
Kommt darauf an. Wenn du in einem denkmalgeschützten Bereich wohnst, darfst du ohne Genehmigung keine Dachflächenfenster zur Straße hin ("von öffentlicher Verkehrsfläche aus einsehbar") einbauen. Wenn nicht, kannst du es machen.
bei einem Fenster nein, eventuell bei Erker
JoWaKu am 13. Dezember 2008 09:46 Du meinst vermutlich eine Gaube

Bau rein das Ding....interessiert keinen Menschen.....:-))
Dachflächenfenster sind genehmigungsfrei. Aber zum Denkmalschutz: Jede Veränderung, auch von der Straße abgekehrt, ist vom Grundsatz ein Eingriff und bedarf der Genehmigung der Denkmalschutzbehörde; auch wenn sie nur mit dem Kopf nickt. Die im Komm. eingestellte Richtlinie über den Einbau bei denkmalgeschützen Häusern, wenn es darum ausschließlich geht, ist eine örtliche Bauvorschrift für einen bestimmten Bereich einer Gemeinde, Stadt, B-Plan und hat nur für diesen Bereich Geltung. Bei Denkmal immer Behörde aufsuchen.
das ist richtig. Gute antwort DH!
Habe ich noch nie gehört... Bin dachdecker und habe schon viele Denkmalhäuser "bearbeitet"...
Hast Du ne Richtlinie parat ??? Sonst frage ich bei meinen Behörden mal nach.
bei denkmalhäussern darfste noch nicht mal die tür einbauen, die du willst. selbst da gibt es richtlinien
Ja, warte gleich - ich kopiere es hier rein.
Dass die da pieselig sind... dat ist klar... Aber sooo streng ??
Ich glaube es aber...
Muss dennoch grinsen, weil ich mal 3 Fenster in solch Objekt eingebaut habe ;oo)))
Besser ging es leider nicht:-)