Nun jimmy818,
... so ungewöhnlich ist Deine Wahrnehmung, was unser "tägliches Polizeileben" gestaltet, eigentlich nicht. Aus Deiner Schilderung heraus vermute ich mal folgendes. Nach der Unfallmeldung hat eine Streife (die VW Busbesatzung) den Auftrag zur Unfallaufnahme erhalten. In der Nähe des Unfallortes befand sich jedoch eine weitere Polizeistreife, die zwar einen anderen Auftrag hatte, sich aber angeboten hat, an der Unfallstelle vorbei zu fahren, um vor Ort abzuklären, ob es evtl. doch Verletzte gibt. Die eigentliche Tatbestandsaufnahme des Unfallherganges erfolgte schließlich durch die Streifenbesatzung des VW Busses. Da solche Besatzungen in der Regel mehrere Unfälle pro Schicht aufnehmen, kann es schon mal vorkommen, dass Alkotestgeräte onboard mangels Lademöglichkeit nicht mehr eingesetzt werden können, oder mitgeführte Drogentests "ausgegangen" sind, und von einer anderen Streife (in diesem Fall die Zivilstreife) ersetzt wurden.Dein Freund hat eine Ordnungswidrigkeit im Strassenverkehr begangen. Es könnte sich hierbei um eine, nicht den Strassen- und Verkehrsverhältnissen angepaßte Geschwindigkeit in Verbindung mit einem Fahrfehler gehandelt haben. Hinsichtlich dem Fahrfehler haben die Polizeibeamten vor Ort auch persönliche Mängel des Fahrers in Betracht gezogen. Unter anderem haben sie wohl vorangegangenen Alkohol- oder Drogengenuss bei Deinem Freund nicht gänzlich ausgeschlossen. Danach richten sich nun die weiteren strafprozessualen Maßnahmen der Polizei. Hierzu bietet die Polizei vor Ort diese freiwilligen Tests an, die Dein Freund offensichtlich wahrgenommen hat. Dass diese "negativ" waren, bedeutet Verfahrenssicherheit ... für Deinen Freund und für die Polizei.
Für eine erforderliche polizeiliche Unfallaufnahme ist das Ergebnis (touchierter Baum, verletzte Personen) primär mit ein zu beziehen. Im Verfahrensdeutsch wird ein Verkehrsunfall wie folgt definiert: "(Zitat) Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis im Straßenverkehr, dass mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht“. „Klassische Unfälle“ sind demnach solche, bei denen z. B. zwei Autos kollidieren oder ein Fußgänger von einem anderen Verkehrsteilnehmer z. B. Radfahrer oder Autofahrer, angefahren und verletzt wird. Ein Unfall liegt aber auch dann vor, wenn eine Sache, z. B. ein abgestellter Pkw beschädigt wird, obwohl der Eigentümer des Fahrzeugs gar nicht anwesend war. Der Eigentümer des Fahrzeugs war dann zwar in diesem Moment nicht „Verkehrsteilnehmer“, dennoch fallen diese Beschädigungen von abgestellten Fahrzeugen unter den Unfallbegriff des § 142 StGB. (Der Bundesgerichtshof; BGHSt 8, 264; 12255; 24, 382)
Wenn bei einem Verkehrsunfall nun ein Mensch verletzt wurde und/oder Sachschaden (eigenes oder fremdes Fahrzeug, Strassenschilder, Bäume, Gartenzäune, etc.) entstanden ist, hat dies immer auch zur Folge, dass der Unfallhergang hinsichtlich einem strafbewährten oder ordnungswidrigen *(Fehl-)Verhalten des Verursachers durch die Polizei überprüft werden muss. Eine solche Überprüfung durchzuführen, ist Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zugleich, und somit DIE Haupttätigkeit der Polizei.
"Kack" ist das - auch wenn mehrere Polizeibeamte am Unfallort erscheinen - nicht!
Einige Antworten zu Deiner Frage könnten dieses Prädikat hier schon eher bekommen!
IdS
MrDirekt
Gute Antwort !!!