Cocktails trinken mit erwachsener Begleitung im lokal?`?
Darf man das?
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(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1 . Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2 . andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
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Wenn die Cocktails nicht alkoholisch sicher! Ansonsten machen sich Wirt, und Aufsichtsperson strafbar!
Kommentar von bitmapbitmap 19.07.2012Ansonsten machen sich Wirt, und Aufsichtsperson strafbar!
Nicht zwangsläufig, wenn der Betreffende mindestens 14 ist, in Begleitung einer sorgeberechtigten Person und der Cocktail keinen Branntwein enthält.
Kommentar von Maxl100Maxl100 19.07.2012Wobei die Auswahl an alkoholhaltigen, jedoch nicht branntweinhaltigen Cocktails sehr gering ist bzw. die meisten Bars gar keine solchen haben.
Es bleibt aber noch die Möglichkeit auf Aperitifs auszuweichen.
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Natürlich nicht- wer wird denn besoffen? Die Begleitung?
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Ich glaub es ist weniger die Frage ob du darfst, sondern eher ob du erwischt wirst....
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Hallo Ab 14, darfst du mit einwilligung und beisein einer deiner Erziehungsberechtigten Wein, Viez , Sekt oder Bier trinken. Ab 16 darfst du auch ohne einwilligung oder beisein einer erziehungsberechtigten Wein, Viez, Sekt oder Bier trinken. Ab 18 darfst du alles ohne einwilligung oder beisein einer erziehungsberechtigten trinken, auch cocktails, und co. V.G.
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Nein offiziell nicht. Der Alkohol ist für dich dennoch verboten, sofern du nicht 18 oder älter bist.
Ja wenn dir deine begleitung das bestellt und du dich nicht erwischen lässt.
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Nein. Du bist 16 und da darf man Spirituosen noch nicht trinken und das ist ja Hauptbestandteil von Cocktails. Obwohl, es gibt ja auch alkoholfreie Cocktails. Die darfst du natürlich trinken.
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Klar Alkoholfreie
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ja, wenn sie alkoholfrei sind
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Nein.
Kommentar von Keeeks123Keeeks123 19.07.2012Schade xD
Nochwas zum ''lokal''. Falls es sich dabei um einen Nachtclub oder eine Nachtbar handelt: Da dürfen Kinder und Jugendliche gar nicht rein.