Vor 4 Jahren wurden unsere Dachrinnen komplett neu angefertigt und jetzt ist eine Stelle undicht. Wie ist da die Rechtslage?
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Hängt davon ab, wie der Auftrag vergeben und ausgeführt wurde. Nach VOB beträgt die Verjärungsfrist 2 Jahre.
Nach BGB aber 5 Jahre.
Mehr Infos hier: http://www.urbs.de/thema/change.htm?frist.htm

Ruf doch den Spengler an, wenn es ein guter ist, dann repariert er es dir auch nach 4 Jahren noch kostenlos, wegen seiner Spenglerehre. Das ist am einfachsten.
Falls er sich querstellt, gilt: VOB früher 2 Jahre, seit kurzem erst 4 Jahre, BGB 5 Jahre, schau sein Angebot an.

Das kommt ganz auf den Vertragstext an. Bei VOB-Verträgen gibts 5 Jahre Gewährleistung - wenn ich mich nicht täusche. Wenn das VOB nicht zur Geltung kommt, so wäre in Ihrem Falle juristisch nichts zu holen. Aber vielleicht möchten Sie mal das Problem ruhig mit dem Handwerker besprechen. Vielleicht zeigt er sich kulant?
Ne, ne Indy, 5 Jahre nur bei Vertrag nach BGB.
Indy72 am 2. August 2007 20:48 Tja.. Bin heute irgedwie KO!
Das kommt wieder, ehrlich. Was hälste von nem Gläschen Rotwein und danach ist wieder alles im Lot.
Indy72 am 2. August 2007 21:04 Das liegt wohl an den Druckschwankungen und Wechselwetter. Bin da etwas empfindlich.