hallo hab eine frage, gilt eigentlich bei jeden vertrag ein rücktrittsrecht oder kann das unternehmen dies ablehnen
Antworten (4)
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2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
many493many493
bei Verträgen, die im Versandhandel oder über das Internet abgeschlossen werden gibt es ebenso wie bei Haustürgeschäften (Verkauf-Partys sind Haustürgeschäften gleich gestellt) ein Rücktrittsrecht. Die Zeit beginnt erst ab dem Zeitpunkt zu laufen, ab dem man auf dieses Recht hingewiesen wurde. Wird auf dieses Recht nicht hingewiesen, beginnt die Frist nicht zu laufen! Schließt man einen Vertrag in einem Geschäft ab, gibt es in der Regel kein Rücktrittsrecht.
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1Antwort von
anitarianitari
Um was für einen Vertrag geht es denn? Von einem unterschriebenen Mietvertrag kann beispielsweise nicht mal eben so zurücktreten. Es sei denn es ist ausdrücklich vereinbart.
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1Antwort von
Naza09Naza09
man hat bei jedem vertrag 2 wochen rücktrittsrecht. ist man selbstständig und geht diesbezüglich einen vertrag ein, gelten aber andere rechte, damit kenne ich mich noch nicht so gut aus. viele unternehmen versuchen dem kunden klar zu machen, dass kein rüchjtrittsrecht bestehe, völliger humbuck
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1Antwort von
dantesdantes
Es gibt fast bei keinem Vertrag ein Rücktrittsrecht. Nur bei Haustürgeschäften und anderen klar umrissenen Verträgen.
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