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darf apotheker mir einfach anderes medikamen in die hand drücken???

gefragt von tobi2000tobi2000 am 05.01.2009 um 19:19 Uhr

obwohl der arzt bestimmtes medikamen aufgeschrieben hat... ist das rechtens???


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 5. Januar 2009 19:19
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Er darf Dir ein Medikament von einer anderen Firma geben. Wenn Deine Krankenkasse mit der Firma einen Vertrag hat.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 5. Januar 2009 19:43

es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???


konny27
beantwortet von konny27 am 5. Januar 2009 19:19
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Ja,wenn deine Kasse die andere Sorte nicht bezahlt.Ist aber der selbe Wirkstoff hat nur einen anderen Namen

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 5. Januar 2009 19:43

es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???


lisamaria
beantwortet von lisamaria am 5. Januar 2009 19:20
1x
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wenn es der gleiche Wirkstoff nur von einem anderen hersteller ist, ja. Die fragen aber vorher nach deinem Einverständnis und drücken es dir nicht einfach so in die Hand. Normalerweise.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 5. Januar 2009 19:43

es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???

Kommentar von 6383f8e6129f786dee08de5d1831f8fesmalllisamaria am 5. Januar 2009 20:12

trotzdem, die Antwort bleibt die selbe.


anonym
beantwortet von puxel am 5. Januar 2009 19:20
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ja, solange das Medikament den gleichen Wirkstoff hat, darf er das. Dem kannst du nur entgegenwirken, wenn der Arzt auf dem Rezept "out item" ankreuzt, dann bekommst du auch genau das Medikament, das draufsteht.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 5. Januar 2009 19:44

es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???

Kommentar von puxel am 5. Januar 2009 19:46

das muss der Arzt entscheiden, ob es genau dieses Medikament sein muss, bei mir ging es auch um ein Dauermedikament für meine Tochter und da war das "Ersatzmedikament" auch ok.


wolfgang1956
beantwortet von wolfgang1956 am 5. Januar 2009 19:20
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Wenn der Wirkstoff derselbe und das Medikament preiswerter ist, kann er das machen.


Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 5. Januar 2009 19:44

es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???


anonym
beantwortet von Katzenbetti am 5. Januar 2009 19:21
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Ja, es sei auf dem Rezept ist ein Originalmedikament, was nicht verändert werden darf. Das wird angekreuzt. Sonst kann ein anderes Medikament, was die gleichen Inhaltsstoffe hat, ausgegeben werden

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 5. Januar 2009 19:47

es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???und mein sohn will es nicht,er bricht aus???

Kommentar von Katzenbetti am 6. Januar 2009 15:15

Ich glaube nicht, dass Du auf dem Medikament bestehen kannst. Die Apotheken sind von den Krankenkassen verpflichtet worden, das preisgünstigste Medikament auszugeben. Es sei denn, auf dem Rezept ist etwas anderes vermerkt. Dann kannst Du nur mit dem Arzt reden.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 6. Januar 2009 21:29

hallo, es geht hier nicht um mich sondern um meinen sohn.das kann doch nicht seinen das 3€ billigeres medikamt durchkommt. obwohl es 10mal nebenwirkung gibt und mein sohn weigert dies zunehmen. was würdes du machen an meiner stelle??? Mfg tobi2000

Kommentar von Katzenbetti am 7. Januar 2009 11:36

Ich bin kein Arzt. Und wenn Du mit solchen Tatsachen nicht klar kommst, dann brauchst Du hier nicht zu fragen. Die einzigste Alternative ist und bleibt, dass Du Deinen Arzt fragst und dich mit ihm beräts. Du bist doch nicht einzigste , dei das betrifft bzw. Deinen Sohn.Hier können wir Dir doch nur bestmöglichste Antworten geben. Übrigens, wie alt ist Dein Sohn?


Ratte86
beantwortet von Ratte86 am 5. Januar 2009 19:21
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Richtig, wenn es von einem anderen Hersteller ist, daurch billig und es trotzdem die gleichen Wirkstoffe enthält. Dazu muss aber auf dem Rezept auch eingetragen sein, das du auch andere Medikamente bekommen darfst. Ich darf es z.B. nicht. LG

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 5. Januar 2009 19:46

mein sohn will dieses medikament nicht??? es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???LG


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 5. Januar 2009 19:22
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Ja, das schreiben die Krankenkassen sogar vor,- aus Kostengründen.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 5. Januar 2009 19:46

es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???und mein sohn will es nicht,er bricht aus???


fishhus
beantwortet von fishhus am 5. Januar 2009 22:02
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Setz Dich mit der Krankenkasse in Verbindung. Wenn die Kasse das Original Rezept genehmigt-lass dir das für deine Arzt bestätigen- dann muß der Apothker dir das Orig. Rezept aushändigen.


anonym
beantwortet von wallenstein am 6. Januar 2009 05:21
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Wenn die Krankenkasse Ihres Sohnes einen sogenannten Rabattvertrag zu dem verordneten Wirkstoff mit einem Hersteller abgeschlossen hat, MUSS Ihnen der Apotheker sogar das Vetragsarzneimittel geben.

Ausnahme: Der Arzt kreuzt das "aut-idem-Feld" an, aber so einfach ist das nicht, denn er muss begründen können, warum er das Kreuz setzt, sonst rasselt er unter Umständen in die Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Wenn Sie nun wiederholt schreiben, es handele sich um eine Dauermedikation, dann hilft das leider nicht weiter. Denn "Dauermedikation" ist im SGB nicht definiert.

Es gibt wohl Wirkstoffe, bei denen ein Tausch aus pharmazeutischen Gründen nicht vorgenommen werden sollte, aber das sind Einzelfälle, die dann der Apotheker begründen muss - was schwierig ist, denn die Kassen weigern sich immer öfter, die Begründungen anzuerkennen, und dann zahlt der Apotheker das Präparat zu 100 % aus der eigenen Tasche.

Die Tatsache, dass ein Patient ein Präparat will, ist schon lange kein Argument mehr - die Aussage, Ihr Sohn würde das Medikament erbrechen, kann unter Umständen als Grund für pharmazeutische Bedenken herangezogen werden.

Aber ohne Kenntnis der Hintergründe (Präparat, Diagnose) ist Ihre Frage nicht abschliessend zu beantworten.

Rückfrage bei der KraKa können Sie sich in der Regel sparen, dort kommt meist die Standard-Antwort "was der Patient braucht, muss der Arzt verschreiben" - was So natürlich Blödsinn ist. Wenn Sie es probieren möchten, lassen Sie sich so eine Aussage schriftlich geben - und wenn sich die Kasse weigert, Ihnen schwarz auf weiss zu bestätigen, dass sie Arzt und Apotheker von der finanziellen Haftung freistellt, wissen Sie, wer lügt.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 6. Januar 2009 21:25

Vielen dank... werde es versuchen


famulus
beantwortet von famulus am 18. Januar 2009 13:07
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Wenn der Arzt ausdrücklich ein Medikamnet verschreibt, so ist der Apotheker dazu verpflichtet dir dasjenige zu verkaufen. Ansonsten kann und darf er dich fragen ob du ein Generikum wünschst (ist immer Preiswerter). Ausserdem gibt es Medikamente die die Krankenkasse nicht bezahlt aber sein Generikum schon.

Gruss von Famulus


peter80
beantwortet von peter80 am 5. Januar 2009 19:20
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ja darf er


wiesudennblues
beantwortet von wiesudennblues am 5. Januar 2009 19:20
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Ich denke schon - wenn der Wirkstoff gleich ist.

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 5. Januar 2009 19:44

das weiss ich nicht... es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???


Taraa
beantwortet von Taraa am 5. Januar 2009 19:20
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Darf er wenn der Doc nichts anderes auf dem Rezept vermerkt hat!

Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 5. Januar 2009 19:44

es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 5. Januar 2009 19:56

Darf der Apotheker wenn der Doc nichts anderes vermerkt hat und wenn die Inhaltsstoffe gleich sind; muss er sogar wenn ihr nicht Privat versichert seid und die jeweilige Krankenkasse einen Vertrag mit einem bestimmten Pharmaunternehmen hat!!!


anonym
beantwortet von mumely am 5. Januar 2009 19:20
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ja denn die haben mit sicherheit die selben inhaltsstoffe und von daher ist es gehppst wie gesprungen


Kommentar von 868baa2c8ad94962c8247a89344afb6csmalltobi2000 am 5. Januar 2009 19:45

weiss ich nicht... es geht um ein dauer medikament für meinen sohn`???

Kommentar von mumely am 6. Januar 2009 22:18

haben wir auch mal gehabt es MUESSEn die selben inhaltsstoffe sein ! also mach dir keine sorgen es geht ja nur darum das es deinen sohn hilft


oleandra
beantwortet von oleandra am 5. Januar 2009 19:21
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Darf er, es handelt sich dabei um sogenannte Generika, Medikamente mit gleichem Wirkstoff aber unter anderem Namen.


schildi
beantwortet von schildi am 5. Januar 2009 19:21
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ja das darf er, wenn es genau so zusammen gesetzt ist wie dein Verschriebenes Medikament


kimmo
beantwortet von kimmo am 5. Januar 2009 19:21
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Ein entsprechendes besonders wenn es billiger ist.


Fujikago
beantwortet von Fujikago am 5. Januar 2009 19:21
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Ja, wenn die gleichen Inhaltsstoffe drinnen sind! Du kannst natürlich auch auf das Medikament vom Rezept bestehen!


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