hallo. also ich bin das vormund von meinen bruder.dieser wohnt seit einen jahr in einer wg die betreut wird.dient der verselbstständigung. normalerweise müssen eltern dafür bezahlen was jetzt von seiner rente usw gemacht wird. in ein paar monaten wird er 18jahre und ohne job/ausbildung fällt diese rente weg. muss ich dann die kosten für die betreuung tragen?
da ich vormund bin muss ich kosten tragen?
Antworten (4)
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2Antwort von
Raimund1Raimund1
Wende dich an das zuständige Gericht. Frage: ist deine Vormundschaft evtl befristet bis zum 18. Geburtstag?
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1Antwort von
valvetvipevalvetvipe
nein, Normalerweise bekommt er dann Hartz4. Aber die Betreuer müssen Euch auch weiterhelfen
Kommentar von
stellajane müßte er dann nicht sozialhilfe bekommen?hat ja noch nie gearbeitet,oder so.
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stellajane so jetzt ist er 18.ich musste nichts übernehmen. und da er sich nicht hat helfen lassen von den betreuern usw...konnte er jetzt erstmal zur arge gehen! danke für die antworten
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0Antwort von
Flibuster Nein! Nur in gerader Linie gibt es eine Unterhaltspflicht (Eltern, Kinder, Großeltern). Dein Amt als "Vormund" beinhaltet ebenfalls keine Verpflichtung zum Unterhalt. Anfallende Kosten muss Dein Bruder aus seinem Einkommen oder Vermögen tragen, oder, soweit dies eben nicht vorhanden ist, der zuständige Sozialleistungsträger. Die Hilfsform für Deinen Bruder (betreute WG) muss natürlich notwendig sein. Der Träger der Hilfen wird Dich dazu aber sicher beraten und Dir sagen können, an welchen Sozialleistungsträger Du Dich wenden musst.
ja wenn er 18jahre ist,bin ich nicht mehr sein vormund.denke ich zumindest. werde mal nachfragen....