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Copyrightverletzung, wenn ich ein Avatar/Bildchen nehme, das nicht von mir ist?

gefragt von BaianaBaiana am 23.04.2008 um 16:26 Uhr

Einen sonnigen Mittwochnachmittag zusammen!

Mir fällt immer wieder auf, dass bei verschiedenen Internetforen die Benutzer Bildchen/Avatare benutzen, die sicherlich nicht von ihnen selbst fotografiert wurden (z.B. Fotos von Paris Hilton oder Udo Lindenberg oder Comicfiguren wie Donald Duck oder sowas). Ich dachte immer, dass ich damit eine Copyright-Verletzung begehe, für die die Forenbetreiber ordentlich zahlen müssen.

Aber in den wenigstens Foren wird darauf hingewiesen oder von den Moderatoren eingegriffen - also muss es ja einen Trick geben, wie es geht.

Wie kann ich also ein Bild mit fremden Copyright im Netz verwenden, ohne das Copyright zu verletzen?

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Internet x 55.977 Recht x 35.176 Urheberrecht x 384 copyright x 281 avatar x 227

markusros
beantwortet von markusros am 23. April 2008 17:21
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Halo baiana,

deine Frage spricht einen rechtlichen Bereich an, der nach unserer Einschätzung nicht final geklärt ist. Jedenfalls ist das macnhmal zu beobachtende Bild- und/oder Text kopieren urheberrechtlich mehr als bedenklich.

Inwieweit wir als Forenbetreiber dafür verantwortlich sind, ist ebenfalls nach unserer Einschätzung nicht klar entschieden. Wir können nur jedem Nutzer empfehlen, sich nicht mit einem "geklauten Bild" oder kopierten Texten ohne Quellenangabe im web zu bewegen, unabhängig von gutefrage.

Grüße markusros

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 23. April 2008 17:42

Danke sehr - das klingt nach einer Antwort aus der oberen GF-Rechtsberater-Riege.


kimmo
beantwortet von kimmo am 23. April 2008 16:34
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Mit Genehmigung des Fotografen.


anonym
beantwortet von Hooliance am 23. April 2008 17:18
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Also den meisten Pic's die man beim googeln findet weint wohl kaum jemand nach. Aber davon ab MUSS bei jedem Bild der Autor/Inhaber gefragt werden..theoretisch. Ich habe mit Bildagenturen beruflich zu tun und weiß wieviel arbeit das Ganze ist. Sehe ich zufällig eines MEINER Bilder im Web kann der Jenige davon ausgehen da sich ihn daraufhin verklage. genau so ist es mit Photostock, Fotokommunity etc.. Besserman frag, oder noch besser, ist selber Kreativ .


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 23. April 2008 16:31
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Das kann den Moderatoren eigentlich egal sein, da nicht diese die Bilder anbieten und auch nicht dazu verpflichtet sind darüber zu wachen, wer welche Rechte an einem Bild hat. Grundsätzlich stimmt das schon, daß da häufig entsprechende Verstösse vorliegen! Aber wo kein Kläger, da ist auch kein Richter! Und viele der Bilder stehen auch zum Download und zur weiteren Verwendung zur Verfügung!

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 23. April 2008 16:34

Also ist es grundsätzlich erlaubt, wenn ich freie Bilder verwende? Wie kann ich denn freie Bilder erkennen - ich meine, einfach bei Flickr eins nehmen geht sicher nicht, auch wenn nicht auf jedem ein C draufsteht.

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 23. April 2008 16:41

Tja, da weiß ich leider auch keinen Universaltipp (und wenn, würde ich den ja bei den Tipps reinstellen lol).

Kommentar von Auskunft am 23. April 2008 16:44

@RBMannheim: Das kann den Forenbetreibern nicht egal sein.

"Landgericht Hamburg

Urteil v. 24.08.2007 - Az.: 308 O 245/07 -

Haftung für fremde Bilder-Uploads

Leitsatz:

  1. Ein Forum-Betreiber haftet für urheberrechtswidrige Bilder-Uploads durch Dritte auf Unterlassung.

  2. Der Forum-Betreiber haftet unabhängig von der Kenntnis der Rechtsverletzung."

(http://www.foren-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20070824.html)

Und "professionelle" Kläger durchforsten regelmäßig das Internet.

Kommentar von 612958d8034ce735d7e9678ecfc2c33esmallBaiana am 23. April 2008 16:54

Ganz - genau - das - meine ich!

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 23. April 2008 17:32

Nun, dann fragt euch mal, wer sich z.B. eure Rechte an euren Bildern hier hat nachweisen lassen! In diesem Urteil geht es doch um den Typen mit den Kochrezepten! Und die Beklagte veröffentlicht ein Magazin mit diesem Thema. Durch die Verwendung der Fotos in diesem Falle tritt die Beklagte in einen Wettbewerb mit dem Kläger und benutzt dazu von ihm erstellte Fotos! Das ist ein ganz anderer Sachverhalt, als wenn jemand ein Foto als Avatar benutzt! Und dass dieser Kerl das praktisch im Stile von Fallenstellern exzessiv betreibt und sich so reich macht ist inzwischen ja hinlänglich bekannt! Würde mir der in die Finger kommen, bräuchte er keinen Anwalt mehr!


soust
beantwortet von soust am 23. April 2008 17:11
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Davor hab ich auch einen großen Respekt, seitdem ich mir auf ein paar Seiten angesehen habe, was solche Bilder kosten.

Ich wollte einen Avatar nutzen, hab den Webmaster der Website angeschrieben, aber sie wird anscheinend nicht mehr gepflegt. Hab dann die Firma angeschrieben, die für das Design verantwortlich ist, auch keine Antwort. Aber ich trau mich nicht, das Bild herzunehmen. Ich frag mich bloß: was ist, wenn ich es bearbeite und verändert verwende?

Kommentar von Hooliance am 23. April 2008 17:38

Auch Teile eines Bildes unterliegen dem Besitzrecht des Autors.


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