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copyright bei kinderliedern

gefragt von leroi am 14.03.2009 um 23:39 Uhr

würde gerne die texte alter kinderlieder auf einer internetseite veröffentlichen - gibt es da noch copyright (oder verjährt dies). z.b.: hänschen klein, ging allein...


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heinmueck
beantwortet von heinmueck am 14. März 2009 23:45
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Hilfreichste Antwort

Wenn der Verfasser des Liedtextes vor über 71 Jahren verstorben ist, kann den Text jeder veröffentlichen - auch für Geld.

Kommentar von leroi am 14. März 2009 23:47

gibt es hier eine grenze (nach jahren)?

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 14. März 2009 23:55

Das Ende des Urheberrechtes ermittelt man so:

Todestag des Verfassers z. B. am 1. Mai. 1938. Dann beginnt die Frist von 70 Jahren am 1.1.1939. Das heißt ab dem 1.1.2009 kann jeder die Texte dieses Künstlers kopieren, verwenden, veröffentlichen, verkaufen.

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 14. März 2009 23:59
Kommentar von leroi am 16. März 2009 19:42

wunderbar. besten dank!


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Formatter
beantwortet von Formatter am 14. März 2009 23:41
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Fuer Volkslieder gibt's kein Copyright/Urheberschutz - und die meisten alten Kinderlieder zaehlen wohl dazu.


Punked
beantwortet von Punked am 14. März 2009 23:41
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Ich glaube dass du für hänschen klein keine Erlaubnis brauchst da es ein sehr verbreitetes lied is


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 14. März 2009 23:41
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so eine Internetseite macht eigentlich keinen großen Sinn, gibt es schon zu Hauf. Aber ansonsten mußt du unterscheiden, welche Lieder es sind. Ein großteil ist volkstümlich überliefert und es gibt kein Copyrieht drauf. Aber gerade bei vielen neueren Kinderliedern ist es durchaus so.

Kommentar von leroi am 14. März 2009 23:42

um den sinn geht es hier weniger - mehr um etwaige prozesse, die ich mir gerne ersparen möchte;-)

Kommentar von 8f8fce5153a07c2a63f86b38ea633039smallDerTroll am 14. März 2009 23:47

jo das habe ich ja wohl auch mit beantwortet. Nur wenn du das Risiko nicht eingehen willst, dann laß es lieber bleiben. Denn der Menschheit entgeht da sicher nichts, weil es schon zahlreiche andere Seiten dieser Art gibt.

Kommentar von leroi am 14. März 2009 23:49

die rettung der menschheit ist nicht mein primäres ziel - eher die frage nach der "verjährung";-)


dajag
beantwortet von dajag am 14. März 2009 23:42
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Hänschen Klein kannst du sicher veröffentlichen, das ist bereits zum Volksgut geworden. Alte Kinderlieder fallen sicher nicht mehr in ein copyright.


anonym
beantwortet von newcomer am 14. März 2009 23:45
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hier findest du fast alle kinderlieder http://www.spiellieder.de/

Kommentar von newcomer am 14. März 2009 23:46

Detlev Cordes

Kommentar von leroi am 14. März 2009 23:46

sehr nett - aber die frage nach den copyrightbestimmungen würde mich durchaus nach wie vor interessieren;-)


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 14. März 2009 23:47
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Die Rechte an Komposition und Text erlöschen 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten bzw, des Texters.

Rechte an neueren Bearbeitungen beachten!


Smash
beantwortet von Smash am 14. März 2009 23:49
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Das Urheberrecht gilt bis 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. Es kann also durchaus Kinderlieder geben, bei denen noch ein Urheberrecht existiert. Abers sicher nicht bei den bekannten Volksliedern.


anonym
beantwortet von ravenmuc am 15. März 2009 00:45
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das dürfte bei den meisten verjährt sein


anonym
beantwortet von Bonifaz am 16. März 2009 09:18
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Der Text von Hänschenklein kann nicht so ganz bedenkenlos veröffentlicht werden. Es müsste zunächst geprüft werden, ob es sich bei dem Text nicht um eine neuere Textfassung handelt, an die selbständige Urherrechte geknüpft sein könnten.


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