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Dachfenster einbauen, braucht man Baugenehmigung?

gefragt von bibberbibber am 13.12.2008 um 1:00 Uhr

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teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 13. Dezember 2008 01:03
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Kommt darauf an. Wenn du in einem denkmalgeschützten Bereich wohnst, darfst du ohne Genehmigung keine Dachflächenfenster zur Straße hin ("von öffentlicher Verkehrsfläche aus einsehbar") einbauen. Wenn nicht, kannst du es machen.

Kommentar von 9021edf570f1959729a178f72a951324smallGuldi am 13. Dezember 2008 01:06

das ist richtig. Gute antwort DH!

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 13. Dezember 2008 01:06

Habe ich noch nie gehört... Bin dachdecker und habe schon viele Denkmalhäuser "bearbeitet"...

Hast Du ne Richtlinie parat ??? Sonst frage ich bei meinen Behörden mal nach.

Kommentar von 9021edf570f1959729a178f72a951324smallGuldi am 13. Dezember 2008 01:08

bei denkmalhäussern darfste noch nicht mal die tür einbauen, die du willst. selbst da gibt es richtlinien

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 13. Dezember 2008 01:11

Ja, warte gleich - ich kopiere es hier rein.

Kommentar von Fb044b587ba8fcf786b4d7d5f239f3afsmallPestopappa am 13. Dezember 2008 01:13

Dass die da pieselig sind... dat ist klar... Aber sooo streng ??

Ich glaube es aber...

Muss dennoch grinsen, weil ich mal 3 Fenster in solch Objekt eingebaut habe ;oo)))

Kommentar von C7c9dab8f458606bbf23e9f4b4aba726smallteardrop1109 am 13. Dezember 2008 01:16
  1. Dachflächenfenster sind in der Zone I a nicht zulässig und in der Zone I nur hofseitig. Die äußeren Abdeckungen der Fensterrahmen und Flügel müssen Dachflächenfenster kommen in der historischen Dachlandschaft nicht vor. Sie müssen inder Farbe der Dachdeckung ausgeführt werden. den die Ruhe der Dachflächen und das historische Erscheinungsbild erheblich stören.
  2. In der Zone I a und straßenseitig in der Zone I sind Dacheinschnitte in von Zu Abs. 8: allgemein zugänglichen Verkehrsflächen aus einsehbaren Dachflächen unzulässig. Wie Dachflächenfenster sind auch Dacheinschnitte untypisch und wirken störend in der Dachlandschaft.
  3. Als Dachdeckungsmaterial sind in der Zone I a nur rote und nicht glänzen-

Besser ging es leider nicht:-)


anonym
beantwortet von newcomer am 13. Dezember 2008 01:01
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bei einem Fenster nein, eventuell bei Erker

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 13. Dezember 2008 09:46

Du meinst vermutlich eine Gaube


Pestopappa
beantwortet von Pestopappa am 13. Dezember 2008 01:01
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Nein.


Guldi
beantwortet von Guldi am 13. Dezember 2008 01:02
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nein, brauchste nicht! haben wie auch gemacht!


saskia1201
beantwortet von saskia1201 am 13. Dezember 2008 01:07
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Bau rein das Ding....interessiert keinen Menschen.....:-))


anonym
beantwortet von heugen am 13. Dezember 2008 01:12
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solange sich keiner beschwert...


anonym
beantwortet von kiss96 am 14. Dezember 2008 13:09
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Dachflächenfenster sind genehmigungsfrei. Aber zum Denkmalschutz: Jede Veränderung, auch von der Straße abgekehrt, ist vom Grundsatz ein Eingriff und bedarf der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde; auch wenn sie nur mit dem Kopf nickt. Die im Komm. eingestellte Richtlinie über den Einbau bei denkmalgeschützen Häusern, wenn es darum ausschließlich geht, ist eine örtliche Bauvorschrift für einen bestimmten Bereich einer Gemeinde, Stadt, B-Plan und hat nur für diesen Bereich Geltung. Bei Denkmal immer Behörde aufsuchen.


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 25. Februar 2009 06:32
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In welchem Land der Welt?

In der Schweiz ja.


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