Hallo,
ich beziehe Bafög und Elterngelt und möchte beii der DAK Kündigen, unterliege aber der 18 Midestregelung..
Aber bei der DAK steht auf der Internetseite steht:
"Eine Ausnahme gilt für Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Versicherte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II beziehen. Sie haben ab 01.01.2012 ein außerordentliches Kündigungsrecht wegen der Zahlungspflicht des Zusatzbeitrags. Die Mitgliedschaft endet zwei Monate nach Eingang der Kündigung bei der DAK."
(auf http://www.dak.de/content/daktarife/zusatz_kuendigung.html)
Gilt das nun auch für mich, weil ich auch Hilfen beziehe? Oder gilt für mich so etwas wie eine "als ob" Regel?
Komme ich irgendwie anders aus meinem Vertrag? Gibts noch irgedwelche U-Regelungen?
Ich bin euch dankbar für Eure Antworten!!!
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