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Christian Klar wurde nicht begnadigt. Hat Köhler richtig gehandelt?

gefragt von MikattoMikatto am 07.05.2007 um 15:54 Uhr

Die Begnadigung wurde abgelehnt. Möglicherweise gab das persönliche Treffen den Ausschlag. Gestern wurde man hier als RAF-Sympathisant beschimpft wenn man dieses Treffen befürwortete. Wir haben in D eben die Rechtslage, dass Begnadigungen ausgesprochen werden können, also muss der Bu.präs. dies frei und unabhängig entscheiden. Wer weiß, ob nicht z.B. Gutachten dabei waren, die Klar bescheinigten, er sei keine Gefahr mehr, und Köhler wollte dies persönlich feststellen? Obwohl kein Fan von Köhler finde ich, dass er hier richtig gehandelt hat, niemand kann einen anderen Menschen nur durch Akten begutachten.


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Reply


evistie
beantwortet von evistie am 7. Mai 2007 16:53
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Gestern war ich noch dagegen, daß Köhler Klar besucht. Wenn das Gespräch aber dazu geführt hat, daß DIESES Gnadengesuch abgelehnt wird, finde ich es noch nachträglich gut.


Tilmann
beantwortet von Tilmann am 7. Mai 2007 16:08
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Ich sehe es wie emjay. Klar cooperiert nicht mit dem Staat, warum soll dieser ihm dann soweit entgegenkommen? Dennoch bin ich der Meinung das Klar nach den vielen Jahren das Recht hatte gehört zu werden.

Kommentar von 906a0bbe98354ac23e7a8bb90821dd59smallWildeFee am 7. Mai 2007 16:21

Seh ich auch so.

Kommentar von 00be1ad228540ef6caaf7679c7c515a7smallComputermagic am 7. Mai 2007 16:44

ob du das auch noch so sehen würdest, wenn der Typ einen aus deiner Familie getötet hätte .. ??

Kommentar von Fe0c2952c3873b555fb8b43f1b61ee1bsmallArianeHD am 7. Mai 2007 16:49

du schwörst demnach auf "zahn um zahn"?

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 7. Mai 2007 16:51

@Computermagic: Ob du das auch noch so sehen würdest, wenn Du da seit 25 Jahren sitzen würdest?

Kommentar von 00be1ad228540ef6caaf7679c7c515a7smallComputermagic am 7. Mai 2007 20:48

also lieber UlfDunkel, ich werde mit Sicherheit nicht in die Verlegenheit kommen .. aber mir stinkt es ganz gewaltig, dass so ein paar Typen sehr viel Leid zufügen, dann mit mehrmals Lebenslänglich bestraft werden, und nach ein paar Jährchen kommen die Ärsch.. wieder frei. Wenn es bewiesen ist: Rübe ab und gut ist; kostet wenigstens nichts mehr; und speziell bei den Kinderschändern kann nichts mehr passieren .. was würdest du denn denken, wenn son Arsc.. dein Kind bestialisch ausweiden würde ??

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 8. Mai 2007 00:54

Du als „normaler“ Bürger ohne Verantwortung lässt deinen Emotionen freien Lauf, das haben wir jetzt schon ein paar Mal gelesen und nun ist auch gut so.
Jetzt stell dir doch einfach mal vor, du wärst in einer verantwortlichen Position und müsstest diese Dinge in Gesetze fassen. Würdest du dann immer noch so argumentieren „Rüber runter und fertig“? Da wären wir wieder bei der Todesstrafe mit all ihren Fallstricken, die damals auch lieber jeder umschifft hat, weil keine Antworten da waren.
Nur mit Hass und Rache kann keine Gesellschaft gedeihen. Und Anarchie und das Recht des Stärkeren wünschen sich nur die, die nur 1 Meter geradeaus denken können.

Kommentar von 00be1ad228540ef6caaf7679c7c515a7smallComputermagic am 7. Mai 2007 20:40

.. stell dir vor, dein Kind oder dien Mann würde bestialisch umgebracht, dann würdest du sicher anders denken ..

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 7. Mai 2007 17:04

warum sehen manche das immer so "persönlich"? Wir sind in einem Rechtsstaat, und da brauchen wir einheitliche Regeln. Dass ein Betroffener dies natürlich vordergründig emotional sehen wird ist doch klar, aber ist dir Anarchie und das Recht des Stärkeren als Regierungsform lieber?

Kommentar von 00be1ad228540ef6caaf7679c7c515a7smallComputermagic am 7. Mai 2007 20:41

ariane, .. stell dir vor, dein Kind oder dien Mann würde bestialisch umgebracht, dann würdest du sicher anders denken ..


schurke
beantwortet von schurke am 7. Mai 2007 17:16
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Ich hätte eigentlich gleich zwei Auswahlmöglichkeiten nutzen können. Für "gemeine" Mörder dürfte es grundsätzlich keine Gnade geben. Wie ich in der Diskussion von gestern schon schrieb. Wenn aber Gnadengesuch, dann müssen die "Entscheider" auch persönlich mit demjenigen sprechen, denn Papier ist geduldig. Ich bin froh über Köhlers Entscheidung.


Agnes10
beantwortet von Agnes10 am 7. Mai 2007 15:57
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Es ist okay, wenn Köhler das Gespräch mit Klar geführt hat. Aber eine Begnadigung wäre einfach nicht rechtens gewesen. Er hat so viele Taten begangen, da soll man auch büßen. In einem vollen Umfang. Deutschland ist eh schon so luschig mit seiner Rechtssprechung!

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 7. Mai 2007 16:19

Kannst Du die "vielen" Taten des Christian Klar aufzählen?

Und dann bitte die des Horst Köhler?

Kommentar von Fe0c2952c3873b555fb8b43f1b61ee1bsmallArianeHD am 7. Mai 2007 16:23
  1. Januar 1977 - Versuchter Mord an einem schweizerischen Grenzbeamten in Riehen und einem Autofahrer, dessen Fahrzeug er stehlen wollte
  2. April 1977 - Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback, seinem Fahrer und seinem Leibwächter
  3. Juli 1977 - Mord an Jürgen Ponto, Vorstandssprecher der Dresdner Bank
  4. August 1977 - Versuchter Raketenanschlag auf das Gebäude der Bundesanwaltschaft
  5. September 1977 - Entführung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer, Ermordung seines Fahrers und seiner drei Leibwächter
  6. Oktober 1977 - Ermordung Hanns Martin Schleyers
  7. November 1979 - Banküberfall in Zürich, Schüsse auf Polizisten und eine Passantin „in Tötungsabsicht“, erneut mit dem Ziel ihr Fahrzeug zu stehlen
  8. September 1981 - Anschlag auf den Oberkommandierenden der amerikanischen Streitkräfte in Europa, Frederik Kroesen, seine Frau, seinen Fahrer und einen Begleiter
Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 7. Mai 2007 16:34

Bitte ruhig die Quelle (hier: Wikipedia) mit angeben, Ariane. :-)

Kriegst Du auch so eine schöne Liste für den Bundes-Horsti hin? ;-)

Da möchte ich aber auch die 16 Millionen hungernden Brasilianer sehen. :-)

Kommentar von Fe0c2952c3873b555fb8b43f1b61ee1bsmallArianeHD am 7. Mai 2007 16:37

ja bin ich denn Innenministerin?:d

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 7. Mai 2007 16:50

Nö, Du brauchst nur mal "Global brutal" zu lesen - gibt's noch bei 2001.

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 7. Mai 2007 17:08

Ulf, so "schwere Kost" ist für viele nichts, da sieht man lieber mal die Tagesschau oder liest Bild, dann meint man sich informiert ;-)
(ich mein nicht Dich, Ariane)

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 7. Mai 2007 17:27

Ich würd's auch vorlesen ...


Super Cruiser
beantwortet von Super Cruiser am 7. Mai 2007 16:00
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Eine Begnadigung hat er nicht verdient, weil er offensichtlich nicht willens war, im nachhinein an der Aufklärung der damaligen Verbrechen mitzuarbeiten.Warum sollte man ihm dann auch noch entgegenkommen?





ArianeHD
beantwortet von ArianeHD am 7. Mai 2007 16:23
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Wenn ich mir seine "Taten" anschaue und die Kontroverse über eine mögliche Haftentlassung und die von Klar seit 2001 abgegebenen Interviews und Kommentare sehe ich persönlich keine Einsicht.


holzloewe
beantwortet von holzloewe am 7. Mai 2007 16:24
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Jeder hat in seinem Leben eine zweite Chance verdient. Wenn Herrn Klar noch nicht bewußt ist was er getan hat dann braucht er noch etwas Zeit zum überlegen. Diese soll er im Knast haben. Ohne ein gesundes Rechtsempfinden kann man auch nicht auf sein Recht auf Freiheit pochen.


UlfDunkel
beantwortet von UlfDunkel am 7. Mai 2007 16:53
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Schade, wieder eine tendentiöse Frage, die eigentlich nur ganz bestimmte Antworten erwartet.


Ich habe neulich in einer Kabarettsendung (ich glaube, es war in den genialen Mitternachtsspitzen vom WDR) einen sehr interessanten Denkanstoß zu diesem Thema gehört:

Wenn jemand um Gnade bittet, ist das die tiefste Erniedrigung, die er dem anderen anbieten kann. Derjenige, der die Gnade gewähren könnte, kann gar nicht weiter erhöht werden.

Insofern hat Herr Klar jetzt nach 20-25 Jahren wie jeder andere Verurteilte ein Recht auf ein Gnadengesuch gehabt und genutzt und hat dazu nicht mehr und nicht weniger Reue zu zeigen als alle anderen Straftäter.

Kommentar von Fe0c2952c3873b555fb8b43f1b61ee1bsmallArianeHD am 7. Mai 2007 17:04

Aus den abgegebenen Antworten resultiert auch nicht das Absprechen der Wahrnehmung dieses Rechts als eher persönliche Meinungen und die dürfen durchaus unterschiedlich sein? Blöder Vergleich, aber ob der möglicherweise ehrlich oder unehrlich gemeinten Reue findet man zahlreiche Beispiele bereits im eigenen Umfeld. Für die Erreichung eines bestimmten Zieles nehme ich einiges auf mich, auch wenn ich davon nicht überzeugt bin. (KANN, muß nicht)

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 7. Mai 2007 17:10

Hi Ariane.

Es scheint, Du hast den Clou an einer Begnadigung nicht verstanden. Dafür braucht's keine Reue desjenigen, der um Gnade bittet. Er bittet um Gnade, das ist der Punkt.

Kommentar von Fe0c2952c3873b555fb8b43f1b61ee1bsmallArianeHD am 7. Mai 2007 17:17

Ja das könnte sein, denn wozu sonst sollte ein Gespräch vonnöten sein? Auch ein "Gnadengesuch" denke ich, ist nicht einfach ein Formular, wo ich ankreuze, daß ich begnadigt werden möchte?

Kommentar von Fe0c2952c3873b555fb8b43f1b61ee1bsmallArianeHD am 7. Mai 2007 17:24

Oder um es anders zu formulieren: GNADE und REUE gehören für mein Empfinden eindeutig zusammen. Einem Gnadengesuch würde ich nur zustimmen können, wenn ich eine Veränderung in der Entwicklung und Einstellung sehe und für die begangenen Taten Reue...

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 7. Mai 2007 17:47

Liebste Ariane.

Genau das ist eben nicht im Grundgesetz vorgesehen. Gnade setzt keine Reue voraus!

Das ist manchmal nicht direkt zu verstehen. Für die Kleriker ist das völlig klar; in aufgeheizten Debatten hingegen wird gerade beim Thema Gnade schnell übers Ziel hinausgeschossen.

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 7. Mai 2007 17:18

Ulf, das mußt du mir jetzt erklären - welche Antwort würdest du denn geben und kannst auf Grund der Fragetendenz nicht?
Mir ging es darum aufzuzeigen, dass das Rechtssystem in D Begnadigungen zuläßt. Das kann man sicherlich schlecht finden, aber der Bu.präs. kann nicht darüber hinweg gehen und muß insofern alles tun, was er für wichtig und richtig hält, um sich ein Urteil zu bilden.
Die vorgegebenen Antworten kann man sicher besser formulieren, aber ich halte sie zumindest für ausgeglichen: Man kann neutral antworten (egal), man kann Köhler zustimmen und Begnadigungen befürworten oder Begnadigungen ablehnen und Köhlers Verhalten als falsch deklarieren.
Würdest du mir den Gefallen tun, die Frage so zu formulieren, dass sie deiner Meinung nach nicht tendentiös ist?

Kommentar von 304c9c2bc0e059c4ee7068a62717e3d4smallUlfDunkel am 7. Mai 2007 17:23

@Mikatto: Die Frage an sich ist okay, aber Deine weiteren Ausführungen dazu gingen mir zu sehr in eine Richtung.

Ich finde es okay, dass jeder Straftäter das Recht auf Gnadengesuche hat. Und ebenso hat jeder Bundespräsident das Recht, ein solches abzulehnen oder zu gewähren.

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 19. Mai 2007 01:59

und auch hier wurde wieder ein komplett harmloser Kommentar zensiert, obwohl es nur eine Zustimmung zu Ulf war - sind wir hier auf der plem-plem-Plattform??


Eastside
beantwortet von Eastside am 7. Mai 2007 20:17
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Köhler hat entschieden - Punkt.

Es oblag ihm, und so ist es auch zu respektieren.

Wer hätte bei diesem Thema wohl in seiner Haut stecken mögen? Ich sicher nicht!


Kabark
beantwortet von Kabark am 7. Mai 2007 16:14
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Andrea hat schon geschrieben, warum.

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 7. Mai 2007 16:33

hm, gestern hast du noch geschrieben, Köhler hat falsch gehandelt, heute stimmst du Andrea zu, die schreibt, Köhler hat gut gehandelt.
Gut war die Ablehnung der Begnadigung, schlecht das Gespräch?
Was aber wenn genau das den Ausschlag gegeben hat, ihn NICHT zu begnadigen? Könnte ja sein....

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 7. Mai 2007 16:49

Machen wir's einfach: Köhler hat gut gehandelt, indem er K. nicht begnadigt hat. Er hat insofern falsch gehandelt, indem er diese Audienz überhaupt zuliess.

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 7. Mai 2007 17:45

Zu meinem letzten Satz sagst du leider nichts.
Begnadigungen sind nun mal im deutschen Rechtssystem vorgesehen, und der Bundespräsident muß bei jedem, der um Gnade bittet, prüfen, ganz egal ob prominenter Terrorist oder "nur" kleiner Mörder.
Gesetzt den Fall, man käme auf Grund von Gutachten zur Meinung, eine Begnadigung aussprechen zu können, wäre dann ein persönliches Treffen nicht hilfreich, um einen persönlichen Eindruck zu gewinnen - und somit doch anders entscheiden zu können?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 7. Mai 2007 17:59

Gibt es denn so wenig Gnadengesuche und wenn ja, weshalb? Rennt der Bundespräsident zu jedem Antragsteller höchstpersönlich und macht sich ein Bild über ihn? Wenn nein, warum nicht?

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 7. Mai 2007 18:13

das weiß ich nicht, sollte sich doch überprüfen lassen!? Wird auch jeder Bundespräsident anders handhaben, hat Köhler schon über Gnadengesuche entschieden? Kann genauso gut sein, dass er bei einem weniger prominenten Täter einfacher per Gutachten entscheiden kann, bei Klar wegen des großen öffentlichen Interesses eben mehr brauchte als Gutachten? Wir wissen es alle nicht, oder?

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 7. Mai 2007 18:22

Öffentliches Interesse ist doch kein Grund, das Procedere zu ändern. Oder wird bei öffentlichem Interesse auch anders geurteilt? Er hätte bei K. genauso gut ohne Privataudienz, die mit Sicherheit keinem anderen Antragsteller in dieser Form gewährt wird, entscheiden können.

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 8. Mai 2007 00:15

Ob er es genauso gut gekonnt hätte nimmst du an, ich behaupte das Gegenteil, beweisen können wír es beide nicht. Wie es in anderen Fällen aussieht und ob Köhler sich schon anders verhalten hat werde ich mal recherchieren.


odemtann
beantwortet von odemtann am 7. Mai 2007 16:16
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Berechtigt ein Urteil über 5 X Lebenslang überhaupt für eine Begnadigung ? Ich denke nein


Andrea1204
beantwortet von Andrea1204 am 7. Mai 2007 15:59
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Ich finde, man darf solche Leute und auch ähnliche Terroristen auf keinen Fall begnadigen und Köhler hat gut so gehandelt!

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallSuper Cruiser am 7. Mai 2007 16:03

Es gibt durchaus Menschen, die sich im Laufe der Jahre verändern und frühere Straftaten bereuen. Jeder hat irgendwann eine 2. Chance verdient.

Kommentar von Simple_avatar1smallAndrea1204 am 7. Mai 2007 16:08

Ja, mag sein, aber das hätte er sich vorher überlegen müssen und er hat die gerechte Strafe dafür bekommen. Warum also begnadigen?? Wenn Du in Thailand mit Rauschgift erwischt wird, droht Dir die Todesstrafe!!

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallSuper Cruiser am 7. Mai 2007 16:17

So ist es richtig. Stellen wir doch jeden Kiffer an die Wand und die Drängler und Raser gleich dazu. Wäre doch gelacht, wenn wir Deutschland nicht schnell wieder "sauber" bekämen.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 7. Mai 2007 16:16

@ emjay: Ja, die Gefängnisse sind voll mit reuigen Sündern, die ihre Großmutter verkaufen würden, um raus zu kommen.

Kommentar von 00be1ad228540ef6caaf7679c7c515a7smallComputermagic am 7. Mai 2007 16:42

.. na, dann frag doch mal Eltern, deren Kind von solch einem Typen bestialisch ausgeweidet wurde, nachdem der eine zweite Chance erhalten hat und rückfällig wurde ..

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallSuper Cruiser am 7. Mai 2007 16:45

Auf genau diese geistreiche Antwort hab ich gewartet

Kommentar von 00be1ad228540ef6caaf7679c7c515a7smallComputermagic am 8. Mai 2007 20:50

na, dann freu dich, dass ich sie dir gegeben habe ..

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 7. Mai 2007 16:47

emjay....vergleichst Du etwa Kiffer und Drängler mit einem Top-Terroristen?

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallSuper Cruiser am 7. Mai 2007 16:59

Sorry, ich hab die Falschparker vergessen

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 7. Mai 2007 17:33

Naja, solche Turbotoleranten wie Du merken's halt erst, wenn es sie selbst betrifft. Da hilft auch krampfhafte Rückzugs-Ironie nicht.

Kommentar von 00be1ad228540ef6caaf7679c7c515a7smallComputermagic am 7. Mai 2007 20:50

.. wie sich zeigt, nutzen viele ihre zweite oder dritte Chance um rückfällig zu werden ..


Abigail
beantwortet von Abigail am 7. Mai 2007 16:10
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Die Entscheidung, C.Klar nicht zu begnadigen, finde ich gut und richtig.
Trotzdem bin ich der Meinung, daß das Gespräch besser nicht stattgefunden hätte. Über die Gründe wurde gestern ausgiebig diskutiert.

Kommentar von 7921be1fd120359da3cf9b528919b68dsmallMikatto am 7. Mai 2007 16:28

genau darüber wurde gestern eben nicht diskutiert. Hast du meine Frage gelesen?
Keiner von uns war dabei, keiner weiß, wie die Aktenlage war. Im Vorfeld konnte man sogar hören, Klar hätte Abstand genommen usw., d.h. es ist sehr gut möglich, dass bei den Akten Gutachten dabei waren, die FÜR eine Begnadigung gesprochen hätten und Köhler bei seinem Gespräch klar wurde, dass er keine Begnadigung aussprechen darf.
Hätte er nur auf Grund der Akten entschieden und evtl. Klar begnadigt, was würdest du dann sagen? Wo genau liegt der Fehler?
Wenn überhaupt, dann im Rechtssystem...

Kommentar von Fe0c2952c3873b555fb8b43f1b61ee1bsmallArianeHD am 7. Mai 2007 16:40

kannst Du mal den link posten, ich find s nicht und kenn die Diskussion vom 6.5. nicht, die hier stattfand und vielleicht einige andere, die nachlesen, wissen auch nicht, worum es da konkret ging? danke


doro52
beantwortet von doro52 am 7. Mai 2007 17:38
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Das Gespräch war gut, denn ich würde keinem "Gutachter" trauen und seine Entscheidung hat mich sehr erleichtert. Ich sehe die Sachlage in etwa so wie von Mikatto in seiner Frage beschrieben. Gestern war ich ausnahmsweise Arbeiten und habe das alles nicht so ganz mitbekommen. Aber auch gestern hätte ich mich für das Gespräch entschieden.


anonym
beantwortet von smatzen am 7. Mai 2007 22:35
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Wer zu Lebenslänglich verurteilt ist, soll auch lebenslänglich sitzen und da bedarf es eindeutig einer Gesetzesänderung. Nach der heutigen Gesetzeslage ist es gut, dass Köhler sich selbst ein Bild von Klar gemacht und sich nicht ausschließlich auf die Gutachten verlassen hat. Denn wie ja schon erwähnt könnten dort auch Empfehlungen für eine Entlassung ausgesprochen worden sein.





Schusterjunge
beantwortet von Schusterjunge am 7. Mai 2007 23:21
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Man kann dies nur von Fall zu Fall entscheiden. Begnadigung sollte von der Reue des Einzelnen abhängig sein.


Mikatto
beantwortet von Mikatto am 7. Mai 2007 15:55
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Leider ist der Platz in der Frage begrenzt (sollte auch endlich mal von GF geändert werden!), weshalb ich meine Ausführungen hier in Form einer Antwort weiterschreiben muß:


Köhler muss sich an die Rechtslage in D halten. Man kann gerne darüber reden, ob nicht andere Gesetze notwendig wären, damit lebenslänglich auch das ist, was es heißt. Solange dies aber nicht so ist, hat der Bu.präs. nun mal die Pflicht, jeden einzelnen Fall klar und nur seinem Gewissen verpflichtet zu überprüfen, ganz egal ob es sich nun um einen prominenten Terroristen handelt oder eine völlig unbekannten Täter, der in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wird. Den medialen Hype um Klar hat jedenfalls nicht Köhler zu verantworten.
Und mir persönlich – das für die eilfertigen Antworter gestern – machen viel mehr die Mörder und Sexualstraftäter Sorgen, die wegen oft hanebüchener Gutachten Freigänge bekommen oder gar Bewährung. Die Rückfallquote hier ist alles andere als schön. Aber die sind meist nicht so „prominent“.
Natürlich kann ich auch abstimmen mit "Gespräch war gut so"


WildeFee
beantwortet von WildeFee am 7. Mai 2007 16:17
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anonym
beantwortet von Rolfe am 7. Mai 2007 20:19
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Aber in diesem Fall hat Köhler richtig gehandelt. Wer keine Reue zeigt und nicht zur Aufklärung beiträgt, hat keine Gnade verdient.


krauthexe
beantwortet von krauthexe am 7. Mai 2007 20:26
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Ich finde,Köhler hat sich die Entscheidung sehr schwer gemacht.Er hat richtig entschieden.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 16. September 2007 09:03
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WISSEN
beantwortet von WISSEN am 7. Mai 2007 17:04
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cathystraum
beantwortet von cathystraum am 7. Mai 2007 17:58
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anonym
beantwortet von funsinn am 7. Mai 2007 19:19
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demosthenes
beantwortet von demosthenes am 7. Mai 2007 19:58
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Patrick37
beantwortet von Patrick37 am 7. Mai 2007 20:19
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Finde die Entscheidung von Köhler gut so!


elkera
beantwortet von elkera am 7. Mai 2007 22:03
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Ich glaube die Entscheidung ist Köhler auch nicht leicht gefallen. Er hat ja auch um ein besseres Bild zu bekommen, das Gespräch geführt. Und manch einer der so wie in diesem Fall Klar hat auch in den langen Gefängnisjahren nicht viel dazu gelernt. Wenn man begnadigt werden will sollte man zumindest Reue zeigen. Auch eine Entschuldigung an die Angehörigen wäre ein Anzeichen, das man bereut. Aber dergleichen ist ja nicht geschehen. Von daher fand ich diesmal die Entscheidung richtig.


Mokli1
beantwortet von Mokli1 am 7. Mai 2007 21:13
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Jaguar
beantwortet von Jaguar am 9. August 2007 02:48
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