Seit dem 1.07.08 gibt es die Reach Verordnung...
Wenn ich sie richtig verstehe, kann der Endverbraucher eines Poduktes, vom Verkäufer Einsicht in das Chemische Datenblatt des Produktes verlangen... Dieses Recht habe ich versucht in Anspruch zu nehmen; bei einem Verkäufer von Gummischuhen. Dere Verkäufer war ziemlich hochnäsig und meinte er würde höchstens einer Behörde dieses Datenblatt zeigen...aber nicht mir...
Jetzt versuche ich verzweifelt die entsprechende Passage zu finden.... und zwar so, daß ich sie ihm unter die Nase halten kann... bin aber irgendwie nicht fündig geworden...Weiss einer hier, wo ich dieses Verordnung finde?

da wir ja heute erst den 21.06.08 haben kannst du also auch nicht so ein Ansinnen stellen..

REACH & GHS - Rechtstexte und begleitende Rechtsakte http://www.reach-net.com/35.htm
Da war ich...und habe nix gefunden.. liegt es nun daran, daß ich mich täusche oder daran, daß diese Formulierungen für mich einfach zu unverständlich sind? Aber danke für die Mühe!!
Nach dem was ich (oberflächlich) gesichtet habe, betrifft das nur Hersteller und Importeure, keine Endverbraucher. Der Prozess ist erst angelaufen; die Vorregistrierungsphase hat am 01.06 begonnen und endet am 01.12. Gemeldet wird bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Mehr Info gibt es beim Umweltbundesamt unter http://www.reach-info.de/. -- Zusatz: die Vorregistrierung ist nur für best. Soffe verbindend.
es gibt anscheinend Leute die einen Kalender nicht lesen können :-))
uupsss...oder einfach mal bei den Tasten daneben hauen und nicht darauf achten.. es ist natürlich der 1.6. gemeint.. Entschuldigt bitte!!