hatte gerade eine Diskusion mit meinem ehemaligem Schwager. Der hat sich vor 2 Tagen bei einer Schlägerei das rechte Schlüsselbein gebrochen und klagt tierisch über schmerzen und kann daher auch nur eingeschrängt den rechten Arm bewegen. Daher ist er auch bis auf weiteres Krankgeschrieben. Heute sehe ich ihm am autofahren. Da habe ich ihn angesprochen und gesagt das er das nicht dürfte auch aus versicherungstechnischen gründen und diese würde bei einem Unfall nicht haften. Da schnauzt er mich an und sagt die versicherung zahlt immer und das wäre auch nicht fahrlässig was er tut ich habe keine Ahnung und soll mich raus halten und meinen Mund halten. Jetzt frage ich mich wirklich ob er recht hat ich weiß er hat nur eine Haftpflichtversicherung für sein auto also nichtmal Teilkasko nur die reine Pflichtversicherung. Danke für euer Wissen

wenn ein Unfall passiert und Ursachedie Verletzung des Fahrers ist, dann ist es grob fahrlässig und die Versicherung ist raus.aus der Regulierung..

Nein darf er nicht da er das Auto nicht 100% unter Kontrolle hat und in einer Gefahrensituation nicht richtig reagieren kann... kommt er ins z.b. ins schleudern kann er garnicht richtig gegenlenken da der Körper (von den reinen instinkten her) sich automatisch vor schmerzen schüzt und damit eine schnelle bewegung unterbindet... und mit einem Arm kann man nicht gegenlenken... Also fahrlässig und die Verischerung ist raus aus der sache...
also mein freund hatte auch das rechte schlüsselbein angebrochen.. jedoch vom fußballspielen ;) und er war über 5 wochen krankgeschr. und durfte KEIN auto fahren. auch ausdrücklich betont vom arzt. allein schon zu schalten ist doch sehr schmerzvoll...... also die versicherung übernimmt das nicht, da er krank geschr ist und darauf aufmerksam gemacht worde, dass autofahren erstmal tabu ist.

Du hast recht. Er darf mit einer solchen Verletzung nicht fahren, da er unter Umständen nicht schnell genug reagieren kann. Er handelt fahrlässig und müßte im Falle eines Unfalles den kompletten Schaden bezahlen. Auch wenn er selber vielleicht nicht schuld wäre, er bekäme dann auf jeden Fall Teilschuld und müßte für seinen eigenen Schaden selber aufkommen
ich kenn jemand mit nur einem arm und der fährt auch. kann aber auch ne sondergenehmigung sein...

Ich würde von abraten, trotz Servo-Lenkung ein Risiko :o(
giovanni10 am 10. März 2009 22:22 was hat die servo lenkung damit zu tun?
Glatteis am 10. März 2009 22:24 Mit Servo kannst Du leichter lenken!
Chrissi2708 am 10. März 2009 22:25 macht sich aber auch nur im stand oder bei Geschwindigkeiten unter 10KM/H bemerkbar...
Also in der Schweiz musst du mit beiden Händen das Lenkrad bedienen können. Ansonsten bekommst du eine Anzeige, die mit der Reinigung des Führerscheins enden kann. Wenn du nur eine Hand hast, dann musst du dein Auto entsprechend umbauen lassen, auf Einhadbedienung. Bei euch drüben kenne ich mich nicht aus
birgonia am 12. März 2009 01:11 Was genau bezeichnet man denn als "Reinigung des Führerscheins" in der Schweiz?
Da der Führerschein beim Entzug oft als unbrauchbar oder unlesbar vom Strassenverkehrsamt betrachtet wird, kommt man um die Ausstellung eines neuen Führerscheins nicht immer herum. Deshalb Reinigung. Momentan werden eh alle alten eingezogenen Führerscheine auf das neue Format umgestellt.

Ein aufmerksamer Polizist kann ihm sogar OHNE Unfall ein Knoellchen verpassen. So 25 Euro sind da locker drin. Er ist nicht verkehrstuechtig!
Wenn er das nicht glaubt, soll er mal versuchen, von seinem Arzt eine schriftliche Freigabe zu erhalten...

Ich glaube nicht, daß die Haftpflichtversicherung, wenn etwas passiert, auf ihren Kosten sitzen bleibt. Dann blecht er. Aber das würde ich ihm nicht sagen an Deiner Stelle. Der Ton, den er da anschlägt, wäre nichts für mich.

Du hast recht. Er darf mit einer solchen Verletzung nicht fahren, da er unter Umständen nicht schnell genug reagieren kann. Er handelt fahrlässig und müßte im Falle eines Unfalles den kompletten Schaden bezahlen. Auch wenn er selber vielleicht nicht schuld wäre, er bekäme dann auf jeden Fall Teilschuld und müßte für seinen eigenen Schaden selber aufkommen