Unser Sohn hat eine Mahnung von click and buy bekommen,die drohen mit Inkasso. Müssen wir als Eltern bezahlen? Er ist erst 11 Jahre alt und hat sich im Inernet mit falschem Geburtsjahr angemeldet. Was sollen wir jetzt tun?
click and buy bei Minderjährigen (11)
Antworten (9)
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1Antwort von
cheeg nein! du musst nicht bezahlen, da dein sohn nicht gescäftfähig ist. das ist man erst ab 14. schreibt an den vertragspartner und stellt es klar. evtl reagieren sie darauf nicht, dann würde ich zur verbraucherzentrale gehen, die helfen einem bei sowas. macht euch keine sorgen
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MartyMcFly75MartyMcFly75
nicht zahlen, mahnung ausdrucken und damit zur verbraucherzentrale gehen. wird schon...
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jockljockl
Erst mal dem jungen Mann einen "Satz heisse Ohren" verpassen, datauf sofort fragen ob er weiss warum, wenn dann nein kommt, ihm die Sache mit daraus resultieen Folgen für euch als Eltern erklären, schlimmer darstellen als wirklich. Der Satz ... ist als Klapps gedacht.
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cuseeyoucuseeyou
auf jeden Fall nicht zahlen, aber ein Schreiben aufsetzen, in dem du widersprichst und die Situation erklärst. Am besten nicht per Email, die haben keinen rechtlichen Hintergrund! Zusätzlich bei der Verbraucherzentrale absichern und ggf. damit drohen, dass du an die Öffentlichkeit gehst?!
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bkinnsbruckbkinnsbruck
was hat dein sohn mit 11 jahren am pc zu sitzen und falsche daten rauszugeben, kümmert euch mal etwas mehr um ihn, er macht sich ja jetzt schon strafbar, was solle rst in ein paar jahren werden.
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cuseeyoucuseeyou Das ist aber ein bisschen sehr hart, wie ich finde! PCs gehören selbst in der Schule zum Alltag! Aber eine Kindersicherung o.ä. sollte schon installiert werden...
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blaupetze Sehr hilfreich dein Kommentar. Wir kümmern uns genug um ihn, er wird nicht vor dem pc abgestellt.
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nairdanairda
e-mail schreiben, wenn du beweisen kannst das dein sohn es war, wenn sie weiter inkasso androhen, dann rechtliche schritte androhen
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nero070nero070
ignorieren. Aber einem möglichen Mahnbescheid widersprechen.
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jockljockl Vorsicht da korrespondiert Aufsichtspflicht, Strafunmündigkeit mit Vertagsrecht und Elternregress.
Nachtrag: PC für 2 Wochen absolut weg.