In unserer Agentur wird vermutet, dass ein bestimmter Mitarbeiter bereits mehrfach teure Zeichengeräte hat mitgehen lassen. Unser Chef hat sich jetzt überlegt, diesen Bereich mit einer Kamera zu überwachen, um dann festzustellen, ob der verdächtige Kollege es tatsächlich ist. Ist das überhaupt gestattet, normalerweise ja nicht, aber wenn ein Diebstahl aufgeklärt werden soll, dann vielleicht?
Bei begründetem Verdacht unter Zustimmung des Betriebsrats dürfte das kein Problem sein.
Nein, ausser die angestellten wissen davon und haben es mit ihrer unterschrift zur kenntnis genommen. alles andere wäre verletztung der privatsphäre. dann soll er es lieber anders versuchen und ihm ne falle stellen!!!

Der Auszug aus einem Papier der IHK Trier legt die vorherige Konsultation eines Rechtsanwaltes nahe:
"Wenn der Arbeitgeber also seine Verkaufsräume videoüberwacht, um Diebstahl zu verhindern (berechtigtes Interesse), darf er die Videoaufnahmen nicht dazu benutzen, das Arbeitsverhalten seiner Mitarbeiter zu kontrollieren. Eine solche Videokontrolle am Arbeitsplatz ist ohnehin grundsätzlich nicht zulässig, weil sie das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers verletzt (siehe oben). Der durch eine sichtbare Videoüberwachung auf dem Arbeitnehmer lastende Überwachungsdruck stellt einen erheblichen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Er ist nur dann gerechtfertigt, wenn bei einer umfassenden Interessenabwägung das Kontrollinteresse des Arbeitgebers ausnahmsweise das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers eindeutig überragt. Die Arbeitgeberinteressen überwiegen dann, wenn schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers schwer beeinträchtigt sind, wie etwa bei gegen ihn gerichteten Straftaten. Es muss also beispielsweise ein konkreter Tatverdacht (z. B. Diebstahl, Unterschlagung) gegen eine Person oder Personengruppe bestehen, damit die vorübergehende und verdachtsabhängige Kontrollmaßnahme des Arbeitgebers zulässig ist. Außerdem darf Abhilfe nicht auf anderem Wege erreicht werden können."
Hier der Link zum vollständigen Papier:
http://ihk-trier.cms.rdts.de/ihk-trier/Integrale?MODULE=Frontend.Media&ACTIO...

Videoüberwachung ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG nicht grunsätzlich ausgeschlossen. Sie Bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Es sind strenge Auflagen zu erfüllen.
Sichere Verwahrung von Videorecorder und -bänder. Sehr eingeschränkter Kreis, der die Aufzeichnungen ansehen darf...
Nein, die geplante Videoüberwachung ist grundsätzlich verboten, wird bei einer solchen Videoüberwachung zufällig ein Diebstahl aufgedeckt, so darf dieses Video nicht als Beweismittel vor Gericht verwertet werden. Allerdings gibt es zu jeder Regeln im juristischen Bereich auch immer mind. 1 Ausnahme: verdeckte Videoüberwachung ist zulässig, wenn der Arbeitgeber hinreichenden Verdacht gg. Mitarbeiter hat und die Aufklärung mit anderen Mitteln nicht möglich ist. Im geschilderten Fall wäre es also nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts zulässig.
danke dir

ganz ausgeschlossen ist es nicht, man muß aber eine Menge beachten
Auszug daraus: Bei der Videoüberwachung am Arbeitsplatz sollte daher von folgenden Grundsätzen ausgegangen werden: 1. Das einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht rechtfertigende schutzwürdige Interesse des Arbeitgebers, etwa zum Schutz vor Verlust von Firmeneigentum durch Diebstahl, Unterschlagung oder den Verrat von Betriebsgeheimnissen, muss vor Beginn der Videoüberwachung durch konkrete Anhaltspunkte und Verdachtsmomente belegt sein. Eine vage Vermutung oder ein pauschaler Verdacht gegen die gesamte Belegschaft reichen nicht aus. Eine unter diesen Voraussetzungen statthafte Videoüberwachung ist grundsätzlich offen mittels einer sichtbaren Anlage nach vorheriger Information der Belegschaft durchzuführen. 2. Eine Überwachung durch verdeckte Kameras ist als „ultima ratio“ dann zulässig, wenn dieses Mittel die einzige zumutbare Möglichkeit darstellt, berechtigte, schutzwürdige Interessen (s.o. Ziff. 1) des Arbeitgebers zu wahren.

Ich bin mir sicher, dass es keine Verletzung der Privatsphäre ist, wenn der Chef den Arbeitsplatz überwachen lässt. Denn der Arbeitsplatz ist nicht privat. Anders verhält es sich mit Toiletten und Ruheräumen.
Auch die Zustimmung des Betriebsrates ist bei begründetem Verdacht wohl nicht vorgeschrieben.
ich würde gern nen link schicken wo das steht, das es doch privatsphäre ist und du es wissen musst das du gefilmt wirst, aber daafür ist ja unser wolfgang zuständig!!!

In einer grossen Postverteilstelle "verschwanden" über lange Zeit immer wieder Briefe mit wertvollem Inhalt.
Dort wurde in Abstimmung mit der Polizei eine Videoüberwachung installiert und der Täter so entdeckt.
Was ist denn dagegen einzuwenden?