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Computer kaufen um Einkommen zu drücken und so noch Kindergeld zu beziehen?

gefragt von klaviator am 03.12.2008 um 15:37 Uhr

Mein Sohn hat dieses Jahr etwas mehr verdient als er dürfte um noch Kindergeld beziehen zu können. Mir hat jetzt ein Freund gesagt, dass Ausgaben für die Ausbildung vom Finanzamt bei der Berechnung des Verdienstes berücksichtigt werden. Könnte mein Sohn sich also beispielsweise einen Computer zulegen und damit seinen Verdienst so drücken, dass wir doch noch Kindergeld für ihn bekommen? Danke!


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 3. Dezember 2008 15:43
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Ja und ein paar Fachbücher sollte er auch noch kaufen. Der Computer wird aber über mehrere Jahre abgeschrieben und auch erst zum Zeitpunkt der Anschaffung. Also wenn Du im Dezember einen Rechner kaufst kannst Du 1/36 abziehen. (Abschreibung geht über 3 Jahre). Von daher dürfte das eng werden.


HCAnja
beantwortet von HCAnja am 3. Dezember 2008 15:39
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Die Ausgaben müssen in dem Zeitraum erfolgt sein wo er zuviel verdient hat


anonym
beantwortet von FordPrefect am 3. Dezember 2008 15:41
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Wohl kaum, da die Anschaffung eines PCs nur in Ausnahmefällen als ausbildungsrelevant angesehen werden dürfte. Je nach Art der Ausbildung kann es allerdings sein, dass der Auszubildende in der Tat (zum Beispiel für eigenständiges Arbeiten an Programmen) einen PC benötigt, aber zwingend ist das tatsächlich nur in den seltensten Fällen zu begründen - denn für die Durchführung dieser Arbeiten muss dem Auszubildenden entweder in der BS oder am Ausbildungsplatz Zeit und Material zur Verfügung gestellt werden. Etwas anderes wäre es, wenn Dein Sohn z.B. im neuen Jahr eine Fortbildung machen und Du die Gebühr dafür bereits im Voraus bezahlen würdest. Dies würde in der Tat das anzurechnende Einkommen in 2008 verringern. Ganz nebenbei hat diese Frage schon etwas von "Sozialbetrug".

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 4. Dezember 2008 17:47

Solange es sich im legalen Rahmen bewegt, ist es 'Gestaltungsfreiheit'.

Für die Einkommensteuer kann ich doch auch entscheiden, ob ich die neue Brille und Zahnersatz noch dieses Jahr anschaffe oder erst im nächsten.

Gleiches gilt für den Handwerker im Haus.

Kommentar von FordPrefect am 9. Dezember 2008 08:59

Das ist natürlich im Grundsatz richtig; kritisch wird es jedoch, wenn ich in der Ausnutzung des Gestaltungsspielraums übertreibe - denn das Steuerrecht kennt auch den Begriff des Gestaltungsmissbrauchs.


anonym
beantwortet von knickel am 3. Dezember 2008 15:42
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Das würde ich auf jeden Fall versuchen, weil das Finanzamt tatsächlich Ausgaben für die Ausbildung zur Berechnung des Einkommens berücksichtigt. Und wenn dein Sohn z.B studiert, dann ist ein Computer auf jeden Fall eine Ausgabe für die Ausbildung.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 4. Dezember 2008 17:49

Hier geht es m. E. nicht um das Finanzamt, sondern wohl eher um die Familienkasse - auch wenn der Frager das anders formuliert hat.


anonym
beantwortet von f18lycos am 3. Dezember 2008 15:43
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würde ich vorher mit dem finanzamt oder steuerberater klären in welchm umfang sie ausbildungskosten wirklich anerkennen, der pc dürfte auf 3 jahre vom netto abgeschrieben werden, also nettowert durch 3 - müsste schon ein teurer sein - aber vor kauf fragen


moon73
beantwortet von moon73 am 3. Dezember 2008 15:41
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Vielleicht hilft euch dieser LInk:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steu...

Ob der Computer als Ausgabe anerkannt wird, das könnt ihr einfach bei der Kindergeldkasse erfragen.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 3. Dezember 2008 15:42
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Von beruflich bedingten Anschaffungen, die steuerlich absetzbar sind, habe ich schon gehört. - aber PC bei Azubi oder Otto- Normalverdiener, da hätte ich die Sorge, dass der Herr Sohn um einen PC reicher wäre und sonst nichts!


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 3. Dezember 2008 16:09
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Ergänzend muss man sagen das der PC dann wohl über mehrere Jahre abgeschrieben werden würde. Ich denke der PC wird nicht entsprechend teuer sein das es dann relevant wäre.


JoWaKu
beantwortet von JoWaKu am 4. Dezember 2008 17:44
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Das mit dem PC geht im Prinzip, aber

  • Wenn der PC (netto) über 410€ kostet, muss er über drei Jhre monatsgenau abgeschrieben werden. Auf diesen Jahr entfällt dann bei Kauf im Dezember nur noch 1/36. PCs PC (netto) unter 410€ gelten sofort als Ausgabe

  • Da so ein PC auch privat genutzt wird, halbieren sich die oben genannten absetzbaren Beträge.

  • und: Das Ganze macht nur Sinn, wenn man über die Werbungskostenpauschale kommt, die man sowieso bekommt.

Weitere Tipps zu den Werbungskosten beim Kindergeld:

www.klicktipps.de/kindergeld.php#abziehbare_Kosten


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