzdem die gleichen Wirkstoffe enthält. Dazu muss aber auf dem Rezept auch eingetragen sein, das du auch andere Medikamente bekommen darfst. Ich darf es z.B. nicht. LG
tobi2000 am 5. Januar 2009 19:46 mein sohn will dieses medikament nicht??? es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???LG

Ja, das schreiben die Krankenkassen sogar vor,- aus Kostengründen.
tobi2000 am 5. Januar 2009 19:46 es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???und mein sohn will es nicht,er bricht aus???
Setz Dich mit der Krankenkasse in Verbindung. Wenn die Kasse das Original Rezept genehmigt-lass dir das für deine Arzt bestätigen- dann muß der Apothker dir das Orig. Rezept aushändigen.
Wenn die Krankenkasse Ihres Sohnes einen sogenannten Rabattvertrag zu dem verordneten Wirkstoff mit einem Hersteller abgeschlossen hat, MUSS Ihnen der Apotheker sogar das Vetragsarzneimittel geben.
Ausnahme: Der Arzt kreuzt das "aut-idem-Feld" an, aber so einfach ist das nicht, denn er muss begründen können, warum er das Kreuz setzt, sonst rasselt er unter Umständen in die Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Wenn Sie nun wiederholt schreiben, es handele sich um eine Dauermedikation, dann hilft das leider nicht weiter. Denn "Dauermedikation" ist im SGB nicht definiert.
Es gibt wohl Wirkstoffe, bei denen ein Tausch aus pharmazeutischen Gründen nicht vorgenommen werden sollte, aber das sind Einzelfälle, die dann der Apotheker begründen muss - was schwierig ist, denn die Kassen weigern sich immer öfter, die Begründungen anzuerkennen, und dann zahlt der Apotheker das Präparat zu 100 % aus der eigenen Tasche.
Die Tatsache, dass ein Patient ein Präparat will, ist schon lange kein Argument mehr - die Aussage, Ihr Sohn würde das Medikament erbrechen, kann unter Umständen als Grund für pharmazeutische Bedenken herangezogen werden.
Aber ohne Kenntnis der Hintergründe (Präparat, Diagnose) ist Ihre Frage nicht abschliessend zu beantworten.
Rückfrage bei der KraKa können Sie sich in der Regel sparen, dort kommt meist die Standard-Antwort "was der Patient braucht, muss der Arzt verschreiben" - was So natürlich Blödsinn ist. Wenn Sie es probieren möchten, lassen Sie sich so eine Aussage schriftlich geben - und wenn sich die Kasse weigert, Ihnen schwarz auf weiss zu bestätigen, dass sie Arzt und Apotheker von der finanziellen Haftung freistellt, wissen Sie, wer lügt.
tobi2000 am 6. Januar 2009 21:25 Vielen dank... werde es versuchen

Wenn der Arzt ausdrücklich ein Medikamnet verschreibt, so ist der Apotheker dazu verpflichtet dir dasjenige zu verkaufen. Ansonsten kann und darf er dich fragen ob du ein Generikum wünschst (ist immer Preiswerter). Ausserdem gibt es Medikamente die die Krankenkasse nicht bezahlt aber sein Generikum schon.
Gruss von Famulus

Ich denke schon - wenn der Wirkstoff gleich ist.
tobi2000 am 5. Januar 2009 19:44 das weiss ich nicht... es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???

Darf er wenn der Doc nichts anderes auf dem Rezept vermerkt hat!
tobi2000 am 5. Januar 2009 19:44 es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???
Taraa am 5. Januar 2009 19:56 Darf der Apotheker wenn der Doc nichts anderes vermerkt hat und wenn die Inhaltsstoffe gleich sind; muss er sogar wenn ihr nicht Privat versichert seid und die jeweilige Krankenkasse einen Vertrag mit einem bestimmten Pharmaunternehmen hat!!!
ja denn die haben mit sicherheit die selben inhaltsstoffe und von daher ist es gehppst wie gesprungen
tobi2000 am 5. Januar 2009 19:45 weiss ich nicht... es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???
haben wir auch mal gehabt es MUESSEn die selben inhaltsstoffe sein ! also mach dir keine sorgen es geht ja nur darum das es deinen sohn hilft

Darf er, es handelt sich dabei um sogenannte Generika, Medikamente mit gleichem Wirkstoff aber unter anderem Namen.

ja das darf er, wenn es genau so zusammen gesetzt ist wie dein Verschriebenes Medikament

Ja, wenn die gleichen Inhaltsstoffe drinnen sind! Du kannst natürlich auch auf das Medikament vom Rezept bestehen!
es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???