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da meine firma noch keine insolvenz beantragt hat,bekomme ich vom arbeitsamt geld?

Frage von Thalia23 Thalia23

da meine firma noch keine insolvenz beantragt hat,bekomme ich vom arbeitsamt geld? Oder irgendwo anders her?

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Antworten (4)

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    Antwort von SisterRaySays SisterRaySays

    Also, es gibt da ne, wie ich finde sehr informative Seite zu dem Thema (nicht, dass ich viel mit Insolvenzen u.ä. zu tun hätte):www.sarnierungsportal.de und dort steht in der Kategorie NeuStarten, Folgendes: (Zitat!)"Solange Sie vom Insolvenzverwalter noch weiter zur Arbeit in Ihrem Unternehmen eingesetzt sind, ist dieser auch verpflichtet, Sie aus der Masse zu entlohnen. Werden Sie allerdings vom Verwalter nicht „beauftragt“ weiter im Betrieb mitzuarbeiten, können Sie sich arbeitslos melden bzw. nach einem neuen Job suchen.

    Ansprüche auf Arbeitslosengeld I verfallen spätestens nach 4 Jahren Selbständigkeit (Stichtagsregelung!). Klären Sie, ob Sie noch Restansprüche auf ALG I haben und melden Sie sich ggf. umgehend arbeitslos.

    Auch wenn Sie keinen Anspruch mehr auf ALG I haben: Falls Sie nachweislich nicht in der Lage sind, Ihren elementaren Lebensunterhalt (Miete, Strom, Lebensmittel, Krankenversicherung etc.) zu bestreiten - können Sie bei Ihrem zuständigen JobCenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Am Besten fragen Sie hierzu bei Ihrem örtlichen JobCenter nach."

    Viel Glück!

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    Antwort von SisterRaySays SisterRaySays

    Also, es gibt da ne, wie ich finde, sehr informative Seite zu dem Thema (nicht, dass ich viel mit Insolvenzen u.ä. zu tun hätte):www.sarnierungsportal.de und dort steht in der Kategorie NeuStarten, Folgendes: (Zitat!)"Solange Sie vom Insolvenzverwalter noch weiter zur Arbeit in Ihrem Unternehmen eingesetzt sind, ist dieser auch verpflichtet, Sie aus der Masse zu entlohnen. Werden Sie allerdings vom Verwalter nicht „beauftragt“ weiter im Betrieb mitzuarbeiten, können Sie sich arbeitslos melden bzw. nach einem neuen Job suchen.

    Ansprüche auf Arbeitslosengeld I verfallen spätestens nach 4 Jahren Selbständigkeit (Stichtagsregelung!). Klären Sie, ob Sie noch Restansprüche auf ALG I haben und melden Sie sich ggf. umgehend arbeitslos.

    Auch wenn Sie keinen Anspruch mehr auf ALG I haben: Falls Sie nachweislich nicht in der Lage sind, Ihren elementaren Lebensunterhalt (Miete, Strom, Lebensmittel, Krankenversicherung etc.) zu bestreiten - können Sie bei Ihrem zuständigen JobCenter einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Am Besten fragen Sie hierzu bei Ihrem örtlichen JobCenter nach."

    Viel Glück!

    Kommentar von SisterRaySays SisterRaySaysSisterRaySays

    Ah okay, falsch verstanden, ich dachte DEINE UREIGENE FIRMA... sorry

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    Antwort von FaulesTier FaulesTier

    Geh zum Amt sag das du stüze brauchst wenn dann gefragt wird warum du kein gehalt bekommst dann gibt das wahrheitsgemäß an. Danach wirst du vom Staat unterstüzt und deine Firma hat vielleicht ne Klage wegen insolvenzverschleppung am hals.
    Aber das kann dir ja egal sein. Is mitlerweile mode bei kleinen Firmen das raus zu zögern.

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    Antwort von monja1995 monja1995

    Wenn die Firma vor hat, Insovenz zu beantragen, steht Dir sog. Konkursausfallgeld vom Arbeitsamt zu (aber nur, wenn der Arbeitgeber die Löhne nicht mehr bezahlt). Geh da hin und lass Dir das genau erklären

    Kommentar von ottoott6 ottoott6

    informiere dich doch unter http://www.girokonto-getestet.de/arbeitsamt.html wie die Vorgehensweise ist, wenn dir das nicht weiter hilft direkt zum Arbeitsamt

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