Dachraum ausgebaut und Vermietet ohne Genehmigung. Was kann im nachhinein getan werden?

3 Antworten

Ein Schwarzbau einer Dachgeschosswohnung kann teuer werden, bis hin zum Abriss. Ohne handfeste Baugenehmigung würde ich den Kaufvertrag so nicht unterschreiben.

Das Problem ist doch bei einer extra Mietpartei da oben, dass die Brandschutzauflagen strenger sind als bei Nutzung der Dachgeschossreserve durch den EG-bewohner. Vielleicht wird ein Extra- Treppenaufgang nötig, sieht man häufig als von außen angebrachte Metalltreppe. Die Nutzungsbestimmungen des Bebauungsplanes spielen da auch eine Rolle, wenn z.B. nur Einfamilienhäuser dort genehmigungsfähig sind, d.h. keine zweite Küche sein darf usw. Würde mich einfach selbst beim Bauamt der Stadt erkundigen, vorerst nur mal telefonisch um Akteneinsicht bitten, dann alles genau recherchieren. Nach dem Kaufvertrag wird alles schwieriger, bzw. kostenintensiver, falls die Stadt noch umlagefähige Kosten zu bekommen hat, werden die auf einmal tätig. LG Lukull

und wo soll der Stellplatz herkommen?

Eigentlich ist es so: wenn man einen Dachboden ausbaut und die baulichen Gegebenheiten sind vorhanden, d.h. die Decke zum Untergeschoß ist statisch für einen Ausbau angelegt, es sind keine äusseren baulichen Veränderungen am Haus vorgenommen, kann man ausbauen ohne eine Genehmigung zu haben. Es sollte natürlich versicherungstechnisch mit angegeben sein und ggf. ändert sich auch die Grundsteuer, da eine neue Wohnung hinzu gekommen ist.

Ich würde an eurer Stelle einfach beim zuständigen Bauamt nachfragen und dann seht ihr ja was ihr für eine Antwort bekommt. Ansonsten würde ich die Finger davon lassen.

Wie Frage ich denn am besten beim Bauamt nach der Wohnung ohne die Verkäufer anzuschwärzen?

Immerhin muss ich gewiss konkrete Angaben machen, die die Wohnung betreffen.

Wird das Bauamt nicht hellhörig, wenn ich erwähne, dass die Verkäufer für die Wohnung keine genemigung haben und die bereits vermietet ist, und wird der Sache von sich aus nachgehen?

@Barim78

du kannst ja erstmal die Gegebenheiten beschreiben und mal allgemein fragen ob - wenn die baulichen Voraussetzungen gegeben sind - man für den Ausbau des Daches eine Genehmigung braucht, weil man ggf. die Wohnung vermieten möchte.

Dann hörst du ja schon was gesagt wird.

Gibt ja viele, die bauen Haus mit Dach, machen entsprechende Fenster, Versorgungsleitungen, Treppe nach oben, eine statisch richtige Decke rein und bauen später aus - dann braucht man keine Genehmigung.

Das mit der Genehmgung und einen zusätzlichen Stellplatz wird so schon stimmen,Tipp, kauf die Wohnung und das Dachgeschoß alls Abstellräume und wenn du diese dann mal als Parti- Spiel- oder Besuchszimmer nutzt, dann kräht kein Huhn und kein Hahn danach.

lies mal:

Da wir auf die Mieteinnahme angewiesen sind ...