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dar ein gerichtsvollzieher in die wohnung trots abgegebener EV und wenn ich nur untermieter bin.

gefragt von sugarta am 14.01.2009 um 13:52 Uhr

Hallo ich habe folgendes Problem.Kürzlich habe ich eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben.Trotz das ich sie abgegeben habe hat sich schon wieder ein gerichtsvollzieher angemeldet.Des weiteren kommt dazu das ich nur als Untemieter in dieser Wohnung lebe.Ich habe den Gerichtsvollzieher angerufen und ihm das alles erklärt.Trotzdem will er kommen und die Wohnung besichtigen was kann ich dagegen machen

kann mir jemand helfen.


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anonym
beantwortet von madjuly am 14. Januar 2009 13:54
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Lass ihn doch kommen, wenn es ihn glücklich macht. Und dann hälst du ihm den Wisch von der Eidesstattlichen Versicherung unter die Nase, dann geht der eh wieder, weil er sieht, dass es bei dir nichts zu holen gibt.

Kommentar von sugarta am 14. Januar 2009 14:06

Aber ich habe keinen Wisch bekommen,kann man sich den nachträglich einholen?


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 14. Januar 2009 14:24
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Nichts! - läßt Du ihn nicht rein, kann er sich amtshilfe besorgen und die Türe aufbrechen, wenn er einen Beschluß hat.


anonym
beantwortet von Rolfe am 14. Januar 2009 22:56
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Gegen deinen Willen darf auch der Gerichtsvollzieher nur mit Gerichtsbeschluss in die Wohnung. Den bekommt er aber nur, wenn der ihn beauftragende Gläubiger bei Gericht einen Durchsuchungsbeschluss beantragt und bekommen und dem Gerichtsvollzieher übergeben hat. Aber der kostet extra - was die meisten Gläubiger davon abhält, sich einen solchen Beschluss zu holen, weil bei Erfolglosigkeit der Pfändung der Gläubiger auf allen Kosten sitzenbleibt.


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