butz1510 am 31.10.2007 um 19:42 Uhr
Ein Chor hat eine Aufführung und singt z.B. "Marmor, Stein und Eisen bricht". Darf im Hintergrund als "Dekoration" die entsprechende TV-Sequenz von vor 40 Jahren mit Drafi Deutscher auf einer Videoleinwand gezeigt werden oder berührt das irgendwelche Rechte? GEMA ist angemeldet, Vorführung ist öffentlich.
na ja, den autor des films zu fragen, ob er der vorführung zustimmt kann bestimmt nicht schaden.
das würde ich vorher abklären, ich denke, es ist nicht erlaubt. das hängt davon ab ob die veranstaltung eintritt kostet. den genau genommen ist das, selbst wenn es nur im hintergrund läuft eine öffentliche vorführung des videos und braucht eine eigene genehmigung. das gleiche isses, wenn gaststätten fernseher haben um z.b. sportveranstaltungen anzubieten.
butz1510 am 1. November 2007 11:52 Und mit wem würdest Du das abklären?
Hm... das wird vermutlich nicht sooo einfach sein?! Schlafende Hunde wecken will ich ja auch nicht gerade... Die Filmchen gibt's bei YouTube zum Runterladen, aber die sind ja auch nicht Urheber.