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Da war grad was im Fernsehen dran, daß ein Meineid immer mind.1 Jahr Gefängnis kostet.....

Frage von xxManuelaxx xxManuelaxx

...ist das immer so, oder kann man stattdessen auch eine Geldstrafe bekommen?

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Antworten (11)

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    Antwort von andreashaeuser andreashaeuser

    Bei unserere Rechtsprchung ist alles möglich. Siehe Steuerhinterziehung(Zumwinkel). Da kommts halt immer drauf an wieviel Kohle Du hast. Aber der Otto Normal Verbraucher wird immer eine härtere Strfe bekommen.

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    @andreashaeuser: Kennen Sie die Zumwinkel-Akte? Wie sind sie an diese herangekommen? Arbeiten Sie bei dem Gericht, das den Fall verhandelt hat?

  • 2
    Antwort von JoScho JoScho

    Ja das ist die Mindeststrafe! 1 Jahr ohne Bew. , also Knast. Vor dem Eid birst Du jedesmal vom richter belehrt.

  • 2
    Antwort von bitmap bitmap

    http://dejure.org/gesetze/StGB/154.html

  • 2
    Antwort von heialex heialex

    Da ist sicher erst mal nur eine Geldstrafe fällig. Erst bei Wiederholungen und ganz schlimmen Sachen wird Knast ausgesprochen, und das auch erst mal zur Bewährung.

    Kommentar von LaurenzDO LaurenzDOLaurenzDO

    nein Meineid = Gefängnis

  • 1
    Antwort von Pinje Pinje

    kann ich mir gar nicht vorstellen

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    http://dejure.org/gesetze/StGB/154.html

  • 1
    Antwort von Schinderhannes Schinderhannes

    http://lexikon.meyers.de/wissen/Meineid

  • 1
    Antwort von luetzelmatt luetzelmatt

    In welchem Land?

  • 1
    Antwort von Brausepaul Brausepaul

    Kann aber auch auf Bewährung ausgeprochen werden. Siehe Verona´s Pooth. Weil er nur den Staat und seine Lieferanten und Händler beschissen hat, bekommt er eine kleine Geldstrafe und 1 Jahr auf Bewährung. Wie wäre es ausgegangen, wenn er Getränkebon´s gestohlen hätte?

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Der Getränkebon-Fall hat sich nicht vor einem Strafgericht sondern einem Arbeitsgericht abgespielt, weil die Kaiser´s-Supermarkt-Kassiererin eine Kündigungschutzklage gegen ihren alten Arbeitgeber erhoben hatte. Pooth und Kassiererin sind daher keine ähnlichen Fälle, deren Vergleich irgendetwas beweist.

    Kommentar von Brausepaul BrausepaulBrausepaul

    Ist mir schon klar. Eigentlich hätte ich für neue Punkte daraus eine neue Frage konstruieren sollen. Dazu hat ich keine Lust und habs einfach mit rein geschrieben. Alles nach der "auf Bewährung" war kein juristisch ernstzumeinder Hinweis. :-))

  • 1
    Antwort von akademikus akademikus
    1. vorsätzliche falschaussage = 6 monate haft werden in der regel aber beim ersten mal zur bewährung ausgesetzt.
    2. vorsätzliche falschaussage unter eid = 12 monate haft, werden in der regel nicht zur bewährung ausgesetzt.

    es handelt sich hierbei um mindeststrafen!

  • 1
    Antwort von LaurenzDO LaurenzDO

    bei einem meineid scheidet eine geldstrafe aus !!! imeer knast !!

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Hier ist anders entschieden worden:

    "58-Jähriger wegen Meineids verurteilt Mann aus Nordrhein-Westfalen erhält neun Monate Haft auf Bewährung"

    https://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1156492890975&openMenu=1160644260786,1161178817855&calledPageId=1161178817855&listid=1097995880620

    Kommentar von LaurenzDO LaurenzDOLaurenzDO

    Ein Meineid ist im deutschen Strafrecht das falsche Schwören vor Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle (§ 154 StGB). Geschütztes Rechtsgut ist die Rechtspflege.

    Meineid ist ein Verbrechen, das mit Freiheitsstrafe von einem bis fünfzehn Jahren bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (Ein minder schwerer Fall kann beispielsweise vorliegen, wenn der Schwörende nicht hätte vereidigt werden dürfen.)

    Im Gegensatz zur früheren Rechtslage ist die Vereidigung von Zeugen nicht mehr die Regel, sondern die Ausnahme, und steht im Ermessen des Gerichts (§ 59 StPO, § 391 ZPO).

    Der Versuch des Meineides beginnt nicht mit der Falschaussage, sondern mit dem Schwören der Eidesformel. Wenn der Zeuge, der eine falsche Aussage gemacht hat, diese vor Ablegen des Eides noch berichtigt, hat er sich nicht strafbar gemacht.

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Wo steht da, dass die Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann?

    Weiteres Beispiel, dass Dich vielleicht überzeugt:

    " Das Amtsgericht hatte die Beschwerdeführerin wegen Meineids zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt (Urteil des Amtsgerichts Plauen vom 20. Juni 2005"

    (siehe: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20080129_2bvr226207.html)

    Kommentar von LaurenzDO LaurenzDOLaurenzDO

    dann war das eine "ausnahmeregelung", vielleicht sind richtlinien der ZPO nicht eingehalten worden. vorbestraft ist man dennoch !

    Kommentar von Auskunft AuskunftAuskunft

    Ja, die Richter haben in beiden Fällen gesagt: "Ich mache jetzt mal eine Ausnahme vom Gesetz..." :-)

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    Wieso soll eine Bewährung die Ausnahme sein? Einfach mal in den § 56 StGB schauen.

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    Antwort von Mietnormade Mietnormade

    Geldstrafe geht bei min. 1 Jahr nicht.

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