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Daheim ausziehen - wer bezahlts?

Frage von Kreativvogel Kreativvogel

Hallo, mein Freund macht eine Ausbildung (3. Lehrjahr) und hat einen Weg von 20 km ins Geschäft. Allerdings eine Fahrtzeit von 90 - 120 Minuten. Wenn er jetzt eine Wohnung in der Nähe der Ausbildungsfirma bekommen würde, wer bezahlt diese dann?

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Antworten (9)

  • 4
    Antwort von Schreiberlilli Schreiberlilli

    Denkst Du etwa, dass ANDERE dafür bezahlen sollen? Träum weiter!

    Kommentar von Kreativvogel KreativvogelKreativvogel

    ein zusammenleben ist unmöglich (kurz vorm rauswurf). Bei mir wars das selbe und habe auch Wohnung etc. dann bezahlt bekommen.

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Ihr könnt wohl alle immer nur gleich die Hände aufhalten!

  • 3
    RatgeberHelden Antwort von comedyla comedyla

    Hallo,

    zuallererst sind die Eltern unterhaltspflichtig. das heißt als erstes muss man mit den eltern reden.

    wenn beide Elternteile so wenig verdienen, dass sie die ausbildung nicht finanzieren können, dann hilft der Staat mit Unterstützung.

    das wäre bei einer betrieblichen Lehre BAB.

    da er schon im 3. Lehrjahr ist, sollte er versuchen sofort einen Job zu finden. BAB hört nämlich mit Ende der Lehrzeit auf und dann steht man da und muss die Miete bezahlen..

    Aber es sollte erstmal geklärt werden, ob der Betrieb nicht selbst eine Lösung anbietet. Mitfahrgelegenheiten, Mietwagen (gibts öfter bei größeren betrieben, sowas wie Rent-a-car für wenig bis gar kein geld).

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    DH. Sicher BAB?

    Kommentar von comedyla comedylacomedyla

    wenn überhaupt, dann kommt ja nur BAB in Frage. bei einer betrieblichen Ausbildung. Ob dann die Eltern zu wenig verdienen, das Lehringsgehalt hoch genug ist etc etc wird ja dann geprüft.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    zuallererst sind die Eltern unterhaltspflichtig

    Das wird immer wieder "vergessen"!

    Sicher BAB?

    Wegen der Entfernung glaube ich das nicht.

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Das meinte ich ja wegen der Entfernung.

  • 3
    Antwort von samsoni samsoni

    bab sprich berufsausbildungsbeihielfe habe ich auch bekommen und ist nicht zu wenig sag ich dir antrag beim arbeitsamt hohlen .

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Bei 20 km Entfernung vom elterlichen Wohnort gibt es im Normalfall kein BAB! Oder habe ich hier etwas verpasst? Ich lasse mich gerne informieren, falls es andere Regelungen gibt.

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    •Als Auszubildende(r) erhalten Sie eine BAB, wenn Sie während der Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können, weil der Ausbildungsbetrieb vom Elternhaus zu weit entfernt ist

    Wie ist die Definiton von "zu weit"?

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Wie ist die Definiton von "zu weit"?

    Auch wenn ich jetzt wieder meinen Senf dazugebe: ca. 1 Stunde für den einfachen Weg.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Wie ist die Definiton von "zu weit"?

    Die Zumutbarkeit liegt bei 1,5 Stunden für eine Strecke. Wobei es einen Ermessensspielraum gibt. Ich spreche aus Erfahrung!

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Ist wohl wieder eine Sache, die in Abhängigkeit des Gerichtsbezirkes entschieden wird.

    Wurde dir auch eine höchstrichterliche Entscheidung genannt?

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Wie ist die Definiton von "zu weit"?

    Wobei wir nun wieder am Anfang sind!

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Ist halt wie so oft im familien-/unterhaltsrechtlichen Einzelfallwischiwaschi.

    Hier gabs BAB bei 20km Entfernung:

    http://www.gutefrage.net/frage/wie-viel-km-entfernung-muessen-sein-fuer-bab

  • 3
    Antwort von 397kg 397kg

    Mit einem Fahrrad ist die Strecke in höchstens 1 Stunde erledigt.

    Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.

    Wenn dein Freund also eine Whg mietet, muss er das bezahlen.

    Allerdings müssen die Eltern einen Teil dazu legen, z.B. vom Kindergeld. Ausserdem kann dein Freund BAB beantragen.

    Und ein Lehrlingsgehalt bekommt er ja auch.

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    DH! Sicher BAB?

    Kommentar von 397kg 397kg397kg
    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    Ihr immer mit Eurem Wikipedia. Nur das Gesetz zählt. Wenn, dann der richtige Link.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.

    Schön wärs!

    Wir sind hier im Bereich Familienrecht, da gelten andere Voraussetzungen!

  • 2
    Antwort von guterwolf guterwolf

    die Eltern und er selbst natürlich.

  • 2
    RatgeberHelden Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Die Miete zahlt immer der Mieter. Deine Freund bekommt Azubivergütung und Kindergeld, dazu evt Unterhalt der Eltern. Davon kann er bestimmt ein zimer iwo bezahlen. Falls die eltern aehr arm sind, kann er evt BAB bekommen.

    PS: bei 20 Km in 2 Stunden, warum ist er da nicht zu Fuss gegangen?

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Die 20 km sind meines Wissens auch zu gering, um überhaupt einen Anspruch auf BAB geltend zu machen. Die Strecke bin ich jahrelang mit dem Fahrrad zur Arbeit gefahren! Mensch, was geht mir die Handaufhalte-Mentalität auf den Geist.

    Kommentar von Rheinflip RheinflipRheinflip

    entfernung ist irrelevant....

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    entfernung ist irrelevant....

    falsch

  • 2
    Antwort von kernstel kernstel

    Keiner ,ein Zimmer sollte auch genügen .Die Eltern wenn sie es können werden sich daran Beteiligen

  • 1
    Antwort von Schreiberlilli Schreiberlilli

    Falls es interessiert:

    Düsseldorfer Tabelle 2011 - 2012

    Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen

    (Anm. 3, 4) Altersstufen in Jahren

    (§ 1612 a Abs. 1 BGB) Prozentsatz Bedarfskontroll- betrag (Anm. 6)

    0 - 5 6 - 11 12 - 17 ab 18

    Alle Beträge in Euro

    1. bis 1.500 317 364 426 488 100 770/950

    2. 1.501 - 1.900 333 383 448 513 105 1.050

    3. 1.901 - 2.300 349 401 469 537 110 1.150

    4. 2.301 - 2.700 365 419 490 562 115 1.250

    5. 2.701 - 3.100 381 437 512 586 120 1.350

    6. 3.101 - 3.500 406 466 546 625 128 1.450

    7. 3.501 - 3.900 432 496 580 664 136 1.550

    8. 3.901 - 4.300 457 525 614 703 144 1.650

    9. 4.301 - 4.700 482 554 648 742 152 1.750

    10. 4.701 - 5.100 508 583 682 781 160 1.850

    ab 5.101 nach den Umständen des Falles

    Anmerkungen:

    1. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ohne Rücksicht auf den Rang. Der Bedarf ist nicht identisch mit dem Zahlbetrag

    ......

    Die Ausbildungsvergütung eines in der Berufsausbildung stehenden Kindes, das im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnt, ist vor ihrer Anrechnung in der Regel um einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf von monatlich 90 EUR zu kürzen.

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli

    Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 670 EUR. Hierin sind bis 280 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden

    Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b BGB auf den Tabellenunterhalt (Bedarf) anzurechnen

    Den Rest kannst Du selber nachlesen:

    http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php

    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli
    Kommentar von Schreiberlilli SchreiberlilliSchreiberlilli
  • 0
    RatgeberHelden Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Wenn er jetzt eine Wohnung in der Nähe der Ausbildungsfirma bekommen würde, wer bezahlt diese dann?

    Derjenige, der sie anmietet, also dein Freund.

    Falls dein Freund einen eigenen Hausstand hat, hat er nach der Düsseldorfer Tabelle einen Unterhaltsbedarf von 670,-€.

    Hierauf wird das Kindergeld, das an ihn auszukehren ist und die Ausbildungsvergütung, in den meisten OLG-Bezirken vermindert um 90,-€, angerechnet.

    Ein Antrag auf Berufsasubildungsbeihilfe muss gestellt werden. Falls BAB bewilligt wird, ist es ebenfalls auf den Bedarf anzurechnen.

    Der Restunterhaltsbedarf (falls vorhanden) müssen die Eltern als Barunterhalt zahlen, sofern sie leistungsfähig sind.

    Falls etwas nicht verstanden wurde, einfach nachfragen.

    Kommentar von Uschi2011 Uschi2011Uschi2011

    670 € ist der Bafögsatz für außer Haus lebende Studenten.

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Och Uschi!

    Leitlinien Koblenz:

    Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der Regel monatlich 670 € ohne Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Von diesem Regelbetrag kann bei entsprechender Lebensstellung der Eltern abgewichen werden.

    Hamm:

    13.1.2 Der Bedarf eines Studenten beträgt bei auswärtiger Unterbringung in der Regel 670 € (darin sind Kosten für Unterkunft und Heizung bis zu 280 € enthalten). Dieser Bedarfssatz kann auch sonst für ein Kind mit eigenem Hausstand angesetzt werden.

    Süddeutsche

    13.1.2 Der angemessene Bedarf eines volljährigen Kindes mit eigenem Hausstand beträgt in der Regel monatlich 670 €

    Reicht das?

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