Mein Sohn hat dieses Jahr etwas mehr verdient als er dürfte um noch Kindergeld beziehen zu können. Mir hat jetzt ein Freund gesagt, dass Ausgaben für die Ausbildung vom Finanzamt bei der Berechnung des Verdienstes berücksichtigt werden. Könnte mein Sohn sich also beispielsweise einen Computer zulegen und damit seinen Verdienst so drücken, dass wir doch noch Kindergeld für ihn bekommen? Danke!
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Ja und ein paar Fachbücher sollte er auch noch kaufen. Der Computer wird aber über mehrere Jahre abgeschrieben und auch erst zum Zeitpunkt der Anschaffung. Also wenn Du im Dezember einen Rechner kaufst kannst Du 1/36 abziehen. (Abschreibung geht über 3 Jahre). Von daher dürfte das eng werden.

Die Ausgaben müssen in dem Zeitraum erfolgt sein wo er zuviel verdient hat
Wohl kaum, da die Anschaffung eines PCs nur in Ausnahmefällen als ausbildungsrelevant angesehen werden dürfte. Je nach Art der Ausbildung kann es allerdings sein, dass der Auszubildende in der Tat (zum Beispiel für eigenständiges Arbeiten an Programmen) einen PC benötigt, aber zwingend ist das tatsächlich nur in den seltensten Fällen zu begründen - denn für die Durchführung dieser Arbeiten muss dem Auszubildenden entweder in der BS oder am Ausbildungsplatz Zeit und Material zur Verfügung gestellt werden. Etwas anderes wäre es, wenn Dein Sohn z.B. im neuen Jahr eine Fortbildung machen und Du die Gebühr dafür bereits im Voraus bezahlen würdest. Dies würde in der Tat das anzurechnende Einkommen in 2008 verringern. Ganz nebenbei hat diese Frage schon etwas von "Sozialbetrug".
JoWaKu am 4. Dezember 2008 17:47 Solange es sich im legalen Rahmen bewegt, ist es 'Gestaltungsfreiheit'.
Für die Einkommensteuer kann ich doch auch entscheiden, ob ich die neue Brille und Zahnersatz noch dieses Jahr anschaffe oder erst im nächsten.
Gleiches gilt für den Handwerker im Haus.
Das ist natürlich im Grundsatz richtig; kritisch wird es jedoch, wenn ich in der Ausnutzung des Gestaltungsspielraums übertreibe - denn das Steuerrecht kennt auch den Begriff des Gestaltungsmissbrauchs.
Das würde ich auf jeden Fall versuchen, weil das Finanzamt tatsächlich Ausgaben für die Ausbildung zur Berechnung des Einkommens berücksichtigt. Und wenn dein Sohn z.B studiert, dann ist ein Computer auf jeden Fall eine Ausgabe für die Ausbildung.
JoWaKu am 4. Dezember 2008 17:49 Hier geht es m. E. nicht um das Finanzamt, sondern wohl eher um die Familienkasse - auch wenn der Frager das anders formuliert hat.
würde ich vorher mit dem finanzamt oder steuerberater klären in welchm umfang sie ausbildungskosten wirklich anerkennen, der pc dürfte auf 3 jahre vom netto abgeschrieben werden, also nettowert durch 3 - müsste schon ein teurer sein - aber vor kauf fragen

Vielleicht hilft euch dieser LInk:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steu...
Ob der Computer als Ausgabe anerkannt wird, das könnt ihr einfach bei der Kindergeldkasse erfragen.

Von beruflich bedingten Anschaffungen, die steuerlich absetzbar sind, habe ich schon gehört. - aber PC bei Azubi oder Otto- Normalverdiener, da hätte ich die Sorge, dass der Herr Sohn um einen PC reicher wäre und sonst nichts!
Ergänzend muss man sagen das der PC dann wohl über mehrere Jahre abgeschrieben werden würde. Ich denke der PC wird nicht entsprechend teuer sein das es dann relevant wäre.

Das mit dem PC geht im Prinzip, aber
Wenn der PC (netto) über 410€ kostet, muss er über drei Jhre monatsgenau abgeschrieben werden. Auf diesen Jahr entfällt dann bei Kauf im Dezember nur noch 1/36. PCs PC (netto) unter 410€ gelten sofort als Ausgabe
Da so ein PC auch privat genutzt wird, halbieren sich die oben genannten absetzbaren Beträge.
und: Das Ganze macht nur Sinn, wenn man über die Werbungskostenpauschale kommt, die man sowieso bekommt.
Weitere Tipps zu den Werbungskosten beim Kindergeld:
www.klicktipps.de/kindergeld.php#abziehbare_Kosten