DAK kündigt Krankengeld?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wäre ich nun am 23.01 zum Arzt gegangen, hätte ich wieder nur 3 Wochen
abgerechnet. Daher begab ich mich am 27.01.2015 zum Arzt und der neue
Schein ging der DAK am 28.01. zu.

Ganz schlecht.

Aufgrund des überziehens dieser Frist kündigen die mir nun das Krangengeld.

Ja - und zwar zurecht.

Die Dame der DAK mit der ich telefonierte sagte selber, der 23.01. war
ein Samstag, frühst bzw spätestens am 25.01 hätte ich gehen sollen.
Effektiv reden wir also über 2 Tage, aus denen mir die DAK nun einen
Strick dreht.

Du hättest mit dem 25. sogar von einer seit 2015 geänderten / entschärften Geseteslage profitiert, denn bis dahin wäre der 23.1. immer der Stichtag gewesen. Durch die Fristversäumnis ist nun allerdings der Anspruch auf KG erloschen, und das kann auch nicht geheilt werden. § 46 Abs. 1 Satz 2 SGB V.

Um also finanziell irgendwie über die Runden zu kommen müsste ich mich
nun Arbeitssuchend melden. Aber wie stelle ich das an, schließlich bin
ich noch nicht gesund.

Du musst unverzüglich ALG2 respektive Sozialhilfe beantragen, da bis zum Ende der AU ein Anspruch auf ALG1 nicht besteht, und Du mit Ablauf des KG-Bezuges auch nicht mehr kostenfrei weiterversichert bist. Du schuldest der KK seit dem 25.1. Geld für Deine KV/PV.

Hallo, danke, das war sehr ausführlich. Glücklicherweise hat die Krankenkasse meinem Widerspruch Abhilfe geleistet und ich bleibe weiter im Bezug. man betont jedoch die nun zur Kenntnisgenommenen Vorgaben.

Geh mal in das Forum: www.krankenkassenforum.de Dort kennen die sich mit diesem Thema gut aus und können Tipps geben.

Es ist richtig, Du hättest mit Ablauf der Frist wieder zum Arzt müssen und einen neuen Schein ausstellen lassen müssen. Das Krankengeld wird nur bezahlt, wenn es nahtlos ineinander übergeht. Versuch mal, mit Deinem Arzt darüber zu reden.

Und nun? Das was du schreibst war klar.

Was soll ich denn nun machen?

@NoDiscussion

Dir Deinen Fehler eingestehen, und es das nächste Mal schlauer einfädeln!

so leid mir das tut, aber die DAK ist da leider im Recht. das ist von Gesetzeswegen so festgelegt. wenn du schon seit April 2015 krank bist, dann solltest du darüber schon bescheid wissen, welche Pflichten du hast. auch dein Arzt hätte das wissen müssen.

die DAK muss sich an geltendes Recht halten. ihr sind da leider die Hände gebunden. Gesetz ist Gesetz.