gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

10 

Dachterrasse für alle Mieter?

gefragt von derAussendienst am 13.01.2008 um 16:29 Uhr

In unserer Wohnanlage gibt es eine Dachterrasse, die von allen Parteien genutzt werden darf. Ein Mieter (der schon von Anfang an im Haus ist) hat diese Terrasse für sich hergerichtet und behauptet es sei Gewohnheitsrecht, dass er sie überwiegend nutzen darf, da er auch alles gepflegt und hergerichtet hat, darf er den anderen Mietern den Zutritt verweigern?


Reply


HerrLich
beantwortet von HerrLich am 13. Januar 2008 16:32
6x
Thumb_up

Wenn Euch mietvertraglich die Dachterrassennutzung zugesichert ist, so müsst Ihr auch Zutritt haben. Gewohnheitsrecht von diesem einen Mieter gibt es nicht. Am besten wendet Ihr Euch an den Vermieter.


regideur
beantwortet von regideur am 13. Januar 2008 16:36
2x
Thumb_up

Nein, nur weil andere Mieter von diesem Recht keinen gebrauch gemacht haben ist es nicht automatisch sein alleiniges Recht. Schließlich zahlen auch alle Parteien für die Terrasse und können sie auch nutzen. Ein Gewohnheitsrecht könnte er ableiten wenn es keine Regelung über die Terrasse geben würde und es ihm jetzt verboten würde sie zu nutzen, doch das macht ja keiner.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 13. Januar 2008 16:47
1x
Thumb_up

ohne wenn und Aber: NEIN

Kommentar von LittleArrow am 13. Januar 2008 18:15

@Raimund1: Es gibt zwei Fragen! Auf welche bezieht sich Dein "Nein".


collo
beantwortet von collo am 13. Januar 2008 17:00
0x
Thumb_up

Es gibt im deutschen Recht kein Gewohnheitsrecht, dass ist ein weit verbreiteter Irrtum. Ich würde notfalls die Miete kürzen, um mein Recht durchzusetzen. Es ist Aufgabe des Vermieters den Zugang sicher zu stellen.

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 13. Januar 2008 21:49

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 13. Januar 2008 21:51

Kommentar von 84b82c2e1f4ac57b061270ad12ae6458smallWolfi0410 am 13. Januar 2008 22:09


GFOLJ
beantwortet von GFOLJ am 4. April 2008 15:11
0x
Thumb_up

Die Dachterasse wurde für alle Mieter angelegt, wenn der eine Mieter sie hergerichtet hat, hat er noch lange nicht das Recht, sie alleine für sich zu beanspruchen. Er darf niemandem das Zutrittsrecht verweigern.







Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.