Ich habe ein Computerspiel mit Alterfreigabe über 18 Jahren bestellt und nun ist eine persönliche Annahme der Ware erforderlich. Muss ich mich dann vor dem Postboten als volljährig ausweisen? Ist das neu?
Danke
Ich habe ein Computerspiel mit Alterfreigabe über 18 Jahren bestellt und nun ist eine persönliche Annahme der Ware erforderlich. Muss ich mich dann vor dem Postboten als volljährig ausweisen? Ist das neu?
Danke
klar musst du das sonst könnte doch jedes 12 jährige kind sich solche spiele kaufen und der altersschutz wäre überflüssig! und das ist nicht neu!
Na sicher doch. Bei der Post-Übergabe muß der Beamte sogar Ausweis kontrollieren. Damit wird sichergestellt das kein Kind dieses Spiel erwerben kann.
ja - das ist so. aber du bist ja sicher über 18, dann ist das doch kein problem :O)
Ohje, das wird sicher schwer wenn du das deinen Eltern erklären musst.
Du musst den Postboten deinen Ausweiß vorzeigen, dieser Schreibt dann die Daten ab. Ist bei mir auch schon so passiert wegen den Jugendschutz. Es soll sichergestellt werden das der Empfänger auch wirklich volljährig ist. Amazon macht das zum Beispiel.
da greift wohl das jugendschutzgesetz und das ist gut so. du wirst dich sicher ausweisen müssen, zumindest zur altersfeststellung....
Lass mich raten du bist 13 oder? ;-)
Ja, Du musst dann Deinen Ausweis vorzeigen und der Postbote wird Deine Personalausweisnummer eintragen. Neu ist das nicht!
Ja das gibt es schon länger. Sonst könnte ja jeder so die Altersbeschränkung umgehen und alles übers Internet bestellen.
wenn das so einfach ging ist das echt merkwürdig... heute musst du sonst für jeden kram eine Post ID machen...
ja, das ist normal. brauchst ein perso und die nummer muss der bote in seinen kleinen apperat einschreiben
Es gibt für Spiele-und Filmversender seit einiger Zeit die Möglichkeit, Titel ohne Jugendfreigabe per DHL-Identitätsfeststellung zu versenden.Dadurch kann der Versender nachweisen, dass der Empfänger über 18 Jahre alt ist und die Sendung persönlich entgegennimmt.Der Zusteller prüft anhand des Ausweises den Namen und das Geburtsdatum des Empfängers.Es ist keine Ersatzzustellung an eine andere Person zulässig.
Das ist schon länger so. Und eigentlich auch logisch. Sonst würde der ganze Jugendschutz ja ad absurdum geführt.
Kommt wohl nicht allzu oft vor, unser Postbote kommt mit der Abrechung regelmässig ins Schwitzen.
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